Steuergeheimnis

Quelle: Abgabenordnung (AO) § 30 (Steuergeheimnis)

In einfacher Sprache geschrieben, um allgemeines Verständnis zu fördern. Dies ist ein Bildungsangebot und keine Rechtsberatung. Basierend auf deutschem Bundesrecht (Grundgesetz, BGB, StGB, Sozialgesetzbücher und weiteren Bundesgesetzen).

Deutsches Bundesrecht

Was ist dieses Recht?

Das Steuergeheimnis schützt Ihre steuerlichen Verhältnisse vor unbefugter Weitergabe:

  • Umfassender Schutz: Alle Verhältnisse, die dem Finanzamt im Besteuerungsverfahren bekannt werden, unterliegen dem Steuergeheimnis (§ 30 AO).
  • Amtsträger und Gleichgestellte: Das Steuergeheimnis bindet alle Amtsträger, die mit Steuerverfahren befasst sind — Finanzbeamte, Richter, Sachverständige.
  • Verletzung ist strafbar: Eine unbefugte Offenbarung steuerlicher Verhältnisse ist eine Straftat nach § 355 StGB (Verletzung des Steuergeheimnisses).
  • Ausnahmen: Das Steuergeheimnis kann in gesetzlich bestimmten Fällen durchbrochen werden — z. B. bei Strafverfolgung, zur Abwehr erheblicher Gefahren oder bei zwingenden öffentlichen Interessen.

Wann gilt es?

  • Sie vermuten, dass Ihre steuerlichen Daten unbefugt weitergegeben wurden.
  • Eine Behörde oder Dritte verlangen Auskunft über Ihre Steuerverhältnisse.
  • Ihr Arbeitgeber, Vermieter oder eine Bank verlangen Einblick in Ihren Steuerbescheid.

Was sollten Sie tun?

  • Wenn Sie eine Verletzung vermuten, erstatten Sie Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft.
  • Fordern Sie Auskunft beim Finanzamt, welche Daten an wen weitergegeben wurden.
  • Sie können Schadensersatz geltend machen, wenn Ihnen durch die Verletzung ein Schaden entstanden ist.
  • Wenden Sie sich an den Datenschutzbeauftragten Ihres Bundeslandes.

Was sollten Sie NICHT tun?

  • Geben Sie Ihren Steuerbescheid nicht leichtfertig an Dritte weiter — Sie selbst sind nicht an das Steuergeheimnis gebunden, aber schützen Sie Ihre Daten.
  • Verwechseln Sie nicht Auskunftsansprüche mit dem Steuergeheimnis — bestimmte Behörden (z. B. Sozialbehörden) haben gesetzliche Auskunftsrechte.
  • Gehen Sie nicht davon aus, dass alle Daten automatisch geschützt bleiben — prüfen Sie die gesetzlichen Ausnahmen.

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