Krankengeld und Entgeltfortzahlung

Quelle: Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG); Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) §§ 44–51 (Krankengeld)

In einfacher Sprache geschrieben, um allgemeines Verständnis zu fördern. Dies ist ein Bildungsangebot und keine Rechtsberatung. Basierend auf deutschem Bundesrecht (Grundgesetz, BGB, StGB, Sozialgesetzbücher und weiteren Bundesgesetzen).

Deutsches Bundesrecht

Was ist dieses Recht?

Bei Krankheit sind Sie in Deutschland finanziell abgesichert — durch Entgeltfortzahlung und Krankengeld:

  • Entgeltfortzahlung (EFZG): In den ersten 6 Wochen der Arbeitsunfähigkeit zahlt Ihr Arbeitgeber das volle Gehalt weiter — vorausgesetzt, das Arbeitsverhältnis besteht seit mindestens 4 Wochen.
  • Krankengeld (SGB V): Ab der 7. Woche zahlt die Krankenkasse 70 % des Bruttoentgelts (maximal 90 % des Nettoentgelts). Höchstbetrag 2024: ca. 120 € pro Tag.
  • Bezugsdauer: Maximal 78 Wochen (18 Monate) für dieselbe Krankheit innerhalb von 3 Jahren.
  • Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU): Seit 2023 wird die AU elektronisch (eAU) direkt vom Arzt an die Krankenkasse und den Arbeitgeber übermittelt.
  • Sonderregel: Bei erneutem Auftreten derselben Krankheit innerhalb von 12 Monaten beginnt keine neue 6-Wochen-Frist beim Arbeitgeber (§ 3 Abs. 1 Satz 2 EFZG).

Wann gilt es?

  • Sie sind arbeitsunfähig krank und können Ihrer Arbeit nicht nachgehen.
  • Die 6 Wochen Entgeltfortzahlung sind abgelaufen und Sie sind weiterhin krank.
  • Sie sind gesetzlich krankenversichert mit Anspruch auf Krankengeld.

Was sollten Sie tun?

  • Melden Sie sich am ersten Krankheitstag bei Ihrem Arbeitgeber krank.
  • Lassen Sie sich spätestens am 4. Tag eine AU vom Arzt ausstellen — oder früher, wenn Ihr Arbeitsvertrag dies vorsieht.
  • Nach 6 Wochen: Stellen Sie rechtzeitig einen Antrag auf Krankengeld bei Ihrer Krankenkasse — die eAU wird automatisch übermittelt.
  • Achten Sie auf lückenlose Folgebescheinigungen — eine Lücke kann den Krankengeldanspruch gefährden.

Was sollten Sie NICHT tun?

  • Lassen Sie keine Lücken in den AU-Bescheinigungen — schon ein Tag Unterbrechung kann problematisch sein.
  • Gehen Sie nicht arbeiten, wenn Sie krankgeschrieben sind — bei einem Unfall auf dem Arbeitsweg entfällt möglicherweise der Versicherungsschutz.
  • Ignorieren Sie keine Aufforderungen der Krankenkasse zur medizinischen Begutachtung (MDK-Prüfung) — Verweigerung kann zum Entzug des Krankengelds führen.

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