Mietkaution

Quelle: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 551

In einfacher Sprache geschrieben, um allgemeines Verständnis zu fördern. Dies ist ein Bildungsangebot und keine Rechtsberatung. Basierend auf deutschem Bundesrecht (Grundgesetz, BGB, StGB, Sozialgesetzbücher und weiteren Bundesgesetzen).

Deutsches Bundesrecht

Was ist dieses Recht?

Die Mietkaution ist gesetzlich streng geregelt, um Mieter vor Missbrauch zu schützen:

  • Höchstgrenze: Maximal 3 Nettokaltmieten (§ 551 Abs. 1 BGB). Eine höhere Kaution ist unwirksam.
  • Ratenzahlung: Der Mieter kann die Kaution in 3 gleichen Monatsraten zahlen — die erste Rate ist bei Beginn des Mietverhältnisses fällig.
  • Trennungspflicht: Der Vermieter muss die Kaution getrennt von seinem Vermögen auf einem Sparkonto anlegen. Die Zinsen stehen dem Mieter zu.
  • Rückzahlung: Nach Ende des Mietverhältnisses muss die Kaution innerhalb einer angemessenen Frist zurückgezahlt werden — die Rechtsprechung sieht in der Regel 3 bis 6 Monate als angemessen an.
  • Der Vermieter darf Teile einbehalten für offene Mieten, Schäden über normale Abnutzung hinaus und nachzuzahlende Betriebskosten.

Wann gilt es?

  • Sie schließen einen Wohnraummietvertrag ab, der eine Kaution vorsieht.
  • Ihr Mietverhältnis endet und Sie verlangen die Kaution zurück.
  • Ihr Vermieter will Abzüge von der Kaution vornehmen.

Was sollten Sie tun?

  • Nutzen Sie das Recht auf Ratenzahlung — der Vermieter darf dies nicht ablehnen.
  • Verlangen Sie einen Nachweis über die getrennte Anlage der Kaution.
  • Erstellen Sie bei Ein- und Auszug ein detailliertes Übergabeprotokoll mit Fotos — das schützt Sie bei Streitigkeiten.
  • Wenn die Kaution nicht fristgemäß zurückgezahlt wird, setzen Sie eine schriftliche Frist und klagen Sie notfalls beim Amtsgericht.

Was sollten Sie NICHT tun?

  • Zahlen Sie nicht mehr als 3 Nettokaltmieten — alles darüber ist unwirksam und rückforderbar.
  • Verrechnen Sie die Kaution nicht eigenmächtig mit den letzten Monatsmieten — das kann eine fristlose Kündigung rechtfertigen.
  • Akzeptieren Sie nicht pauschal alle Abzüge — der Vermieter muss konkret nachweisen, wofür er die Kaution einbehält.

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