Urlaubsanspruch
In einfacher Sprache geschrieben, um allgemeines Verständnis zu fördern. Dies ist ein Bildungsangebot und keine Rechtsberatung. Basierend auf deutschem Bundesrecht (Grundgesetz, BGB, StGB, Sozialgesetzbücher und weiteren Bundesgesetzen).
Deutsches Bundesrecht
Was ist dieses Recht?
Das Bundesurlaubsgesetz sichert jedem Arbeitnehmer in Deutschland einen Mindestanspruch auf bezahlten Erholungsurlaub:
- Mindestens 24 Werktage pro Jahr (bei einer 6-Tage-Woche) — das entspricht 20 Arbeitstagen bei einer 5-Tage-Woche.
- Tarifverträge und Arbeitsverträge sehen häufig 25 bis 30 Urlaubstage vor.
- Der volle Urlaubsanspruch entsteht nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit (Wartezeit). Davor besteht ein anteiliger Anspruch.
- Urlaubsentgelt: Sie erhalten während des Urlaubs Ihr reguläres Gehalt, berechnet auf Basis der durchschnittlichen Vergütung der letzten 13 Wochen.
- Nicht genommener Urlaub verfällt grundsätzlich am 31. März des Folgejahres — der Arbeitgeber muss aber auf den drohenden Verfall hinweisen (EuGH-Rechtsprechung, Rs. C-684/16).
Wann gilt es?
- Sie sind Arbeitnehmer — einschließlich Teilzeitkräfte, Minijobber und befristet Beschäftigte.
- Auch Auszubildende haben Urlaubsanspruch (mindestens 25 Werktage bis 16 Jahre, gestaffelt nach JArbSchG).
- Bei Teilzeit wird der Urlaub anteilig nach der Anzahl der Wochenarbeitstage berechnet.
Was sollten Sie tun?
- Beantragen Sie Ihren Urlaub rechtzeitig schriftlich oder nach betrieblicher Übung.
- Der Arbeitgeber muss bei der Urlaubsfestlegung Ihre Wünsche berücksichtigen, es sei denn, dringende betriebliche Belange stehen entgegen (§ 7 BUrlG).
- Bei Kündigung haben Sie Anspruch auf Urlaubsabgeltung für nicht genommene Tage (§ 7 Abs. 4 BUrlG).
- Wenn Sie während des Urlaubs krank werden, werden die Krankheitstage mit ärztlichem Attest nicht auf den Urlaub angerechnet (§ 9 BUrlG).
Was sollten Sie NICHT tun?
- Verzichten Sie nicht auf Ihren gesetzlichen Mindesturlaub — ein solcher Verzicht ist unwirksam.
- Nehmen Sie sich nicht eigenmächtig Urlaub (Selbstbeurlaubung) — das kann eine fristlose Kündigung rechtfertigen.
- Warten Sie nicht bis Jahresende — der Arbeitgeber muss Sie zwar warnen, aber bei rechtzeitigem Hinweis verfällt der Urlaub tatsächlich.
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