Verbraucherrechte
Verbraucherschutz nach deutschem Bundesrecht — Widerruf, Gewährleistung, Garantie, AGB-Kontrolle, Online-Handel, Inkasso und Kleinverfahren.
Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen
Bei Verträgen, die Sie online, telefonisch oder außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossen haben, steht Ihnen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu:14-tägige Widerrufsfrist: Sie können den Vertrag inner...
Gewährleistung (Sachmangelhaftung)
Die gesetzliche Gewährleistung schützt Käufer, wenn die Ware bei Übergabe mangelhaft ist:Gewährleistungsfrist: 2 Jahre ab Übergabe der Ware (§ 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB). Bei gebrauchten Waren kann die Fri...
AGB-Kontrolle (Allgemeine Geschäftsbedingungen)
Das deutsche AGB-Recht schützt Verbraucher vor unfairen Klauseln in Standardverträgen:AGB-Definition: Vorformulierte Vertragsbedingungen, die für eine Vielzahl von Verträgen verwendet werden (§ 305 Ab...
Online-Handel und digitale Verträge
Der Online-Handel unterliegt besonderen Informations- und Schutzpflichten:Informationspflichten: Online-Händler müssen vor dem Kauf über Preis (inkl. MwSt.), Lieferkosten, Zahlungsarten, Widerrufsrech...
Inkasso und Mahnverfahren
Wenn Sie Post von einem Inkassobüro oder einen Mahnbescheid erhalten, sollten Sie Ihre Rechte kennen:Inkassounternehmen: Müssen bei der zuständigen Behörde registriert sein (§ 10 RDG). Sie dürfen nur...
Datenschutz als Verbraucher (DSGVO)
Die DSGVO gibt Ihnen als Verbraucher umfassende Kontrolle über Ihre persönlichen Daten:Auskunftsrecht (Art. 15 DSGVO): Sie können von jedem Unternehmen kostenlose Auskunft verlangen, welche personenbe...
Reiserecht und Fluggastrechte
Deutschland bietet umfassenden Schutz für Reisende — sowohl bei Pauschalreisen als auch bei Flugreisen:Pauschalreise: Der Reiseveranstalter haftet für alle Leistungen im Paket (Flug, Hotel, Transfer)....
Verbraucherinsolvenz (Privatinsolvenz)
Die Verbraucherinsolvenz ermöglicht überschuldeten Privatpersonen einen finanziellen Neustart:Voraussetzung: Vor dem Insolvenzantrag müssen Sie eine außergerichtliche Einigung mit Ihren Gläubigern ver...