Datenschutz als Verbraucher (DSGVO)

Quelle: Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO / EU-Verordnung 2016/679); Bundesdatenschutzgesetz (BDSG); Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG)

In einfacher Sprache geschrieben, um allgemeines Verständnis zu fördern. Dies ist ein Bildungsangebot und keine Rechtsberatung. Basierend auf deutschem Bundesrecht (Grundgesetz, BGB, StGB, Sozialgesetzbücher und weiteren Bundesgesetzen).

Deutsches Bundesrecht

Was ist dieses Recht?

Die DSGVO gibt Ihnen als Verbraucher umfassende Kontrolle über Ihre persönlichen Daten:

  • Auskunftsrecht (Art. 15 DSGVO): Sie können von jedem Unternehmen kostenlose Auskunft verlangen, welche personenbezogenen Daten über Sie gespeichert sind.
  • Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO): Sie können die Löschung Ihrer Daten verlangen, wenn der Verarbeitungszweck entfallen ist oder Sie Ihre Einwilligung widerrufen.
  • Widerspruchsrecht (Art. 21 DSGVO): Sie können der Verarbeitung Ihrer Daten widersprechen, insbesondere bei Direktwerbung.
  • Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO): Sie können Ihre Daten in einem gängigen Format mitnehmen und an einen anderen Anbieter übertragen.
  • Bußgelder: Unternehmen drohen bei Verstößen Bußgelder von bis zu 20 Mio. € oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes.

Wann gilt es?

  • Ein Unternehmen verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten — Name, E-Mail, IP-Adresse, Standort, Kaufhistorie etc.
  • Sie erhalten unerwünschte Werbung (E-Mail, Telefon, Post).
  • Sie vermuten einen Datenschutzverstoß oder eine Datenpanne.

Was sollten Sie tun?

  • Stellen Sie einen Auskunftsantrag per E-Mail an den Datenschutzbeauftragten des Unternehmens — die Antwort muss innerhalb von 1 Monat erfolgen.
  • Verlangen Sie die Löschung bei Unternehmen, mit denen Sie keine Geschäftsbeziehung mehr haben.
  • Bei Verstößen: Beschwerde beim zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten einreichen — kostenlos und ohne Anwalt.
  • Bei Spam und unerlaubter Werbung: Widersprechen Sie schriftlich und setzen Sie eine Frist.

Was sollten Sie NICHT tun?

  • Geben Sie Ihre Einwilligung nicht leichtfertig — lesen Sie Cookie-Banner und Datenschutzerklärungen.
  • Ignorieren Sie Datenpannen-Benachrichtigungen nicht — ändern Sie betroffene Passwörter sofort.
  • Gehen Sie nicht davon aus, dass Löschung unmöglich ist — Unternehmen müssen Ihrem Antrag nachkommen, sofern keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht.

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