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Arbeitszeit und Ruhezeiten in Bayern

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Quelle: Arbeitszeitgesetz (ArbZG) vom 6. Juni 1994 (BGBl. I S. 1170), zuletzt geändert durch Art. 6 des Gesetzes vom 22. Dezember 2020

In einfacher Sprache geschrieben, um allgemeines Verständnis zu fördern. Dies ist ein Bildungsangebot und keine Rechtsberatung. Basierend auf deutschem Bundesrecht (Grundgesetz, BGB, StGB, Sozialgesetzbücher und weiteren Bundesgesetzen). Jeder Artikel wird vor der Veröffentlichung auf Richtigkeit geprüft. Unser redaktioneller Prozess

Deutsches Bundesrecht

Was ist dieses Recht?

Das Arbeitszeitgesetz von 1994 setzt den Rahmen, in dem sich Arbeitgeber bewegen müssen — und der ist enger, als viele Arbeitnehmer denken. Die Vorschriften gelten für alle Arbeitnehmer in Deutschland und sind in weiten Teilen zwingend, also nicht durch Vertrag abdingbar.

  • Maximal 8 Stunden pro Werktag — und Werktage sind Montag bis Samstag, was bei strikter Auslegung eine 48-Stunden-Woche zulässt.
  • Eine Verlängerung auf 10 Stunden pro Tag ist erlaubt, wenn innerhalb von 6 Monaten (oder 24 Wochen) wieder ein Durchschnitt von 8 Stunden erreicht wird. Die 10-Stunden-Grenze selbst ist absolut.
  • 11 Stunden ununterbrochene Ruhezeit zwischen zwei Arbeitstagen sind Pflicht (§ 5 ArbZG) — diese Vorgabe rettet vor allem in Schichtbetrieben die Erholung.
  • Pausen: mindestens 30 Minuten bei mehr als 6 Stunden Arbeitszeit, mindestens 45 Minuten bei mehr als 9 Stunden. Pausen unter 15 Minuten zählen nicht als Pause.
  • Sonn- und Feiertagsarbeit ist grundsätzlich verboten (§ 9 ArbZG), mit Ausnahmen etwa für Krankenhäuser, Gastronomie, Verkehr und kulturelle Einrichtungen.

Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen dürfen abweichende Regelungen treffen, aber nie unter das Schutzniveau der EU-Arbeitszeitrichtlinie fallen. Und seit dem viel beachteten BAG-Urteil vom 13. September 2022 (1 ABR 22/21), das die Stechuhr-Pflicht des EuGH konkretisiert hat, ist der Arbeitgeber zur systematischen Arbeitszeiterfassung verpflichtet — egal ob mit Software, App oder Excel-Tabelle.

Wann gilt es?

  • Sie sind Arbeitnehmer in Deutschland — unabhängig von Teilzeit oder Vollzeit.
  • Leitende Angestellte im Sinne von § 5 Abs. 3 BetrVG sind ausgenommen.
  • Sonderregelungen gelten für Jugendliche (JArbSchG), Schwangere (MuSchG) und bestimmte Branchen.

Was tun, wenn Ihr Arbeitgeber die gesetzliche Höchstarbeitszeit überschreitet?

  • Dokumentieren Sie Ihre tatsächlichen Arbeitszeiten — seit dem BAG-Urteil vom 13.09.2022 (1 ABR 22/21) ist der Arbeitgeber zur Arbeitszeiterfassung verpflichtet.
  • Bei systematischen Verstößen wenden Sie sich an den Betriebsrat oder die zuständige Aufsichtsbehörde (Gewerbeaufsichtsamt oder Amt für Arbeitsschutz).
  • Der Arbeitgeber muss Arbeitszeiten, die über 8 Stunden pro Tag hinausgehen, aufzeichnen und 2 Jahre aufbewahren (§ 16 Abs. 2 ArbZG).

Was sollten Sie NICHT tun?

