Umgangsrecht in Deutschland
In einfacher Sprache geschrieben, um allgemeines Verständnis zu fördern. Dies ist ein Bildungsangebot und keine Rechtsberatung. Basierend auf deutschem Bundesrecht (Grundgesetz, BGB, StGB, Sozialgesetzbücher und weiteren Bundesgesetzen). Jeder Artikel wird vor der Veröffentlichung auf Richtigkeit geprüft. Unser redaktioneller Prozess
Was ist dieses Recht?
Das Umgangsrecht sichert den Kontakt zwischen Kind und dem nicht betreuenden Elternteil:
- Recht und Pflicht: Jeder Elternteil hat das Recht und die Pflicht zum Umgang mit dem Kind (§ 1684 Abs. 1 BGB).
- Recht des Kindes: Auch das Kind hat ein eigenes Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen.
- Regelung: Umfang und Häufigkeit werden idealerweise einvernehmlich vereinbart — es gibt kein gesetzliches Standard-Modell (z. B. jedes zweite Wochenende ist Praxis, aber nicht gesetzlich vorgeschrieben).
- Wechselmodell: Ein paritätisches Wechselmodell (50/50) kann vom Familiengericht angeordnet werden, wenn es dem Kindeswohl dient (BGH, Beschluss vom 01.02.2017, XII ZB 601/15).
- Dritte: Auch Großeltern und Geschwister haben ein Umgangsrecht, wenn es dem Kindeswohl dient (§ 1685 BGB).
Wann gilt es?
- Sie leben getrennt vom anderen Elternteil und möchten Ihr Kind regelmäßig sehen.
- Der betreuende Elternteil verweigert oder erschwert den Umgang.
- Sie sind Großelternteil und der Kontakt zu Ihrem Enkelkind wird unterbunden.
Was tun, wenn der andere Elternteil den vereinbarten Umgang mit Ihrem Kind verweigert?
- Versuchen Sie zunächst eine einvernehmliche Regelung — schriftlich festhalten.
- Bei Schwierigkeiten: Nehmen Sie Beratung beim Jugendamt in Anspruch — das ist kostenlos und die Beratung wird in Gerichtsverfahren berücksichtigt.
- Wenn keine Einigung möglich ist: Beantragen Sie eine Umgangsregelung beim Familiengericht.
- Halten Sie sich strikt an gerichtliche Umgangsregelungen — Verstöße können mit Ordnungsgeld geahndet werden.
Was sollten Sie NICHT tun?
- Verweigern Sie den Umgang nicht eigenmächtig — auch nicht, wenn der andere Elternteil keinen Unterhalt zahlt. Umgang und Unterhalt sind unabhängig voneinander.
- Setzen Sie das Kind nicht unter Druck — zwingen Sie es nicht, sich gegen einen Elternteil zu stellen.
- Boykottieren Sie keine gerichtliche Umgangsregelung — wiederholte Verstöße können zum Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechts führen.
Häufige Fragen
Wann gilt es — umgangsrecht?
Sie leben getrennt vom anderen Elternteil und möchten Ihr Kind regelmäßig sehen.Der betreuende Elternteil verweigert oder erschwert den Umgang.Sie sind Großelternteil und der Kontakt zu Ihrem Enkelkind wird unterbunden.
Was soll ich tun, wenn mein Ex-Partner mir das Umgangsrecht mit unserem Kind verweigert?
Versuchen Sie zunächst eine einvernehmliche Regelung — schriftlich festhalten.Bei Schwierigkeiten: Nehmen Sie Beratung beim Jugendamt in Anspruch — das ist kostenlos und die Beratung wird in Gerichtsverfahren berücksichtigt.Wenn keine Einigung möglich ist: Beantragen Sie eine Umgangsregelung beim Familiengericht.Halten Sie sich strikt an gerichtliche Umgangsregelungen — Verstöße können mit Ordnungsgeld geahndet werden.
Was sollten Sie NICHT tun — umgangsrecht?
Verweigern Sie den Umgang nicht eigenmächtig — auch nicht, wenn der andere Elternteil keinen Unterhalt zahlt. Umgang und Unterhalt sind unabhängig voneinander.Setzen Sie das Kind nicht unter Druck — zwingen Sie es nicht, sich gegen einen Elternteil zu stellen.Boykottieren Sie keine gerichtliche Umgangsregelung — wiederholte Verstöße können zum Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechts führen.