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Elterliche Sorge (Sorgerecht) in Bayern

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Quelle: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) §§ 1626–1698b (Elterliche Sorge); Art. 6 Abs. 2 GG

In einfacher Sprache geschrieben, um allgemeines Verständnis zu fördern. Dies ist ein Bildungsangebot und keine Rechtsberatung. Basierend auf deutschem Bundesrecht (Grundgesetz, BGB, StGB, Sozialgesetzbücher und weiteren Bundesgesetzen). Jeder Artikel wird vor der Veröffentlichung auf Richtigkeit geprüft. Unser redaktioneller Prozess

Deutsches Bundesrecht

Was ist dieses Recht?

Das Sorgerecht umfasst die Personensorge (Erziehung, Gesundheit, Aufenthalt) und die Vermögenssorge für das Kind:

  • Verheiratete Eltern: Haben automatisch das gemeinsame Sorgerecht (§ 1626 BGB).
  • Unverheiratete Eltern: Die Mutter hat das alleinige Sorgerecht, es sei denn, die Eltern geben eine gemeinsame Sorgeerklärung ab (§ 1626a BGB) oder der Vater beantragt das gemeinsame Sorgerecht beim Familiengericht.
  • Gemeinsames Sorgerecht nach Trennung: Besteht fort — beide Eltern müssen wesentliche Entscheidungen gemeinsam treffen. In Angelegenheiten des täglichen Lebens entscheidet der betreuende Elternteil allein.
  • Alleiniges Sorgerecht: Ein Elternteil kann das alleinige Sorgerecht beantragen, wenn dies dem Kindeswohl am besten dient (§ 1671 BGB).
  • Kindeswohl: Bei allen Sorgerechtsentscheidungen steht das Wohl des Kindes an erster Stelle — dazu gehören auch der Kindeswille, die Bindungen des Kindes und die Erziehungseignung der Eltern.

Wann gilt es?

  • Sie sind Elternteil und es geht um Entscheidungen über Erziehung, Aufenthalt, Gesundheit oder Vermögen Ihres Kindes.
  • Sie und der andere Elternteil trennen sich und können sich nicht über die Betreuung einigen.
  • Sie sind unverheirateter Vater und möchten das gemeinsame Sorgerecht.

Was tun, wenn Sie das Sorgerecht für Ihr Kind beantragen oder anfechten möchten?

  • Unverheiratete Eltern: Geben Sie eine gemeinsame Sorgeerklärung beim Jugendamt oder Notar ab — das ist kostenlos beim Jugendamt.
  • Bei Streit um das Sorgerecht: Wenden Sie sich an das Familiengericht — das Jugendamt wird beteiligt und gibt eine Stellungnahme ab.
  • Nutzen Sie Beratungsangebote des Jugendamts — die Beratung ist kostenlos und kann helfen, eine einvernehmliche Lösung zu finden.
  • Bei häuslicher Gewalt: Beantragen Sie sofort Schutzmaßnahmen nach dem Gewaltschutzgesetz.

Was sollten Sie NICHT tun?

  • Entziehen Sie dem anderen Elternteil nicht eigenmächtig das Kind — das kann als Kindesentziehung strafbar sein (§ 235 StGB).
  • Instrumentalisieren Sie das Kind nicht im Sorgerechtsstreit — Gerichte bemerken das und es schadet Ihrem Fall.
  • Treffen Sie keine schwerwiegenden Entscheidungen (z. B. Schulwechsel, Umzug ins Ausland) ohne Zustimmung des anderen Sorgeberechtigten.
Bayern Landesrecht

Wie sich Bayern vom Bundesrecht unterscheidet

In Bayern gibt es Stadtjugendämter in den 25 kreisfreien Städten (z. B. München, Nürnberg) und Kreisjugendämter in den 71 Landkreisen. Die Aufgaben des Landesjugendamts nimmt das Bayerische Landesjugendamt (BLJA) beim ZBFS wahr — eine bayerische Besonderheit.

Kita-Zuschuss 100 € pro Monat

Bayern zahlt für jedes Kind ab 3 Jahren bis zum Schuleintritt 100 € pro Monat Zuschuss zum Kita-Beitrag — einkommensunabhängig. Der Zuschuss geht an den Kita-Träger, der den Elternbeitrag um 100 € senken muss (Art. 23 Abs. 3 BayKiBiG). Oft ist damit der Standard-Platz (6 Stunden) kostenlos.

Familiengeld und Krippengeld — abgeschafft

Wichtig: Am 12.11.2024 hat der Ministerrat beschlossen: Für Kinder, die ab 1. Januar 2025 geboren sind, gibt es kein Familiengeld (vorher 250 € bzw. 300 € pro Monat vom 13.–36. Lebensmonat) und kein Krippengeld mehr. Übergang: Kinder vor 31.12.2024 geboren bekommen Familiengeld bis zum 36. Lebensmonat weiter. Das „Kinderstartgeld“ (einmalig 3.000 €) wurde im November 2025 abgesagt, bevor es eingeführt wurde.

Beistandschaft auch durch Vormundschaftsverein

Statt des Jugendamts kann in Bayern auch ein anerkannter Vormundschaftsverein eine Beistandschaft führen (Art. 61 AGSG) — mit Zustimmung des Elternteils.

Weitere Schritte in Bayern

  • Kita-Abrechnung prüfen: 100 € müssen abgezogen sein.
  • Beistandschaft beim örtlichen Jugendamt oder Vormundschaftsverein — kostenlos.
  • Beratung durch SGB VIII § 28 ist kostenlos und vertraulich.
  • Zuständig für ehemaliges Familiengeld: ZBFS, Tel. 0931 32090929.

Relevantes Gesetz: § 69 SGB VIII; Art. 61 AGSG; Art. 23 Abs. 3 BayKiBiG vom 08.07.2005; Auslauf Familiengeld durch Ministerratsbeschluss 12.11.2024

Häufige Fragen

Wann gilt es — elterliche sorge (sorgerecht)?

Sie sind Elternteil und es geht um Entscheidungen über Erziehung, Aufenthalt, Gesundheit oder Vermögen Ihres Kindes.Sie und der andere Elternteil trennen sich und können sich nicht über die Betreuung einigen.Sie sind unverheirateter Vater und möchten das gemeinsame Sorgerecht.

Was soll ich tun, wenn mein Ex-Partner das gemeinsame Sorgerecht verweigert oder das Kindeswohl gefährdet ist?

Unverheiratete Eltern: Geben Sie eine gemeinsame Sorgeerklärung beim Jugendamt oder Notar ab — das ist kostenlos beim Jugendamt.Bei Streit um das Sorgerecht: Wenden Sie sich an das Familiengericht — das Jugendamt wird beteiligt und gibt eine Stellungnahme ab.Nutzen Sie Beratungsangebote des Jugendamts — die Beratung ist kostenlos und kann helfen, eine einvernehmliche Lösung zu finden.Bei häuslicher Gewalt: Beantragen Sie sofort Schutzmaßnahmen nach dem Gewaltschutzgesetz.

Was sollten Sie NICHT tun — elterliche sorge (sorgerecht)?

Entziehen Sie dem anderen Elternteil nicht eigenmächtig das Kind — das kann als Kindesentziehung strafbar sein (§ 235 StGB).Instrumentalisieren Sie das Kind nicht im Sorgerechtsstreit — Gerichte bemerken das und es schadet Ihrem Fall.Treffen Sie keine schwerwiegenden Entscheidungen (z. B. Schulwechsel, Umzug ins Ausland) ohne Zustimmung des anderen Sorgeberechtigten.

Elterliche Sorge (Sorgerecht) in other states

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