Steuerhinterziehung und Selbstanzeige
In einfacher Sprache geschrieben, um allgemeines Verständnis zu fördern. Dies ist ein Bildungsangebot und keine Rechtsberatung. Basierend auf deutschem Bundesrecht (Grundgesetz, BGB, StGB, Sozialgesetzbücher und weiteren Bundesgesetzen).
Deutsches Bundesrecht
Was ist dieses Recht?
Steuerhinterziehung ist eine Straftat — aber eine wirksame Selbstanzeige kann Straffreiheit bringen:
- Steuerhinterziehung (§ 370 AO): Wer vorsätzlich falsche oder unvollständige Angaben macht und dadurch Steuern verkürzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe bestraft. In besonders schweren Fällen bis zu 10 Jahre.
- Selbstanzeige (§ 371 AO): Eine vollständige und rechtzeitige Selbstanzeige führt zur Straffreiheit. Voraussetzung: Sie korrigieren alle fehlerhaften Steuererklärungen der letzten 10 Jahre vollständig.
- Sperrwirkung: Die Selbstanzeige wirkt nicht mehr, wenn bereits eine Prüfungsanordnung zugegangen ist, ein Strafverfahren eingeleitet wurde oder die Tat bereits entdeckt ist.
- Nachzahlung: Neben der Steuer müssen 6 % Hinterziehungszinsen pro Jahr und ggf. ein Zuschlag (bis 25 %) gezahlt werden.
- Leichtfertige Steuerverkürzung (§ 378 AO): Fahrlässiges Handeln — Ordnungswidrigkeit mit Geldbuße bis 50.000 €.
Wann gilt es?
- Sie haben in vergangenen Steuererklärungen bewusst oder unbewusst falsche Angaben gemacht.
- Sie haben Einkünfte nicht deklariert (z. B. Auslandskonten, Kryptowährungen, Schwarzarbeit).
- Sie möchten Ihre Steuersituation bereinigen, bevor das Finanzamt selbst ermittelt.
Was sollten Sie tun?
- Beauftragen Sie sofort einen spezialisierten Steuerstrafrechtler — die Selbstanzeige muss formal perfekt sein.
- Stellen Sie alle relevanten Unterlagen zusammen — Kontoauszüge, Steuerbescheide, Belege.
- Die Selbstanzeige muss vollständig sein — eine teilweise Selbstanzeige ist seit 2015 nicht mehr strafbefreiend.
- Zahlen Sie die hinterzogene Steuer plus Zinsen unverzüglich — die Straffreiheit setzt die fristgerechte Nachzahlung voraus.
Was sollten Sie NICHT tun?
- Erstatten Sie keine Selbstanzeige ohne anwaltliche Beratung — Fehler können zum Verlust der Straffreiheit führen.
- Warten Sie nicht, bis eine Prüfungsanordnung kommt — danach ist die Selbstanzeige gesperrt.
- Verschweigen Sie nicht einzelne Jahre oder Konten — eine unvollständige Selbstanzeige ist wirkungslos.
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