Arbeitszeit und Ruhezeiten

Quelle: Arbeitszeitgesetz (ArbZG) vom 6. Juni 1994 (BGBl. I S. 1170), zuletzt geändert durch Art. 6 des Gesetzes vom 22. Dezember 2020

In einfacher Sprache geschrieben, um allgemeines Verständnis zu fördern. Dies ist ein Bildungsangebot und keine Rechtsberatung. Basierend auf deutschem Bundesrecht (Grundgesetz, BGB, StGB, Sozialgesetzbücher und weiteren Bundesgesetzen).

Deutsches Bundesrecht

Was ist dieses Recht?

Das Arbeitszeitgesetz regelt die Höchstarbeitszeit und Ruhezeiten für alle Arbeitnehmer in Deutschland:

  • Maximal 8 Stunden pro Werktag (Montag bis Samstag) — das ergibt eine 48-Stunden-Woche.
  • Verlängerung auf 10 Stunden pro Tag ist möglich, wenn innerhalb von 6 Monaten (oder 24 Wochen) ein Durchschnitt von 8 Stunden eingehalten wird.
  • Ununterbrochene Ruhezeit von 11 Stunden nach Arbeitsende (§ 5 ArbZG).
  • Pausen: Bei mehr als 6 Stunden mindestens 30 Minuten, bei mehr als 9 Stunden mindestens 45 Minuten.
  • Sonn- und Feiertagsarbeit ist grundsätzlich verboten (§ 9 ArbZG), mit Ausnahmen für bestimmte Branchen.

Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen können abweichende Regelungen treffen, jedoch nicht unter das Schutzniveau der EU-Arbeitszeitrichtlinie fallen.

Wann gilt es?

  • Sie sind Arbeitnehmer in Deutschland — unabhängig von Teilzeit oder Vollzeit.
  • Leitende Angestellte im Sinne von § 5 Abs. 3 BetrVG sind ausgenommen.
  • Sonderregelungen gelten für Jugendliche (JArbSchG), Schwangere (MuSchG) und bestimmte Branchen.

Was sollten Sie tun?

  • Dokumentieren Sie Ihre tatsächlichen Arbeitszeiten — seit dem BAG-Urteil vom 13.09.2022 (1 ABR 22/21) ist der Arbeitgeber zur Arbeitszeiterfassung verpflichtet.
  • Bei systematischen Verstößen wenden Sie sich an den Betriebsrat oder die zuständige Aufsichtsbehörde (Gewerbeaufsichtsamt oder Amt für Arbeitsschutz).
  • Der Arbeitgeber muss Arbeitszeiten, die über 8 Stunden pro Tag hinausgehen, aufzeichnen und 2 Jahre aufbewahren (§ 16 Abs. 2 ArbZG).

Was sollten Sie NICHT tun?

  • Verwechseln Sie nicht die 48-Stunden-Grenze mit einer 40-Stunden-Woche — 40 Stunden ist die tarifübliche Norm, gesetzlich sind bis zu 48 Stunden erlaubt.
  • Verzichten Sie nicht auf Ihre Ruhezeiten — die 11-Stunden-Ruhezeit ist zwingend und kann nicht durch Vereinbarung abbedungen werden.
  • Arbeiten Sie nicht regelmäßig über 10 Stunden — selbst bei Ausgleich ist die tägliche Höchstarbeitszeit von 10 Stunden absolut.

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