Scheidung

Quelle: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) §§ 1564–1587 (Scheidung); Familienverfahrensgesetz (FamFG)

In einfacher Sprache geschrieben, um allgemeines Verständnis zu fördern. Dies ist ein Bildungsangebot und keine Rechtsberatung. Basierend auf deutschem Bundesrecht (Grundgesetz, BGB, StGB, Sozialgesetzbücher und weiteren Bundesgesetzen).

Deutsches Bundesrecht

Was ist dieses Recht?

Die Scheidung in Deutschland erfordert ein gerichtliches Verfahren vor dem Familiengericht:

  • Trennungsjahr: Vor der Scheidung müssen die Eheleute mindestens 1 Jahr getrennt gelebt haben (§ 1566 Abs. 1 BGB). Nach 3 Jahren Trennung wird die Zerrüttung unwiderlegbar vermutet.
  • Antragspflicht: Mindestens ein Ehepartner muss die Scheidung beim Familiengericht beantragen — hierfür besteht Anwaltszwang.
  • Einvernehmliche Scheidung: Stimmen beide Partner zu, reicht ein Anwalt für den Antragsteller — der andere Partner braucht keinen eigenen Anwalt, wenn er dem Antrag zustimmt.
  • Versorgungsausgleich: Das Gericht teilt die während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften hälftig auf (§§ 1–49 VersAusglG) — das ist die häufigste Ursache für Verzögerungen.
  • Verbundverfahren: Folgesachen (Unterhalt, Zugewinnausgleich, Sorgerecht) können im Scheidungsverbund mitverhandelt werden.

Wann gilt es?

  • Sie und Ihr Ehepartner leben seit mindestens einem Jahr getrennt.
  • Einer oder beide Partner wollen die Ehe beenden.
  • Auch bei einer einvernehmlichen Scheidung ist der Gerichtsweg zwingend.

Was sollten Sie tun?

  • Beauftragen Sie einen Fachanwalt für Familienrecht — Anwaltszwang beim Familiengericht.
  • Dokumentieren Sie den Trennungszeitpunkt — ab wann Sie getrennt in der Wohnung oder in verschiedenen Wohnungen leben.
  • Sammeln Sie Unterlagen für den Versorgungsausgleich — Rentenversicherungsnummern, Betriebsrentenansprüche, private Altersvorsorge.
  • Prüfen Sie, ob Verfahrenskostenhilfe (VKH) in Betracht kommt — einkommensabhängig.

Was sollten Sie NICHT tun?

  • Ziehen Sie nicht vor Ablauf des Trennungsjahres ein Scheidungsantrag — er wird als unzulässig abgewiesen.
  • Unterzeichnen Sie keinen Ehevertrag oder keine Scheidungsfolgenvereinbarung unter Druck — lassen Sie sich unabhängig beraten.
  • Behindern Sie nicht die Zustellung des Scheidungsantrags an Ihren Partner — das verzögert das Verfahren.

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