Steuererklärungspflicht und Fristen

Quelle: Einkommensteuergesetz (EStG) §§ 25, 46; Abgabenordnung (AO) §§ 149, 152 (Verspätungszuschlag)

In einfacher Sprache geschrieben, um allgemeines Verständnis zu fördern. Dies ist ein Bildungsangebot und keine Rechtsberatung. Basierend auf deutschem Bundesrecht (Grundgesetz, BGB, StGB, Sozialgesetzbücher und weiteren Bundesgesetzen).

Deutsches Bundesrecht

Was ist dieses Recht?

Die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung und die Fristen sind klar geregelt:

  • Pflichtveranlagung: Sie müssen eine Steuererklärung abgeben, wenn Sie z. B. Einkünfte aus Selbstständigkeit haben, Lohnersatzleistungen über 410 € bezogen haben, die Steuerklassenkombination III/V nutzen oder Mieteinnahmen erzielen.
  • Abgabefrist: Die Steuererklärung ist bis zum 31. Juli des Folgejahres abzugeben (§ 149 Abs. 2 AO). Bei steuerlicher Beratung verlängert sich die Frist bis zum Ende Februar des übernächsten Jahres.
  • Verspätungszuschlag: Bei verspäteter Abgabe droht ein Verspätungszuschlag von mindestens 25 € pro angebrochenem Monat der Verspätung (§ 152 AO).
  • Freiwillige Veranlagung (Antragsveranlagung): Wenn Sie nicht zur Abgabe verpflichtet sind, können Sie eine Steuererklärung freiwillig abgeben — die Frist dafür beträgt 4 Jahre (§ 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG).
  • Schätzung: Geben Sie die Erklärung nicht ab, kann das Finanzamt die Steuer schätzen — in der Regel zu Ihrem Nachteil (§ 162 AO).

Wann gilt es?

  • Sie haben Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit und fallen unter die Pflichtveranlagung.
  • Sie sind selbstständig oder freiberuflich tätig.
  • Sie möchten zu viel gezahlte Steuern zurückholen (Antragsveranlagung).

Was sollten Sie tun?

  • Prüfen Sie, ob Sie zur Abgabe verpflichtet sind — im Zweifel lohnt sich eine Abgabe fast immer (durchschnittliche Erstattung bei Antragsveranlagung: ca. 1.000 €).
  • Nutzen Sie ELSTER (das elektronische Steuererklärungssystem) — es ist kostenlos und wird vom Finanzamt akzeptiert.
  • Wenn Sie die Frist nicht einhalten können, beantragen Sie rechtzeitig eine Fristverlängerung beim Finanzamt.
  • Machen Sie alle Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen geltend — mit Belegen.

Was sollten Sie NICHT tun?

  • Geben Sie Ihre Erklärung nicht verspätet ab — der automatische Verspätungszuschlag ist seit 2019 nicht mehr im Ermessen des Finanzamts.
  • Machen Sie keine falschen Angaben — das kann als Steuerhinterziehung (§ 370 AO) gewertet werden.
  • Verzichten Sie nicht auf die Antragsveranlagung — insbesondere bei hohen Werbungskosten, Pendlerpauschale oder Handwerkerleistungen lohnt sie sich fast immer.

You came here to know your rights — help someone else know theirs.

Support This Mission