Unterhalt (Rechtsratgeber 2026) — Regeln und Anforderungen
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In einfacher Sprache geschrieben, um allgemeines Verständnis zu fördern. Dies ist ein Bildungsangebot und keine Rechtsberatung. Basierend auf deutschem Bundesrecht (Grundgesetz, BGB, StGB, Sozialgesetzbücher und weiteren Bundesgesetzen). Jeder Artikel wird vor der Veröffentlichung auf Richtigkeit geprüft. Unser redaktioneller Prozess
Was ist dieses Recht?
Das deutsche Unterhaltsrecht unterscheidet mehrere Unterhaltsarten:
- Kindesunterhalt: Minderjährige Kinder haben stets Anspruch auf Unterhalt. Die Höhe richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle — gestaffelt nach Einkommen des Unterhaltspflichtigen und Alter des Kindes.
- Mindestunterhalt 2026 (Düsseldorfer Tabelle, in Kraft seit 1. Januar 2026): Gesetzlich festgelegt (§ 1612a BGB) — 486 €/Monat (0–5 Jahre), 558 €/Monat (6–11 Jahre), 653 €/Monat (12–17 Jahre), jeweils vor Abzug des hälftigen Kindergelds (259 €/Monat).
- Trennungsunterhalt: Während der Trennungszeit kann der weniger verdienende Partner Unterhalt verlangen (§ 1361 BGB).
- Nachehelicher Unterhalt: Nach der Scheidung besteht Unterhalt nur unter bestimmten Voraussetzungen — z. B. Betreuung eines Kindes unter 3 Jahren, Alter, Krankheit, Erwerbslosigkeit (§§ 1570–1576 BGB).
- Rangfolge: Minderjährige Kinder gehen vor Ehegatten (§ 1609 BGB).
Wann gilt es?
- Sie betreuen ein minderjähriges Kind und der andere Elternteil zahlt nicht.
- Sie haben sich getrennt oder sind geschieden und verdienen deutlich weniger als Ihr Ex-Partner.
- Sie werden zur Unterhaltszahlung aufgefordert und wollen wissen, wie viel angemessen ist.
Was tun, wenn der Unterhalt für Ihr Kind oder für Sie als Ehegatte nicht gezahlt wird?
- Fordern Sie den Unterhaltspflichtigen schriftlich zur Auskunft über sein Einkommen auf (§ 1605 BGB) — das ist der erste Schritt.
- Berechnen Sie den Unterhalt anhand der Düsseldorfer Tabelle und der Leitlinien des zuständigen OLG.
- Wenn nicht gezahlt wird: Beantragen Sie Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt (für Kinder unter 18 Jahren).
- Lassen Sie den Unterhaltsanspruch titulieren — durch Jugendamtsurkunde (kostenlos), notarielle Vereinbarung oder Gerichtsbeschluss.
Was sollten Sie NICHT tun?
- Warten Sie nicht zu lange mit der Geltendmachung — Unterhalt kann nur ab dem Monat der Inverzugsetzung oder Titelantrag rückwirkend verlangt werden (§ 1613 BGB).
- Reduzieren Sie Ihr Einkommen nicht absichtlich, um weniger Unterhalt zahlen zu müssen — das Gericht rechnet mit fiktivem Einkommen.
- Verzichten Sie nicht auf den Kindesunterhalt — er steht dem Kind zu und ein Verzicht ist unwirksam.
About Familienrecht in Deutschland
Ihre Rechte rund um Ehe, Scheidung, Sorgerecht und Erbe stehen im Vierten Buch des BGB (§§ 1297–1921). Ohne Ehevertrag gilt die Zugewinngemeinschaft; eine Scheidung setzt mindestens ein Jahr Getrenntleben voraus (§ 1566 BGB). Das Familiengericht regelt Unterhalt, Sorgerecht und Versorgungsausgleich. Bei unverheirateten Eltern hat zunächst die Mutter das alleinige Sorgerecht (§ 1626a BGB). Bei häuslicher Gewalt schützt das Gewaltschutzgesetz (GewSchG). Im Erbrecht sichert der Pflichtteil Kindern und Ehegatten die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.
Häufige Fragen
What is the kindesunterhalt und ehegattenunterhalt right in Deutschland?
Das deutsche Unterhaltsrecht unterscheidet mehrere Unterhaltsarten:Kindesunterhalt: Minderjährige Kinder haben stets Anspruch auf Unterhalt. Die Höhe richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle — gestaffelt nach Einkommen des Unterhaltspflichtigen und Alter des Kindes.Mindestunterhalt 2026 (Düsseldorfer Tabelle, in Kraft seit 1. Januar 2026): Gesetzlich festgelegt (§ 1612a BGB) — 486 €/Monat (0–5 Jahre), 558 €/Monat (6–11 Jahre), 653 €/Monat (12–17 Jahre), jeweils vor Abzug des hälftigen Kindergelds (259 €/Monat).Trennungsunterhalt: Während der Trennungszeit kann der weniger verdienende...
Wann gilt es — kindesunterhalt und ehegattenunterhalt?
Sie betreuen ein minderjähriges Kind und der andere Elternteil zahlt nicht.Sie haben sich getrennt oder sind geschieden und verdienen deutlich weniger als Ihr Ex-Partner.Sie werden zur Unterhaltszahlung aufgefordert und wollen wissen, wie viel angemessen ist.
Was soll ich tun, wenn mein Ex-Partner den Kindes- oder Ehegattenunterhalt verweigert oder nicht zahlen kann?
Fordern Sie den Unterhaltspflichtigen schriftlich zur Auskunft über sein Einkommen auf (§ 1605 BGB) — das ist der erste Schritt.Berechnen Sie den Unterhalt anhand der Düsseldorfer Tabelle und der Leitlinien des zuständigen OLG.Wenn nicht gezahlt wird: Beantragen Sie Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt (für Kinder unter 18 Jahren).Lassen Sie den Unterhaltsanspruch titulieren — durch Jugendamtsurkunde (kostenlos), notarielle Vereinbarung oder Gerichtsbeschluss.
Was sollten Sie NICHT tun — kindesunterhalt und ehegattenunterhalt?
Warten Sie nicht zu lange mit der Geltendmachung — Unterhalt kann nur ab dem Monat der Inverzugsetzung oder Titelantrag rückwirkend verlangt werden (§ 1613 BGB).Reduzieren Sie Ihr Einkommen nicht absichtlich, um weniger Unterhalt zahlen zu müssen — das Gericht rechnet mit fiktivem Einkommen.Verzichten Sie nicht auf den Kindesunterhalt — er steht dem Kind zu und ein Verzicht ist unwirksam.