Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen

Quelle: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) §§ 312g, 355–361 (Widerrufsrecht); Art. 246a EGBGB (Informationspflichten)

In einfacher Sprache geschrieben, um allgemeines Verständnis zu fördern. Dies ist ein Bildungsangebot und keine Rechtsberatung. Basierend auf deutschem Bundesrecht (Grundgesetz, BGB, StGB, Sozialgesetzbücher und weiteren Bundesgesetzen).

Deutsches Bundesrecht

Was ist dieses Recht?

Bei Verträgen, die Sie online, telefonisch oder außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossen haben, steht Ihnen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu:

  • 14-tägige Widerrufsfrist: Sie können den Vertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen (§ 355 BGB).
  • Fristbeginn: Die Frist beginnt bei Warenlieferung mit Erhalt der Ware, bei Dienstleistungen mit Vertragsschluss — aber nur, wenn Sie ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht belehrt wurden.
  • Fehlende Belehrung: Ohne korrekte Widerrufsbelehrung verlängert sich die Frist auf 12 Monate und 14 Tage.
  • Rückabwicklung: Der Verkäufer muss den Kaufpreis innerhalb von 14 Tagen erstatten. Der Verbraucher muss die Ware zurücksenden.
  • Ausnahmen: Kein Widerrufsrecht bei versiegelter Software/Hygieneartikel (geöffnet), verderblichen Waren, maßgefertigten Produkten und Veranstaltungstickets mit festem Datum.

Wann gilt es?

  • Sie haben einen Vertrag online, per Telefon, auf der Haustür oder auf einer Messe abgeschlossen.
  • Der Vertragspartner ist ein Unternehmer und Sie handeln als Verbraucher.
  • Der Vertrag betrifft Waren oder Dienstleistungen (auch digitale Inhalte).

Was sollten Sie tun?

  • Erklären Sie den Widerruf innerhalb von 14 Tagen — per E-Mail, Brief oder Fax. Ein Muster-Widerrufsformular finden Sie in der Widerrufsbelehrung.
  • Es reicht die rechtzeitige Absendung — Sie müssen den Widerruf nicht begründen.
  • Senden Sie die Ware innerhalb von 14 Tagen nach Widerruf zurück.
  • Wenn der Händler die Erstattung verweigert, wenden Sie sich an die Verbraucherzentrale oder nutzen Sie die EU-Online-Streitbeilegungsplattform.

Was sollten Sie NICHT tun?

  • Verwechseln Sie Widerruf nicht mit Rückgabe — Rückgabe ist eine freiwillige Kulanzleistung des Händlers, Widerruf ist ein gesetzliches Recht.
  • Senden Sie Ware nicht einfach ohne Widerrufserklärung zurück — die bloße Rücksendung gilt rechtlich nicht als Widerruf.
  • Nutzen Sie die Ware nicht über das Prüfmaß hinaus — Wertersatz kann fällig werden (§ 357 Abs. 7 BGB).

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