Inkasso und Mahnverfahren

Quelle: Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) § 10 Abs. 1 Nr. 1 (Inkasso); Zivilprozessordnung (ZPO) §§ 688–703d (Mahnverfahren); BGB § 286 (Verzug)

In einfacher Sprache geschrieben, um allgemeines Verständnis zu fördern. Dies ist ein Bildungsangebot und keine Rechtsberatung. Basierend auf deutschem Bundesrecht (Grundgesetz, BGB, StGB, Sozialgesetzbücher und weiteren Bundesgesetzen).

Deutsches Bundesrecht

Was ist dieses Recht?

Wenn Sie Post von einem Inkassobüro oder einen Mahnbescheid erhalten, sollten Sie Ihre Rechte kennen:

  • Inkassounternehmen: Müssen bei der zuständigen Behörde registriert sein (§ 10 RDG). Sie dürfen nur berechtigte Forderungen eintreiben — und nur angemessene Gebühren berechnen.
  • Inkassogebühren: Die Gebühren müssen sich am Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) orientieren — überhöhte Gebühren müssen Sie nicht zahlen.
  • Mahnbescheid: Ein gerichtliches Mahnverfahren (§§ 688 ff. ZPO) — der Mahnbescheid wird ohne inhaltliche Prüfung erlassen. Widersprechen Sie innerhalb von 2 Wochen, prüft das Gericht den Anspruch.
  • Vollstreckungsbescheid: Wenn Sie dem Mahnbescheid nicht widersprechen, erlässt das Gericht einen Vollstreckungsbescheid — damit kann der Gläubiger vollstrecken (Kontopfändung, Gerichtsvollzieher).
  • Verjährung: Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre (§ 195 BGB), beginnend am Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist.

Wann gilt es?

  • Sie erhalten Mahnungen oder Inkassoschreiben.
  • Sie erhalten einen Mahnbescheid vom Amtsgericht.
  • Sie bezweifeln die Berechtigung einer Forderung.

Was sollten Sie tun?

  • Prüfen Sie die Forderung — ist sie berechtigt? Stimmt der Betrag? Ist sie verjährt?
  • Bei einem Mahnbescheid: Widersprechen Sie innerhalb von 2 Wochen, wenn die Forderung unberechtigt ist — das Formular liegt dem Bescheid bei.
  • Bei überhöhten Inkassogebühren: Zahlen Sie nur die berechtigte Hauptforderung und wenden Sie sich an die Verbraucherzentrale.
  • Prüfen Sie, ob das Inkassounternehmen registriert ist — auf rechtsdienstleistungsregister.de.

Was sollten Sie NICHT tun?

  • Ignorieren Sie einen Mahnbescheid niemals — ohne Widerspruch wird er rechtskräftig und vollstreckbar.
  • Lassen Sie sich nicht von drohenden Formulierungen einschüchtern — viele Inkassoschreiben übertreiben bewusst.
  • Zahlen Sie nicht vorschnell — prüfen Sie erst die Berechtigung und die Höhe der Forderung.

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