Arbeitszeit und Ruhezeiten in Berlin
In einfacher Sprache geschrieben, um allgemeines Verständnis zu fördern. Dies ist ein Bildungsangebot und keine Rechtsberatung. Basierend auf deutschem Bundesrecht (Grundgesetz, BGB, StGB, Sozialgesetzbücher und weiteren Bundesgesetzen). Jeder Artikel wird vor der Veröffentlichung auf Richtigkeit geprüft. Unser redaktioneller Prozess
Was ist dieses Recht?
Das Arbeitszeitgesetz von 1994 setzt den Rahmen, in dem sich Arbeitgeber bewegen müssen — und der ist enger, als viele Arbeitnehmer denken. Die Vorschriften gelten für alle Arbeitnehmer in Deutschland und sind in weiten Teilen zwingend, also nicht durch Vertrag abdingbar.
- Maximal 8 Stunden pro Werktag — und Werktage sind Montag bis Samstag, was bei strikter Auslegung eine 48-Stunden-Woche zulässt.
- Eine Verlängerung auf 10 Stunden pro Tag ist erlaubt, wenn innerhalb von 6 Monaten (oder 24 Wochen) wieder ein Durchschnitt von 8 Stunden erreicht wird. Die 10-Stunden-Grenze selbst ist absolut.
- 11 Stunden ununterbrochene Ruhezeit zwischen zwei Arbeitstagen sind Pflicht (§ 5 ArbZG) — diese Vorgabe rettet vor allem in Schichtbetrieben die Erholung.
- Pausen: mindestens 30 Minuten bei mehr als 6 Stunden Arbeitszeit, mindestens 45 Minuten bei mehr als 9 Stunden. Pausen unter 15 Minuten zählen nicht als Pause.
- Sonn- und Feiertagsarbeit ist grundsätzlich verboten (§ 9 ArbZG), mit Ausnahmen etwa für Krankenhäuser, Gastronomie, Verkehr und kulturelle Einrichtungen.
Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen dürfen abweichende Regelungen treffen, aber nie unter das Schutzniveau der EU-Arbeitszeitrichtlinie fallen. Und seit dem viel beachteten BAG-Urteil vom 13. September 2022 (1 ABR 22/21), das die Stechuhr-Pflicht des EuGH konkretisiert hat, ist der Arbeitgeber zur systematischen Arbeitszeiterfassung verpflichtet — egal ob mit Software, App oder Excel-Tabelle.
Wann gilt es?
- Sie sind Arbeitnehmer in Deutschland — unabhängig von Teilzeit oder Vollzeit.
- Leitende Angestellte im Sinne von § 5 Abs. 3 BetrVG sind ausgenommen.
- Sonderregelungen gelten für Jugendliche (JArbSchG), Schwangere (MuSchG) und bestimmte Branchen.
Was tun, wenn Ihr Arbeitgeber die gesetzliche Höchstarbeitszeit überschreitet?
- Dokumentieren Sie Ihre tatsächlichen Arbeitszeiten — seit dem BAG-Urteil vom 13.09.2022 (1 ABR 22/21) ist der Arbeitgeber zur Arbeitszeiterfassung verpflichtet.
- Bei systematischen Verstößen wenden Sie sich an den Betriebsrat oder die zuständige Aufsichtsbehörde (Gewerbeaufsichtsamt oder Amt für Arbeitsschutz).
- Der Arbeitgeber muss Arbeitszeiten, die über 8 Stunden pro Tag hinausgehen, aufzeichnen und 2 Jahre aufbewahren (§ 16 Abs. 2 ArbZG).
Was sollten Sie NICHT tun?
- Verwechseln Sie nicht die 48-Stunden-Grenze mit einer 40-Stunden-Woche — 40 Stunden ist die tarifübliche Norm, gesetzlich sind bis zu 48 Stunden erlaubt.
- Verzichten Sie nicht auf Ihre Ruhezeiten — die 11-Stunden-Ruhezeit ist zwingend und kann nicht durch Vereinbarung abbedungen werden.
- Arbeiten Sie nicht regelmäßig über 10 Stunden — selbst bei Ausgleich ist die tägliche Höchstarbeitszeit von 10 Stunden absolut.
