Wohnrechte
Mieterschutz nach deutschem Bundesrecht — Kündigung, Kaution, Mietpreisbremse, Mängel, Betriebskosten, Eigenbedarf und Räumungsschutz.
Covered in this guide:
Ihre Rechte als Mieter stehen in den §§ 535–580a BGB, ergänzt durch die Betriebskostenverordnung (BetrKV) und die Heizkostenverordnung. Der Vermieter darf nur aus gesetzlich anerkannten Gründen kündigen (Eigenbedarf, Pflichtverletzung); Fristen reichen von 3 bis 9 Monaten je nach Mietdauer. Die Mietkaution ist auf 3 Nettokaltmieten begrenzt (§ 551 BGB). In angespannten Märkten gilt die Mietpreisbremse (§§ 556d–556g BGB, verlängert bis 31. Dezember 2029). Bei Mängeln können Sie die Miete mindern (§ 536 BGB).
Wichtige Gesetze
BGB — Mietrecht
§§ 535–580a BGB
Mietvertrag, Kündigung, Mängelrechte
Mietpreisbremse
§§ 556d–556g BGB
Begrenzung der Miethöhe bei Neuvermietung
Betriebskostenverordnung (BetrKV)
BGBl. I S. 2346 vom 25. November 2003
Umlagefähige Nebenkosten
Heizkostenverordnung (HeizkostenV)
BGBl. I S. 261 vom 5. Oktober 2009
Verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung
Wohnraumförderungsgesetz (WoFG)
BGBl. I S. 2376 vom 13. September 2001
Sozialer Wohnungsbau und Wohnberechtigungsschein
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