Mutterschutz und Elternzeit in Deutschland

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Quelle: Mutterschutzgesetz (MuSchG) vom 23. Mai 2017 (BGBl. I S. 1228); Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) vom 5. Dezember 2006 (BGBl. I S. 2748), zuletzt geändert

In einfacher Sprache geschrieben, um allgemeines Verständnis zu fördern. Dies ist ein Bildungsangebot und keine Rechtsberatung. Basierend auf deutschem Bundesrecht (Grundgesetz, BGB, StGB, Sozialgesetzbücher und weiteren Bundesgesetzen). Jeder Artikel wird vor der Veröffentlichung auf Richtigkeit geprüft. Unser redaktioneller Prozess

Deutsches Bundesrecht

Was ist dieses Recht?

Deutschland zählt familienpolitisch zu den besser ausgestatteten Ländern Europas — der Schutz für werdende und junge Eltern ist umfassend und bietet finanzielle Sicherheit über mehrere Jahre. Zwei Gesetze greifen ineinander: das Mutterschutzgesetz und das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz.

  • Mutterschutz: 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt dürfen Sie nicht arbeiten (12 Wochen bei Früh- oder Mehrlingsgeburten). Während dieser Schutzfrist erhalten Sie Mutterschaftsgeld der gesetzlichen Krankenkasse plus einen Arbeitgeberzuschuss, sodass Ihr Nettogehalt im Wesentlichen weiterläuft.
  • Kündigungsverbot: Vom Beginn der Schwangerschaft an bis 4 Monate nach der Entbindung sind Sie nahezu unkündbar (§ 17 MuSchG) — Ausnahmen sind nur mit Zustimmung der zuständigen Landesbehörde möglich.
  • Elternzeit: Jeder Elternteil — Mutter wie Vater — hat Anspruch auf bis zu 3 Jahre Elternzeit pro Kind. Bis zu 24 Monate davon können Sie auf den Zeitraum zwischen dem 3. und 8. Geburtstag des Kindes übertragen, was beim späteren Schuleintritt sehr nützlich ist.
  • Elterngeld: 65–67 % Ihres bisherigen Nettoeinkommens (höchstens 1.800 €/Monat) für 12 Monate, plus 2 Partnermonate (insgesamt 14 Monate, wenn beide Eltern Elternzeit nehmen). Mit ElterngeldPlus bekommen Sie zwar nur den halben monatlichen Satz, dafür aber doppelt so lange — bis zu 28 Monate.
  • Kündigungsschutz besteht durchgehend während der gesamten Elternzeit, was die Rückkehr in den Beruf rechtlich absichert.

Wann gilt es?

  • Sie sind schwanger oder haben ein Kind unter 3 Jahren (bzw. unter 8 Jahren für übertragene Elternzeit).
  • Elternzeit steht beiden Elternteilen zu — unabhängig vom Geschlecht.
  • Für Elterngeld müssen Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland haben und Ihr Kind selbst betreuen.

Was tun, wenn Ihr Arbeitgeber Ihre Rechte in der Schwangerschaft missachtet?

  • Melden Sie Ihre Schwangerschaft dem Arbeitgeber, sobald sie Ihnen bekannt ist — erst dann greift der Kündigungsschutz.
  • Beantragen Sie Elternzeit spätestens 7 Wochen vor dem gewünschten Beginn (13 Wochen bei Elternzeit zwischen dem 3. und 8. Lebensjahr).
  • Den Elterngeldantrag stellen Sie bei der Elterngeldstelle Ihres Bundeslandes — rückwirkende Zahlung ist nur für maximal 3 Monate möglich.
  • Prüfen Sie, ob ElterngeldPlus oder der Partnerschaftsbonus für Ihre Situation günstiger ist.

Was sollten Sie NICHT tun?

  • Versäumen Sie nicht die Anmeldefrist — ohne fristgerechte Anmeldung kann der Arbeitgeber den Beginn der Elternzeit verschieben.
  • Unterschätzen Sie nicht den Partnerschaftsbonus — wenn beide Elternteile gleichzeitig 24–32 Stunden/Woche arbeiten, gibt es 4 zusätzliche ElterngeldPlus-Monate.
  • Gehen Sie nicht davon aus, dass Elternzeit automatisch beginnt — Sie müssen sie aktiv beim Arbeitgeber anmelden.

Häufige Fragen

Wann gilt es — mutterschutz und elternzeit?

Sie sind schwanger oder haben ein Kind unter 3 Jahren (bzw. unter 8 Jahren für übertragene Elternzeit).Elternzeit steht beiden Elternteilen zu — unabhängig vom Geschlecht.Für Elterngeld müssen Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland haben und Ihr Kind selbst betreuen.

Was soll ich tun, wenn mein Arbeitgeber mir trotz Schwangerschaft kündigt oder mich benachteiligt?

Melden Sie Ihre Schwangerschaft dem Arbeitgeber, sobald sie Ihnen bekannt ist — erst dann greift der Kündigungsschutz.Beantragen Sie Elternzeit spätestens 7 Wochen vor dem gewünschten Beginn (13 Wochen bei Elternzeit zwischen dem 3. und 8. Lebensjahr).Den Elterngeldantrag stellen Sie bei der Elterngeldstelle Ihres Bundeslandes — rückwirkende Zahlung ist nur für maximal 3 Monate möglich.Prüfen Sie, ob ElterngeldPlus oder der Partnerschaftsbonus für Ihre Situation günstiger ist.

Was sollten Sie NICHT tun — mutterschutz und elternzeit?

Versäumen Sie nicht die Anmeldefrist — ohne fristgerechte Anmeldung kann der Arbeitgeber den Beginn der Elternzeit verschieben.Unterschätzen Sie nicht den Partnerschaftsbonus — wenn beide Elternteile gleichzeitig 24–32 Stunden/Woche arbeiten, gibt es 4 zusätzliche ElterngeldPlus-Monate.Gehen Sie nicht davon aus, dass Elternzeit automatisch beginnt — Sie müssen sie aktiv beim Arbeitgeber anmelden.

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