Stundung und Ratenzahlung

Quelle: Abgabenordnung (AO) § 222 (Stundung), § 227 (Erlass), § 258 (Vollstreckungsaufschub)

In einfacher Sprache geschrieben, um allgemeines Verständnis zu fördern. Dies ist ein Bildungsangebot und keine Rechtsberatung. Basierend auf deutschem Bundesrecht (Grundgesetz, BGB, StGB, Sozialgesetzbücher und weiteren Bundesgesetzen).

Deutsches Bundesrecht

Was ist dieses Recht?

Wenn Sie Ihre Steuerschulden nicht auf einmal begleichen können, gibt es gesetzliche Hilfen:

  • Stundung (§ 222 AO): Das Finanzamt kann die Steuerzahlung auf Antrag hinausschieben oder in Raten gewähren, wenn die sofortige Zahlung eine erhebliche Härte bedeuten würde und der Anspruch nicht gefährdet erscheint.
  • Stundungszinsen: Die Stundung ist nicht kostenlos — es fallen 0,5 % pro Monat (6 % pro Jahr) Zinsen an (§ 238 AO). Hinweis: Das BVerfG hat den Zinssatz ab 2014 für verfassungswidrig erklärt — eine Neuregelung sieht 0,15 % pro Monat ab 2019 vor (§ 238 Abs. 1a AO).
  • Erlass (§ 227 AO): In Ausnahmefällen können Steueransprüche ganz oder teilweise erlassen werden — wenn die Einziehung nach Lage des einzelnen Falles unbillig wäre.
  • Vollstreckungsaufschub (§ 258 AO): Wenn eine Vollstreckung unbillig wäre, kann das Finanzamt die Vollstreckung einstweilen einstellen.

Wann gilt es?

  • Sie können eine Steuernachzahlung nicht fristgerecht begleichen.
  • Die sofortige Zahlung würde Ihre wirtschaftliche Existenz gefährden.
  • Ihnen droht Vollstreckung durch das Finanzamt (Kontopfändung, Gerichtsvollzieher).

Was sollten Sie tun?

  • Stellen Sie den Stundungsantrag so früh wie möglich — am besten vor Fälligkeit der Steuerschuld.
  • Legen Sie Ihre finanzielle Situation offen — Einnahmen, Ausgaben, Vermögen, Verbindlichkeiten.
  • Bieten Sie einen konkreten Ratenzahlungsplan an — das erhöht die Chancen auf Bewilligung.
  • Prüfen Sie auch, ob ein Antrag auf Erlass in Betracht kommt — z. B. bei persönlicher Unbilligkeit (Krankheit, Pflegebedürftigkeit).

Was sollten Sie NICHT tun?

  • Ignorieren Sie Zahlungsaufforderungen nicht — das Finanzamt kann sehr schnell vollstrecken (Kontopfändung ohne vorherige Mahnung).
  • Machen Sie keine falschen Angaben über Ihre finanzielle Lage — das kann strafrechtliche Konsequenzen haben.
  • Warten Sie nicht, bis die Vollstreckung läuft — ein Stundungsantrag ist vor Fälligkeit wesentlich erfolgversprechender.

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