Lohnsteuer und Steuerklassen
In einfacher Sprache geschrieben, um allgemeines Verständnis zu fördern. Dies ist ein Bildungsangebot und keine Rechtsberatung. Basierend auf deutschem Bundesrecht (Grundgesetz, BGB, StGB, Sozialgesetzbücher und weiteren Bundesgesetzen).
Deutsches Bundesrecht
Was ist dieses Recht?
Die Lohnsteuer wird direkt vom Arbeitgeber einbehalten — die Steuerklasse bestimmt die Höhe des Abzugs:
- Steuerklasse I: Ledige, geschiedene oder verwitwete Arbeitnehmer ohne Kinder.
- Steuerklasse II: Alleinerziehende — zusätzlicher Entlastungsbetrag von 4.260 € (plus 240 € je weiterem Kind).
- Steuerklassen III/V: Ehepaare/Lebenspartner — III für den Besserverdienenden (geringerer Abzug), V für den weniger Verdienenden (höherer Abzug). Verpflichtet zur Abgabe einer gemeinsamen Steuererklärung.
- Steuerklasse IV: Ehepaare mit ähnlichem Einkommen — beide Partner werden gleich besteuert.
- Steuerklasse IV mit Faktor: Genauere Verteilung der Lohnsteuer bei Ehepaaren — der Faktor wird vom Finanzamt berechnet.
- Steuerklasse VI: Für Zweit- und Nebenverdienste — höchste Abzüge.
Hinweis: Ab 2030 sollen die Steuerklassen III und V abgeschafft und durch das Faktorverfahren (Steuerklasse IV mit Faktor) ersetzt werden.
Wann gilt es?
- Sie sind Arbeitnehmer und Ihr Arbeitgeber zieht die Lohnsteuer vom Bruttolohn ab.
- Sie möchten Ihre Steuerklasse wechseln (z. B. nach Heirat, Geburt eines Kindes oder Trennung).
- Sie haben einen Nebenjob und werden in Steuerklasse VI eingestuft.
Was sollten Sie tun?
- Prüfen Sie, ob ein Steuerklassenwechsel vorteilhaft ist — insbesondere nach Heirat oder bei unterschiedlich hohen Einkommen.
- Den Wechsel beantragen Sie beim Finanzamt oder über ELSTER — er ist mehrmals pro Jahr möglich.
- Lassen Sie Freibeträge (z. B. hohe Werbungskosten, Kinderbetreuungskosten) beim Finanzamt eintragen — das reduziert den monatlichen Lohnsteuerabzug.
- Überprüfen Sie Ihre elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) regelmäßig.
Was sollten Sie NICHT tun?
- Nehmen Sie nicht automatisch III/V — prüfen Sie, ob IV/IV mit Faktor nicht günstiger ist (vermeidet hohe Nachzahlungen).
- Vergessen Sie nicht die Steuererklärungspflicht bei Steuerklasse III/V — Nachzahlungen sind häufig.
- Melden Sie Änderungen dem Finanzamt — z. B. Trennung, Scheidung oder Wegfall der Voraussetzungen für Steuerklasse II.
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