Lohnsteuer und Steuerklassen in Berlin
In einfacher Sprache geschrieben, um allgemeines Verständnis zu fördern. Dies ist ein Bildungsangebot und keine Rechtsberatung. Basierend auf deutschem Bundesrecht (Grundgesetz, BGB, StGB, Sozialgesetzbücher und weiteren Bundesgesetzen). Jeder Artikel wird vor der Veröffentlichung auf Richtigkeit geprüft. Unser redaktioneller Prozess
Was ist dieses Recht?
Die Lohnsteuer wird direkt vom Arbeitgeber einbehalten — die Steuerklasse bestimmt die Höhe des Abzugs:
- Steuerklasse I: Ledige, geschiedene oder verwitwete Arbeitnehmer ohne Kinder.
- Steuerklasse II: Alleinerziehende — zusätzlicher Entlastungsbetrag von 4.260 € (plus 240 € je weiterem Kind).
- Steuerklassen III/V: Ehepaare/Lebenspartner — III für den Besserverdienenden (geringerer Abzug), V für den weniger Verdienenden (höherer Abzug). Verpflichtet zur Abgabe einer gemeinsamen Steuererklärung.
- Steuerklasse IV: Ehepaare mit ähnlichem Einkommen — beide Partner werden gleich besteuert.
- Steuerklasse IV mit Faktor: Genauere Verteilung der Lohnsteuer bei Ehepaaren — der Faktor wird vom Finanzamt berechnet.
- Steuerklasse VI: Für Zweit- und Nebenverdienste — höchste Abzüge.
Hinweis: Ab 2030 sollen die Steuerklassen III und V abgeschafft und durch das Faktorverfahren (Steuerklasse IV mit Faktor) ersetzt werden.
Wann gilt es?
- Sie sind Arbeitnehmer und Ihr Arbeitgeber zieht die Lohnsteuer vom Bruttolohn ab.
- Sie möchten Ihre Steuerklasse wechseln (z. B. nach Heirat, Geburt eines Kindes oder Trennung).
- Sie haben einen Nebenjob und werden in Steuerklasse VI eingestuft.
Was tun, wenn Sie in der falschen Steuerklasse eingestuft sind oder die Steuerklasse wechseln möchten?
- Prüfen Sie, ob ein Steuerklassenwechsel vorteilhaft ist — insbesondere nach Heirat oder bei unterschiedlich hohen Einkommen.
- Den Wechsel beantragen Sie beim Finanzamt oder über ELSTER — er ist mehrmals pro Jahr möglich.
- Lassen Sie Freibeträge (z. B. hohe Werbungskosten, Kinderbetreuungskosten) beim Finanzamt eintragen — das reduziert den monatlichen Lohnsteuerabzug.
- Überprüfen Sie Ihre elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) regelmäßig.
Was sollten Sie NICHT tun?
- Nehmen Sie nicht automatisch III/V — prüfen Sie, ob IV/IV mit Faktor nicht günstiger ist (vermeidet hohe Nachzahlungen).
- Vergessen Sie nicht die Steuererklärungspflicht bei Steuerklasse III/V — Nachzahlungen sind häufig.
- Melden Sie Änderungen dem Finanzamt — z. B. Trennung, Scheidung oder Wegfall der Voraussetzungen für Steuerklasse II.
Wie sich Berlin vom Bundesrecht unterscheidet
In Berlin beträgt die Kirchensteuer 9 % der Lohn- oder Einkommensteuer (Bundesregel; nur Bayern und Baden-Württemberg 8 %).
Kirchenaustritt — beim Amtsgericht, 30 €
In Berlin erklärt man den Austritt beim Amtsgericht, nicht beim Standesamt. Gebühr 30 €. Ein Online-Austritt ist nicht wirksam. Entweder persönlich zur Niederschrift oder schriftlich mit öffentlich beglaubigter Unterschrift (Notar).
Schritte
- Zuständiges Amtsgericht nach Wohnort bestimmen (service.berlin.de). Die Amtsgerichtsbezirke decken sich nicht mit den Verwaltungsbezirken.
- Termin telefonisch oder per Kontaktformular (nur wenige bieten Online-Buchung).
- Persönlich erscheinen mit Personalausweis/Reisepass und Meldebescheinigung; Verheiratete zusätzlich Eheurkunde.
- 30 € zahlen (AG Mitte und AG Schöneberg nur Barzahlung).
- Austrittsbescheinigung sofort mitnehmen; Kirchensteuer endet zum Ende des laufenden Monats.
Weitere Schritte in Berlin
- Lohnabrechnung prüfen; bei Fehlern Personalabteilung informieren.
- Kirchensteuer als Sonderausgabe in der ESt-Erklärung (§ 10 Abs. 1 Nr. 4 EStG).
Relevantes Gesetz: Kirchensteuergesetz Berlin (KiStG Bln); Kirchenaustrittsgesetz Berlin vom 30.01.1979 (GVBl. S. 183), zuletzt geändert 2014; Justizverwaltungskostengesetz Berlin, Kostenverzeichnis Nr. 7 (30 €)
Häufige Fragen
Wann gilt es — lohnsteuer und steuerklassen?
Sie sind Arbeitnehmer und Ihr Arbeitgeber zieht die Lohnsteuer vom Bruttolohn ab.Sie möchten Ihre Steuerklasse wechseln (z. B. nach Heirat, Geburt eines Kindes oder Trennung).Sie haben einen Nebenjob und werden in Steuerklasse VI eingestuft.
Was soll ich tun, wenn ich nach der Heirat die optimale Steuerklasse wählen oder meine Steuerklasse ändern möchte?
Prüfen Sie, ob ein Steuerklassenwechsel vorteilhaft ist — insbesondere nach Heirat oder bei unterschiedlich hohen Einkommen.Den Wechsel beantragen Sie beim Finanzamt oder über ELSTER — er ist mehrmals pro Jahr möglich.Lassen Sie Freibeträge (z. B. hohe Werbungskosten, Kinderbetreuungskosten) beim Finanzamt eintragen — das reduziert den monatlichen Lohnsteuerabzug.Überprüfen Sie Ihre elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) regelmäßig.
Was sollten Sie NICHT tun — lohnsteuer und steuerklassen?
Nehmen Sie nicht automatisch III/V — prüfen Sie, ob IV/IV mit Faktor nicht günstiger ist (vermeidet hohe Nachzahlungen).Vergessen Sie nicht die Steuererklärungspflicht bei Steuerklasse III/V — Nachzahlungen sind häufig.Melden Sie Änderungen dem Finanzamt — z. B. Trennung, Scheidung oder Wegfall der Voraussetzungen für Steuerklasse II.
Landesrecht nach Bundesland
Das Recht unterscheidet sich je nach Bundesland. Wählen Sie Ihr Bundesland, um lokale Unterschiede zum Bundesrecht zu sehen.
Lohnsteuer und Steuerklassen in other states
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