Gesetzlicher Mindestlohn

Quelle: Mindestlohngesetz (MiLoG) vom 11. August 2014 (BGBl. I S. 1348), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 28. Juni 2023

In einfacher Sprache geschrieben, um allgemeines Verständnis zu fördern. Dies ist ein Bildungsangebot und keine Rechtsberatung. Basierend auf deutschem Bundesrecht (Grundgesetz, BGB, StGB, Sozialgesetzbücher und weiteren Bundesgesetzen).

Deutsches Bundesrecht

Was ist dieses Recht?

Deutschland hat einen gesetzlichen Mindestlohn, der für fast alle Arbeitnehmer gilt:

  • Seit dem 1. Januar 2024 beträgt der Mindestlohn 12,41 € brutto pro Stunde. Ab dem 1. Januar 2025 steigt er auf 12,82 €.
  • Die Höhe wird von der Mindestlohnkommission alle zwei Jahre überprüft und angepasst.
  • Tarifverträge dürfen den Mindestlohn nicht unterschreiten, aber höhere Löhne vereinbaren.
  • Der Mindestlohn gilt auch für Minijobber und Teilzeitkräfte.

Ausnahmen gelten für Auszubildende, Pflichtpraktikanten, Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten einer neuen Beschäftigung und Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung.

Wann gilt es?

  • Sie sind Arbeitnehmer in Deutschland — unabhängig von Branche, Staatsangehörigkeit oder Beschäftigungsform.
  • Auch ausländische Arbeitnehmer, die in Deutschland arbeiten, haben Anspruch auf den Mindestlohn.
  • Bei Minijobs (520-€-Grenze) begrenzt der Mindestlohn die maximale Arbeitsstundenzahl.

Was sollten Sie tun?

  • Berechnen Sie Ihren Stundenlohn — teilen Sie Ihr Bruttomonatsgehalt durch die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden.
  • Bei Unterschreitung wenden Sie sich an Ihren Betriebsrat oder Ihre Gewerkschaft.
  • Sie können eine Beschwerde beim Zoll (Finanzkontrolle Schwarzarbeit — FKS) einreichen — die Behörde prüft die Einhaltung.
  • Ansprüche auf Nachzahlung können vor dem Arbeitsgericht geltend gemacht werden. Die Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre.

Was sollten Sie NICHT tun?

  • Verzichten Sie nicht auf Ihren Mindestlohnanspruch — ein vertraglicher Verzicht auf den Mindestlohn ist unwirksam (§ 3 MiLoG).
  • Akzeptieren Sie keine Verrechnung mit Kost und Logis, wenn dadurch der Stundenlohn unter den Mindestlohn fällt.
  • Lassen Sie sich nicht einschüchtern — eine Kündigung wegen einer Mindestlohnbeschwerde ist rechtswidrig.

You came here to know your rights — help someone else know theirs.

Support This Mission