Polizeikontakte

Ihre Rechte bei Polizeikontrollen, Durchsuchungen, Festnahmen und Vernehmungen nach deutschem Bundesrecht — StPO, GG und Polizeirecht.

Ausweispflicht und Identitätsfeststellung

In Deutschland besteht eine Ausweispflicht, aber keine Mitführpflicht:Jeder Deutsche ab 16 Jahren muss einen gültigen Personalausweis oder Reisepass besitzen (§ 1 PAuswG). Sie müssen ihn aber nicht be...

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Durchsuchung von Personen und Sachen

Durchsuchungen unterliegen in Deutschland strengen verfassungsrechtlichen Grenzen:Wohnungsdurchsuchung: Grundsätzlich nur mit richterlichem Beschluss (Art. 13 Abs. 2 GG). Ausnahme: Gefahr im Verzug —...

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Festnahme und Polizeigewahrsam

Bei einer Festnahme greifen strenge grundrechtliche Schutzvorschriften:Vorläufige Festnahme: Die Polizei darf Sie ohne Haftbefehl festnehmen, wenn Sie auf frischer Tat betroffen werden oder Fluchtgefa...

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Vernehmung und Schweigerecht

Das Schweigerecht gehört zu den grundlegendsten Verfahrensgarantien im deutschen Strafprozess:Nemo tenetur: Niemand ist verpflichtet, sich selbst zu belasten. Dieses Prinzip hat Verfassungsrang.Belehr...

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Videoüberwachung und Datenschutz

Die polizeiliche Datenerhebung und Videoüberwachung unterliegt strengen datenschutzrechtlichen Grenzen:Recht auf informationelle Selbstbestimmung: Aus Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG folgt, da...

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Versammlungsfreiheit und Demonstrationen

Die Versammlungsfreiheit ist ein Grundrecht, das besonders geschützt ist:Art. 8 GG: Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.Versammlu...

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Beschwerden gegen die Polizei

Wenn Polizeibeamte ihre Befugnisse überschreiten, haben Sie mehrere Beschwerdemöglichkeiten:Strafanzeige: Bei Polizeigewalt oder anderem Fehlverhalten können Sie Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaf...

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Rechte bei Verkehrskontrollen

Bei einer Verkehrskontrolle haben Sie bestimmte Pflichten — aber auch klare Rechte:Anhalte- und Kontrollrecht: Die Polizei darf Fahrzeuge jederzeit im Straßenverkehr anhalten und kontrollieren (§ 36 A...

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