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Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen in Nordrhein-Westfalen

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Quelle: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) §§ 312g, 355–361 (Widerrufsrecht); Art. 246a EGBGB (Informationspflichten)

In einfacher Sprache geschrieben, um allgemeines Verständnis zu fördern. Dies ist ein Bildungsangebot und keine Rechtsberatung. Basierend auf deutschem Bundesrecht (Grundgesetz, BGB, StGB, Sozialgesetzbücher und weiteren Bundesgesetzen). Jeder Artikel wird vor der Veröffentlichung auf Richtigkeit geprüft. Unser redaktioneller Prozess

Deutsches Bundesrecht

Was ist dieses Recht?

Wenn Sie online, am Telefon, auf der Haustür oder auf einer Messe einen Vertrag abschließen, gilt eine wichtige Schutzregel: Sie können Ihre Entscheidung 14 Tage lang ohne Angabe von Gründen rückgängig machen. Diese Regel ist EU-weit harmonisiert und gehört zu den wirksamsten Verbraucherschutzinstrumenten überhaupt.

  • 14-tägige Widerrufsfrist: Sie können den Vertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen (§ 355 BGB) — keine Erklärung, keine Rechtfertigung, kein schlechtes Gewissen nötig.
  • Fristbeginn: Bei Warenlieferung beginnt die Frist mit Erhalt der Ware, bei Dienstleistungen mit Vertragsschluss — aber nur, wenn Sie ordnungsgemäß über Ihr Widerrufsrecht belehrt wurden.
  • Fehlende Belehrung — Ihr großer Vorteil: Ohne korrekte Widerrufsbelehrung verlängert sich die Frist auf 12 Monate und 14 Tage. Bei vielen schlecht gepflegten Online-Shops können Sie also noch fast ein Jahr später widerrufen.
  • Rückabwicklung: Der Verkäufer muss den Kaufpreis (inklusive Standard-Versandkosten) innerhalb von 14 Tagen erstatten. Sie müssen die Ware ebenfalls binnen 14 Tagen zurücksenden — die Rücksendekosten trägt der Verbraucher, sofern der Händler darauf hingewiesen hat.
  • Ausnahmen — kein Widerrufsrecht bei: versiegelten Hygieneartikeln nach Öffnen, versiegelter Software nach Öffnen, verderblichen Waren, maßgefertigten Produkten, Veranstaltungstickets mit festem Datum, sowie Zeitungen und Zeitschriften.

Wann gilt es?

  • Sie haben einen Vertrag online, per Telefon, auf der Haustür oder auf einer Messe abgeschlossen.
  • Der Vertragspartner ist ein Unternehmer und Sie handeln als Verbraucher.
  • Der Vertrag betrifft Waren oder Dienstleistungen (auch digitale Inhalte).

Was tun, wenn der Händler Ihren Widerruf verweigert oder die Erstattung verzögert?

  • Erklären Sie den Widerruf innerhalb von 14 Tagen — per E-Mail, Brief oder Fax. Ein Muster-Widerrufsformular finden Sie in der Widerrufsbelehrung.
  • Es reicht die rechtzeitige Absendung — Sie müssen den Widerruf nicht begründen.
  • Senden Sie die Ware innerhalb von 14 Tagen nach Widerruf zurück.
  • Wenn der Händler die Erstattung verweigert, wenden Sie sich an die Verbraucherzentrale oder nutzen Sie die EU-Online-Streitbeilegungsplattform.

Was sollten Sie NICHT tun?

  • Verwechseln Sie Widerruf nicht mit Rückgabe — Rückgabe ist eine freiwillige Kulanzleistung des Händlers, Widerruf ist ein gesetzliches Recht.
  • Senden Sie Ware nicht einfach ohne Widerrufserklärung zurück — die bloße Rücksendung gilt rechtlich nicht als Widerruf.
  • Nutzen Sie die Ware nicht über das Prüfmaß hinaus — Wertersatz kann fällig werden (§ 357 Abs. 7 BGB).
Nordrhein-Westfalen Landesrecht

Wie sich Nordrhein-Westfalen vom Bundesrecht unterscheidet

Die Verbraucherzentrale NRW ist die größte in Deutschland und hat 64 Beratungsstellen im ganzen Bundesland (Hauptsitz Düsseldorf). Sie bietet persönliche Beratung, außergerichtliche Rechtsberatung und -vertretung, Musterbriefe, Sammelklagen (z. B. gegen Amazon Prime-Preiserhöhung) und Online-Beschwerden. Land NRW-Förderung 2026: 24,49 Mio. €.

Leistungen

  • Persönliche Beratung nach Termin (verbraucherzentrale.nrw/beratungsstellen).
  • Servicecenter für schnelle Fragen per Telefon oder E-Mail — oft kostenlos.
  • Energieberatung meist kostenlos.
  • Rechtsberatung günstig (einige Euro je nach Thema).
  • Beitritt zu Verbandsklagen und Sammelklagen möglich.

Widerrufsrecht selbst gilt bundeseinheitlich: 14 Tage bei Fernabsatz (§ 355 BGB).

Weitere Schritte in Nordrhein-Westfalen

  • Widerruf schriftlich und fristgerecht erklären — Beweispflicht liegt beim Verbraucher.
  • Musterbriefe und Checklisten kostenlos bei der Verbraucherzentrale NRW nutzen.

Relevantes Gesetz: §§ 355, 312g BGB; Satzung Verbraucherzentrale NRW e. V.; § 8 RDG

Häufige Fragen

Wann gilt es — widerrufsrecht bei fernabsatzverträgen?

Sie haben einen Vertrag online, per Telefon, auf der Haustür oder auf einer Messe abgeschlossen.Der Vertragspartner ist ein Unternehmer und Sie handeln als Verbraucher.Der Vertrag betrifft Waren oder Dienstleistungen (auch digitale Inhalte).

Was soll ich tun, wenn ich online etwas bestellt habe und es zurückgeben möchte, der Händler aber nicht reagiert?

Erklären Sie den Widerruf innerhalb von 14 Tagen — per E-Mail, Brief oder Fax. Ein Muster-Widerrufsformular finden Sie in der Widerrufsbelehrung.Es reicht die rechtzeitige Absendung — Sie müssen den Widerruf nicht begründen.Senden Sie die Ware innerhalb von 14 Tagen nach Widerruf zurück.Wenn der Händler die Erstattung verweigert, wenden Sie sich an die Verbraucherzentrale oder nutzen Sie die EU-Online-Streitbeilegungsplattform.

Was sollten Sie NICHT tun — widerrufsrecht bei fernabsatzverträgen?

Verwechseln Sie Widerruf nicht mit Rückgabe — Rückgabe ist eine freiwillige Kulanzleistung des Händlers, Widerruf ist ein gesetzliches Recht.Senden Sie Ware nicht einfach ohne Widerrufserklärung zurück — die bloße Rücksendung gilt rechtlich nicht als Widerruf.Nutzen Sie die Ware nicht über das Prüfmaß hinaus — Wertersatz kann fällig werden (§ 357 Abs. 7 BGB).

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