  • Verwechseln Sie nicht die 48-Stunden-Grenze mit einer 40-Stunden-Woche — 40 Stunden ist die tarifübliche Norm, gesetzlich sind bis zu 48 Stunden erlaubt.
  • Verzichten Sie nicht auf Ihre Ruhezeiten — die 11-Stunden-Ruhezeit ist zwingend und kann nicht durch Vereinbarung abbedungen werden.
  • Arbeiten Sie nicht regelmäßig über 10 Stunden — selbst bei Ausgleich ist die tägliche Höchstarbeitszeit von 10 Stunden absolut.
Bayern Landesrecht

Wie sich Bayern vom Bundesrecht unterscheidet

Bayern hat seit 1. August 2025 ein eigenes Ladenschlussgesetz (BayLadSchlG). Für Beschäftigte im Einzelhandel bedeutet das erweiterte Öffnungszeiten — aber mit Zuschlagspflicht bei Sonn- und Feiertagsarbeit nach Tarif.

Neue Regelungen seit 1. August 2025

  • Montag bis Samstag: Öffnung bis 20:00 Uhr.
  • Unbemannte Mini-Märkte bis 150 m² dürfen rund um die Uhr öffnen.
  • Bis zu 8 „verkaufsoffene Nächte“ pro Gemeinde (bis 24 Uhr) zulässig.
  • Jeder Laden darf 4 eigene lange Nächte pro Jahr melden.
  • Sonntags und an Feiertagen: maximal 4 verkaufsoffene Sonntage pro Gemeinde pro Jahr.
  • An „stillen Feiertagen“ (Karfreitag, Volkstrauertag, Totensonntag) bleibt alles zu.

Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) mit maximal 8 Stunden werktäglich (§ 3 ArbZG) und 11 Stunden Ruhezeit (§ 5) gilt weiter bundeseinheitlich.

Weitere Schritte in Bayern

  • Verstöße gegen das Ladenschlussgesetz bei der Kreisverwaltungsbehörde oder der Gemeinde melden.
  • Sonntagsarbeit muss nach Tarif mit Zuschlägen vergütet werden.
  • Bei zu langen Schichten: Dokumentation führen, Beschwerde beim Gewerbeaufsichtsamt der Regierung Ihres Bezirks.

Relevantes Gesetz: Art. 1–13 BayLadSchlG vom 25.07.2025, GVBl. S. 246; ArbZG §§ 3, 5, 9

Häufige Fragen

Wann gilt es — arbeitszeit und ruhezeiten?

Sie sind Arbeitnehmer in Deutschland — unabhängig von Teilzeit oder Vollzeit.Leitende Angestellte im Sinne von § 5 Abs. 3 BetrVG sind ausgenommen.Sonderregelungen gelten für Jugendliche (JArbSchG), Schwangere (MuSchG) und bestimmte Branchen.

Was soll ich tun, wenn ich regelmäßig mehr als 10 Stunden täglich arbeiten muss?

Dokumentieren Sie Ihre tatsächlichen Arbeitszeiten — seit dem BAG-Urteil vom 13.09.2022 (1 ABR 22/21) ist der Arbeitgeber zur Arbeitszeiterfassung verpflichtet.Bei systematischen Verstößen wenden Sie sich an den Betriebsrat oder die zuständige Aufsichtsbehörde (Gewerbeaufsichtsamt oder Amt für Arbeitsschutz).Der Arbeitgeber muss Arbeitszeiten, die über 8 Stunden pro Tag hinausgehen, aufzeichnen und 2 Jahre aufbewahren (§ 16 Abs. 2 ArbZG).

Was sollten Sie NICHT tun — arbeitszeit und ruhezeiten?

Verwechseln Sie nicht die 48-Stunden-Grenze mit einer 40-Stunden-Woche — 40 Stunden ist die tarifübliche Norm, gesetzlich sind bis zu 48 Stunden erlaubt.Verzichten Sie nicht auf Ihre Ruhezeiten — die 11-Stunden-Ruhezeit ist zwingend und kann nicht durch Vereinbarung abbedungen werden.Arbeiten Sie nicht regelmäßig über 10 Stunden — selbst bei Ausgleich ist die tägliche Höchstarbeitszeit von 10 Stunden absolut.

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