Wohnrechte

Mieterschutz nach deutschem Bundesrecht — Kündigung, Kaution, Mietpreisbremse, Mängel, Betriebskosten, Eigenbedarf und Räumungsschutz.

Covered in this guide:

Ihre Rechte als Mieter stehen in den §§ 535–580a BGB, ergänzt durch die Betriebskostenverordnung (BetrKV) und die Heizkostenverordnung. Der Vermieter darf nur aus gesetzlich anerkannten Gründen kündigen (Eigenbedarf, Pflichtverletzung); Fristen reichen von 3 bis 9 Monaten je nach Mietdauer. Die Mietkaution ist auf 3 Nettokaltmieten begrenzt (§ 551 BGB). In angespannten Märkten gilt die Mietpreisbremse (§§ 556d–556g BGB, verlängert bis 31. Dezember 2029). Bei Mängeln können Sie die Miete mindern (§ 536 BGB).

Wichtige Gesetze

BGB — Mietrecht

§§ 535–580a BGB

Mietvertrag, Kündigung, Mängelrechte

Mietpreisbremse

§§ 556d–556g BGB

Begrenzung der Miethöhe bei Neuvermietung

Betriebskostenverordnung (BetrKV)

BGBl. I S. 2346 vom 25. November 2003

Umlagefähige Nebenkosten

Heizkostenverordnung (HeizkostenV)

BGBl. I S. 261 vom 5. Oktober 2009

Verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung

Wohnraumförderungsgesetz (WoFG)

BGBl. I S. 2376 vom 13. September 2001

Sozialer Wohnungsbau und Wohnberechtigungsschein

Kündigungsschutz für Mieter

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Mietkaution

Die Mietkaution war früher Quelle endloser Streitigkeiten — bis das BGB klare Spielregeln aufstellte. Der Schutz für Mieter geht inzwischen weit, und Verstöße sind teuer für Vermieter.Höchstgrenze: Ma...

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Mietpreisbremse

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Mängel und Mietminderung

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Betriebskosten und Nebenkostenabrechnung

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Eigenbedarfskündigung

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Modernisierung und Mieterhöhung

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Räumungsschutz und Zwangsräumung

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