Elterliche Sorge (Sorgerecht)

Quelle: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) §§ 1626–1698b (Elterliche Sorge); Art. 6 Abs. 2 GG

In einfacher Sprache geschrieben, um allgemeines Verständnis zu fördern. Dies ist ein Bildungsangebot und keine Rechtsberatung. Basierend auf deutschem Bundesrecht (Grundgesetz, BGB, StGB, Sozialgesetzbücher und weiteren Bundesgesetzen).

Deutsches Bundesrecht

Was ist dieses Recht?

Das Sorgerecht umfasst die Personensorge (Erziehung, Gesundheit, Aufenthalt) und die Vermögenssorge für das Kind:

  • Verheiratete Eltern: Haben automatisch das gemeinsame Sorgerecht (§ 1626 BGB).
  • Unverheiratete Eltern: Die Mutter hat das alleinige Sorgerecht, es sei denn, die Eltern geben eine gemeinsame Sorgeerklärung ab (§ 1626a BGB) oder der Vater beantragt das gemeinsame Sorgerecht beim Familiengericht.
  • Gemeinsames Sorgerecht nach Trennung: Besteht fort — beide Eltern müssen wesentliche Entscheidungen gemeinsam treffen. In Angelegenheiten des täglichen Lebens entscheidet der betreuende Elternteil allein.
  • Alleiniges Sorgerecht: Ein Elternteil kann das alleinige Sorgerecht beantragen, wenn dies dem Kindeswohl am besten dient (§ 1671 BGB).
  • Kindeswohl: Bei allen Sorgerechtsentscheidungen steht das Wohl des Kindes an erster Stelle — dazu gehören auch der Kindeswille, die Bindungen des Kindes und die Erziehungseignung der Eltern.

Wann gilt es?

  • Sie sind Elternteil und es geht um Entscheidungen über Erziehung, Aufenthalt, Gesundheit oder Vermögen Ihres Kindes.
  • Sie und der andere Elternteil trennen sich und können sich nicht über die Betreuung einigen.
  • Sie sind unverheirateter Vater und möchten das gemeinsame Sorgerecht.

Was sollten Sie tun?

  • Unverheiratete Eltern: Geben Sie eine gemeinsame Sorgeerklärung beim Jugendamt oder Notar ab — das ist kostenlos beim Jugendamt.
  • Bei Streit um das Sorgerecht: Wenden Sie sich an das Familiengericht — das Jugendamt wird beteiligt und gibt eine Stellungnahme ab.
  • Nutzen Sie Beratungsangebote des Jugendamts — die Beratung ist kostenlos und kann helfen, eine einvernehmliche Lösung zu finden.
  • Bei häuslicher Gewalt: Beantragen Sie sofort Schutzmaßnahmen nach dem Gewaltschutzgesetz.

Was sollten Sie NICHT tun?

  • Entziehen Sie dem anderen Elternteil nicht eigenmächtig das Kind — das kann als Kindesentziehung strafbar sein (§ 235 StGB).
  • Instrumentalisieren Sie das Kind nicht im Sorgerechtsstreit — Gerichte bemerken das und es schadet Ihrem Fall.
  • Treffen Sie keine schwerwiegenden Entscheidungen (z. B. Schulwechsel, Umzug ins Ausland) ohne Zustimmung des anderen Sorgeberechtigten.

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