Mietkaution in Deutschland

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Quelle: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 551

In einfacher Sprache geschrieben, um allgemeines Verständnis zu fördern. Dies ist ein Bildungsangebot und keine Rechtsberatung. Basierend auf deutschem Bundesrecht (Grundgesetz, BGB, StGB, Sozialgesetzbücher und weiteren Bundesgesetzen). Jeder Artikel wird vor der Veröffentlichung auf Richtigkeit geprüft. Unser redaktioneller Prozess

Deutsches Bundesrecht

Was ist dieses Recht?

Die Mietkaution war früher Quelle endloser Streitigkeiten — bis das BGB klare Spielregeln aufstellte. Der Schutz für Mieter geht inzwischen weit, und Verstöße sind teuer für Vermieter.

  • Höchstgrenze: Maximal 3 Nettokaltmieten (§ 551 Abs. 1 BGB). Was darüber hinaus verlangt wird, ist unwirksam und können Sie zurückfordern — auch noch Jahre später.
  • Ratenzahlung: Sie können die Kaution in 3 gleichen Monatsraten zahlen, die erste mit Mietbeginn. Der Vermieter darf das nicht ablehnen — eine Schutzregel besonders für Mieter, die ohnehin schon Umzugskosten und Maklergebühren stemmen müssen.
  • Trennungspflicht: Der Vermieter muss die Kaution auf einem separaten Konto anlegen, getrennt von seinem eigenen Vermögen — das schützt Sie für den Fall einer Insolvenz des Vermieters. Die anfallenden Zinsen gehören Ihnen.
  • Rückzahlung: Nach Auszug muss die Kaution innerhalb einer angemessenen Frist zurückgezahlt werden — die Rechtsprechung sieht in der Regel 3 bis 6 Monate als angemessen an, je nachdem, wie lange die letzte Betriebskostenabrechnung dauert.
  • Einbehalten darf der Vermieter nur konkret nachgewiesene Beträge: offene Mieten, Schäden über die normale Abnutzung hinaus oder nachzuzahlende Betriebskosten. Pauschale Abzüge ohne konkreten Nachweis sind unzulässig.

Wann gilt es?

  • Sie schließen einen Wohnraummietvertrag ab, der eine Kaution vorsieht.
  • Ihr Mietverhältnis endet und Sie verlangen die Kaution zurück.
  • Ihr Vermieter will Abzüge von der Kaution vornehmen.

Was tun, wenn Ihr Vermieter die Kaution nicht oder nur teilweise zurückzahlt?

  • Nutzen Sie das Recht auf Ratenzahlung — der Vermieter darf dies nicht ablehnen.
  • Verlangen Sie einen Nachweis über die getrennte Anlage der Kaution.
  • Erstellen Sie bei Ein- und Auszug ein detailliertes Übergabeprotokoll mit Fotos — das schützt Sie bei Streitigkeiten.
  • Wenn die Kaution nicht fristgemäß zurückgezahlt wird, setzen Sie eine schriftliche Frist und klagen Sie notfalls beim Amtsgericht.

Was sollten Sie NICHT tun?

  • Zahlen Sie nicht mehr als 3 Nettokaltmieten — alles darüber ist unwirksam und rückforderbar.
  • Verrechnen Sie die Kaution nicht eigenmächtig mit den letzten Monatsmieten — das kann eine fristlose Kündigung rechtfertigen.
  • Akzeptieren Sie nicht pauschal alle Abzüge — der Vermieter muss konkret nachweisen, wofür er die Kaution einbehält.

Häufige Fragen

Wann gilt es — mietkaution?

Sie schließen einen Wohnraummietvertrag ab, der eine Kaution vorsieht.Ihr Mietverhältnis endet und Sie verlangen die Kaution zurück.Ihr Vermieter will Abzüge von der Kaution vornehmen.

Was soll ich tun, wenn mein Vermieter meine Mietkaution nach dem Auszug einbehält?

Nutzen Sie das Recht auf Ratenzahlung — der Vermieter darf dies nicht ablehnen.Verlangen Sie einen Nachweis über die getrennte Anlage der Kaution.Erstellen Sie bei Ein- und Auszug ein detailliertes Übergabeprotokoll mit Fotos — das schützt Sie bei Streitigkeiten.Wenn die Kaution nicht fristgemäß zurückgezahlt wird, setzen Sie eine schriftliche Frist und klagen Sie notfalls beim Amtsgericht.

Was sollten Sie NICHT tun — mietkaution?

Zahlen Sie nicht mehr als 3 Nettokaltmieten — alles darüber ist unwirksam und rückforderbar.Verrechnen Sie die Kaution nicht eigenmächtig mit den letzten Monatsmieten — das kann eine fristlose Kündigung rechtfertigen.Akzeptieren Sie nicht pauschal alle Abzüge — der Vermieter muss konkret nachweisen, wofür er die Kaution einbehält.

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