Gewährleistung (Sachmangelhaftung)
In einfacher Sprache geschrieben, um allgemeines Verständnis zu fördern. Dies ist ein Bildungsangebot und keine Rechtsberatung. Basierend auf deutschem Bundesrecht (Grundgesetz, BGB, StGB, Sozialgesetzbücher und weiteren Bundesgesetzen).
Deutsches Bundesrecht
Was ist dieses Recht?
Die gesetzliche Gewährleistung schützt Käufer, wenn die Ware bei Übergabe mangelhaft ist:
- Gewährleistungsfrist: 2 Jahre ab Übergabe der Ware (§ 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB). Bei gebrauchten Waren kann die Frist auf 1 Jahr verkürzt werden (nur B2C).
- Beweislastumkehr: Tritt ein Mangel innerhalb der ersten 12 Monate auf, wird vermutet, dass er von Anfang an bestand (§ 477 BGB) — der Verkäufer muss das Gegenteil beweisen.
- Nacherfüllung: Sie haben zunächst Anspruch auf Nachbesserung (Reparatur) oder Ersatzlieferung — Ihre Wahl (§ 439 BGB).
- Rücktritt oder Minderung: Scheitert die Nacherfüllung (2 Versuche oder Frist verstrichen), können Sie vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern (§ 441 BGB).
- Schadensersatz: Bei Verschulden des Verkäufers können Sie zusätzlich Schadensersatz verlangen.
Wann gilt es?
- Sie haben eine Ware gekauft, die einen Mangel aufweist — z. B. defekt, falsche Beschaffenheit, unvollständig.
- Der Mangel bestand bereits bei Übergabe (Gefahrübergang) — auch wenn er sich erst später zeigt.
- Sie haben die Ware von einem Unternehmer gekauft (nicht von privat).
Was sollten Sie tun?
- Reklamieren Sie den Mangel schriftlich beim Verkäufer — setzen Sie eine angemessene Frist zur Nacherfüllung (in der Regel 2 Wochen).
- Wählen Sie zwischen Reparatur und Ersatzlieferung — der Verkäufer darf nur ablehnen, wenn Ihre Wahl unverhältnismäßig teurer ist.
- Dokumentieren Sie den Mangel mit Fotos und Videos.
- Wenn der Händler nicht reagiert: Wenden Sie sich an die Verbraucherzentrale oder gehen Sie den Klageweg.
Was sollten Sie NICHT tun?
- Verwechseln Sie Gewährleistung nicht mit Garantie — Gewährleistung ist gesetzlich, Garantie ist eine freiwillige Zusatzleistung des Herstellers.
- Lassen Sie sich nicht mit einem Gutschein abspeisen — Sie haben Anspruch auf Nacherfüllung oder Geld zurück.
- Reparieren Sie die Ware nicht selbst, bevor Sie dem Verkäufer die Möglichkeit zur Nacherfüllung gegeben haben.
Legal Resources
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