Wie sich Berlin vom Bundesrecht unterscheidet
Berlin hat eines der liberalsten Ladenöffnungsgesetze Deutschlands. Von Montag bis Samstag 0–24 Uhr dürfen Geschäfte offen sein.
Sonntags
- Grundsätzlich geschlossen.
- Bis zu 8 verkaufsoffene Sonntage pro Jahr (ca. 4 stadtweit per Allgemeinverfügung).
- Öffnungszeit: 13–20 Uhr.
- Nicht an: 1.1., 1.5., Karfreitag, Totensonntag, Dezember-Feiertagen.
- Bäckereien: sonntags bis zu 7 Stunden (§ 4 BerlLadÖffG).
- Stadtweite Termine 2026: 25.01.2026, 21.06.2026 (Allgemeinverfügung vom 18.12.2025).
- Bußgeld bis 2.500 €.
Beschäftigten-Schutz
Anspruch auf mindestens 1 freien Samstag und 1 freien Sonntag pro Monat (§ 7 BerlLadÖffG).
Vergabemindestlohn
Bei öffentlichen Aufträgen des Landes gilt seit 01.05.2024 der Vergabemindestlohn von 13,69 €. Seit 01.01.2026 ist aber der Bundesmindestlohn von 13,90 € höher — dieser gilt nach § 9 Abs. 1 S. 2 BerlAVG (günstigere Regelung). Für Landesbeschäftigte und Landesbetriebe (BVG, BSR, Vivantes) gilt seit 01.01.2026 der Landesmindestlohn 14,84 €.
Weitere Schritte in Berlin
- Zusatzanlass (Firmenjubiläum, Straßenfest) mindestens 2 Wochen vorher beim Bezirksamt anmelden.
- Lohnprüfen: 13,90 € bei Landesauftrag, 14,84 € im Landesbetrieb.
- Verstoß melden: Zentrale Kontrollgruppe, SenWEB, Tel. 030 9013-8630.
- Nachzahlungsklage innerhalb 3 Jahren beim Arbeitsgericht Berlin.
Relevantes Gesetz: BerlLadÖffG vom 14.11.2006, §§ 3, 4, 6, 7, 12; BerlAVG vom 22.04.2020, § 9; Erste VO zur Festsetzung des Mindestentgelts vom 01.05.2024; LMiLoG (GVBl. Nr. 36 vom 23.12.2025)
Häufige Fragen
Wann gilt es — arbeitszeit und ruhezeiten?
Sie sind Arbeitnehmer in Deutschland — unabhängig von Teilzeit oder Vollzeit.Leitende Angestellte im Sinne von § 5 Abs. 3 BetrVG sind ausgenommen.Sonderregelungen gelten für Jugendliche (JArbSchG), Schwangere (MuSchG) und bestimmte Branchen.
Was soll ich tun, wenn ich regelmäßig mehr als 10 Stunden täglich arbeiten muss?
Dokumentieren Sie Ihre tatsächlichen Arbeitszeiten — seit dem BAG-Urteil vom 13.09.2022 (1 ABR 22/21) ist der Arbeitgeber zur Arbeitszeiterfassung verpflichtet.Bei systematischen Verstößen wenden Sie sich an den Betriebsrat oder die zuständige Aufsichtsbehörde (Gewerbeaufsichtsamt oder Amt für Arbeitsschutz).Der Arbeitgeber muss Arbeitszeiten, die über 8 Stunden pro Tag hinausgehen, aufzeichnen und 2 Jahre aufbewahren (§ 16 Abs. 2 ArbZG).
Was sollten Sie NICHT tun — arbeitszeit und ruhezeiten?
Verwechseln Sie nicht die 48-Stunden-Grenze mit einer 40-Stunden-Woche — 40 Stunden ist die tarifübliche Norm, gesetzlich sind bis zu 48 Stunden erlaubt.Verzichten Sie nicht auf Ihre Ruhezeiten — die 11-Stunden-Ruhezeit ist zwingend und kann nicht durch Vereinbarung abbedungen werden.Arbeiten Sie nicht regelmäßig über 10 Stunden — selbst bei Ausgleich ist die tägliche Höchstarbeitszeit von 10 Stunden absolut.
Landesrecht nach Bundesland
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Arbeitszeit und Ruhezeiten in other states
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