Datenschutz und digitale Rechte
Ihre Datenschutzrechte nach DSGVO und BDSG in Deutschland: Auskunft, Berichtigung, Löschung, Datenübertragbarkeit, Beschwerde bei BfDI / Landesdatenschutzbeauftragten. NCII-Schutz durch StGB § 201a und § 184k. Takedown über StopNCII (18+) und NCMEC.
Covered in this guide:
Deutschland wendet die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) direkt seit dem 25. Mai 2018 an, ergänzt durch das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG-neu). Aufsichtsbehörden sind die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) für Bundesbehörden und Telekommunikationsanbieter sowie die 16 Landesdatenschutzbeauftragten für alle übrigen Verantwortlichen — je nach Hauptniederlassung des Verantwortlichen. Bußgelder bis 20 Mio. € oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes (Art. 83 DSGVO). Bei Cybervorfällen ist das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) Zentralstelle, ergänzt durch das BKA Cybercrime und die Zentralen Ansprechstellen Cybercrime (ZAC) der Länder. Für nicht einvernehmliche Intimbildnisse greift § 201a StGB (Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen) mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe; bei minderjährigen Personen greift zusätzlich § 184b StGB.
Wichtige Gesetze
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Verordnung (EU) 2016/679 vom 27. April 2016
Direkt anwendbar in Deutschland seit dem 25. Mai 2018. Betroffenenrechte (Art. 15–22). Bußgelder bis 20 Mio. € oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes.
Bundesdatenschutzgesetz (BDSG-neu)
BGBl. I S. 2097 vom 30. Juni 2017, zuletzt geändert
Anpassungs- und Umsetzungsgesetz zur DSGVO. Regelt Aufsichtsstruktur, Schadensersatz, Strafvorschriften und nationale Spezialregelungen.
Strafgesetzbuch — Verletzung höchstpersönlicher Lebensbereiche
§§ 201, 201a, 184k, 184b StGB; § 33 KunstUrhG
§ 201a: unbefugte Bildaufnahme einer Person in ihrer Wohnung / besonders geschütztem Raum oder Aufnahmen, die die Hilflosigkeit zur Schau stellen — bis zu 2 Jahre. § 184k: Upskirting / Downblousing — bis zu 2 Jahre. § 33 KunstUrhG: unbefugte Veröffentlichung des Bildnisses — bis zu 1 Jahr.
Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG)
BGBl. I S. 1982 vom 23. Juni 2021, in Kraft seit 1. Dezember 2021
Setzt die ePrivacy-Anforderungen um. § 25 TTDSG: Einwilligung in Cookies und ähnliche Technologien (Anpassung an EuGH "Planet49").
Strafgesetzbuch — Computerstraftaten
§§ 202a, 202b, 202c, 202d, 303a, 303b StGB
Ausspähen von Daten, Abfangen von Daten, Vorbereitungshandlungen, Datenhehlerei, Datenveränderung, Computersabotage. Strafen bis zu 10 Jahren in schweren Fällen.
Betroffenenrechte nach der DSGVO ausüben
Die DSGVO gibt jeder natürlichen Person in Deutschland — unabhängig von der Staatsangehörigkeit — fünf einklagbare Rechte gegenüber dem Verantwortlichen (Unternehmen, Behörde, Verein):Auskunftsrecht...
Datenpanne — Meldepflicht und eigene Rechte
Eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten ("Datenpanne") ist nach Art. 33 DSGVO vom Verantwortlichen unverzüglich, in der Regel binnen 72 Stunden, an die zuständige...
Unbefugte Veröffentlichung intimer Bildaufnahmen (§ 201a StGB)
Wer Bildaufnahmen einer anderen Person, die deren höchstpersönlichen Lebensbereich verletzen oder ihre Hilflosigkeit zur Schau stellen, anfertigt, gebraucht oder zugänglich macht, wird nach § 201a...