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Urlaubsanspruch in Mecklenburg-Vorpommern

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Quelle: Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) vom 8. Januar 1963 (BGBl. I S. 2), zuletzt geändert durch Art. 3 Abs. 3 des Gesetzes vom 20. April 2013

In einfacher Sprache geschrieben, um allgemeines Verständnis zu fördern. Dies ist ein Bildungsangebot und keine Rechtsberatung. Basierend auf deutschem Bundesrecht (Grundgesetz, BGB, StGB, Sozialgesetzbücher und weiteren Bundesgesetzen). Jeder Artikel wird vor der Veröffentlichung auf Richtigkeit geprüft. Unser redaktioneller Prozess

Deutsches Bundesrecht

Was ist dieses Recht?

Bezahlter Urlaub ist in Deutschland kein Wohlwollen des Arbeitgebers, sondern ein gesetzlicher Mindestanspruch. Das Bundesurlaubsgesetz aus dem Jahr 1963 setzt das Minimum fest, das niemand unterschreiten darf — und auf das man auch nicht wirksam verzichten kann.

  • Mindestens 24 Werktage pro Jahr bei einer 6-Tage-Woche — das entspricht 20 Arbeitstagen bei der heute üblichen 5-Tage-Woche. Viele Tarifverträge und Arbeitsverträge sehen großzügigere 25 bis 30 Urlaubstage vor.
  • Der volle Urlaubsanspruch entsteht erst nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit (Wartezeit). Davor haben Sie nur einen anteiligen Anspruch von einem Zwölftel pro vollendetem Beschäftigungsmonat.
  • Urlaubsentgelt: Während des Urlaubs erhalten Sie Ihr reguläres Gehalt, berechnet auf Basis der durchschnittlichen Vergütung der letzten 13 Wochen — inklusive Zuschläge und variabler Vergütungsbestandteile.
  • Nicht genommener Urlaub verfällt grundsätzlich am 31. März des Folgejahres. Aber: Seit dem EuGH-Urteil vom 6. November 2018 (Rs. C-684/16) muss der Arbeitgeber Sie aktiv und rechtzeitig auf den drohenden Verfall hinweisen — sonst verfällt nichts. Ein wichtiger Hebel, wenn der Arbeitgeber Sie nicht ausdrücklich warnt.

Wann gilt es?

  • Sie sind Arbeitnehmer — einschließlich Teilzeitkräfte, Minijobber und befristet Beschäftigte.
  • Auch Auszubildende haben Urlaubsanspruch (mindestens 25 Werktage bis 16 Jahre, gestaffelt nach JArbSchG).
  • Bei Teilzeit wird der Urlaub anteilig nach der Anzahl der Wochenarbeitstage berechnet.

Was tun, wenn Ihr Arbeitgeber Ihren Urlaub verweigert oder kürzt?

  • Beantragen Sie Ihren Urlaub rechtzeitig schriftlich oder nach betrieblicher Übung.
  • Der Arbeitgeber muss bei der Urlaubsfestlegung Ihre Wünsche berücksichtigen, es sei denn, dringende betriebliche Belange stehen entgegen (§ 7 BUrlG).
  • Bei Kündigung haben Sie Anspruch auf Urlaubsabgeltung für nicht genommene Tage (§ 7 Abs. 4 BUrlG).
  • Wenn Sie während des Urlaubs krank werden, werden die Krankheitstage mit ärztlichem Attest nicht auf den Urlaub angerechnet (§ 9 BUrlG).

Was sollten Sie NICHT tun?

  • Verzichten Sie nicht auf Ihren gesetzlichen Mindesturlaub — ein solcher Verzicht ist unwirksam.
  • Nehmen Sie sich nicht eigenmächtig Urlaub (Selbstbeurlaubung) — das kann eine fristlose Kündigung rechtfertigen.
  • Warten Sie nicht bis Jahresende — der Arbeitgeber muss Sie zwar warnen, aber bei rechtzeitigem Hinweis verfällt der Urlaub tatsächlich.
Mecklenburg-Vorpommern Landesrecht

Wie sich Mecklenburg-Vorpommern vom Bundesrecht unterscheidet

Mecklenburg-Vorpommern gewährt Arbeitnehmern 11 gesetzliche Feiertage pro Jahr — zwei mehr als die neun bundesweiten Feiertage. Neben den bundeseinheitlichen Feiertagen (Neujahr 1.1., Karfreitag, Ostermontag, Tag der Arbeit 1.5., Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, Tag der Deutschen Einheit 3.10., 1. Weihnachtstag 25.12., 2. Weihnachtstag 26.12.) gelten in MV zusätzlich:

  • Internationaler Frauentag — 8. März (seit 2023 gesetzlicher Feiertag in MV)
  • Reformationstag — 31. Oktober (traditionell in allen ostdeutschen Bundesländern)

An diesen Tagen besteht ein gesetzliches Arbeitsverbot nach dem Feiertagsgesetz MV. Arbeitnehmer erhalten ihr reguläres Entgelt, ohne arbeiten zu müssen. Der Internationale Frauentag wurde 2023 als elfter Feiertag eingeführt — MV folgte damit dem Vorbild Berlins, das den Frauentag bereits seit 2019 als Feiertag begeht.

Beschäftigte in Mecklenburg-Vorpommern haben Anspruch auf Bildungsurlaub (Bildungsfreistellung) nach dem Bildungsfreistellungsgesetz MV (BfG MV). Pro Kalenderjahr stehen 5 Arbeitstage für anerkannte Weiterbildungsmaßnahmen zur Verfügung — berufliche, politische oder kulturelle Bildung. Der Arbeitgeber zahlt während der Bildungsfreistellung das reguläre Gehalt weiter. Der Anspruch besteht ab dem sechsten Monat des Arbeitsverhältnisses.

Die Kirchensteuer beträgt in Mecklenburg-Vorpommern 9 % der Einkommensteuer. Aufgrund der niedrigen Kirchenmitgliedschaftsquote im Land (unter 20 % bei beiden großen Konfessionen) betrifft diese Abgabe jedoch nur eine Minderheit der Beschäftigten.

Weitere Schritte in Mecklenburg-Vorpommern

Bildungsfreistellung muss spätestens 6 Wochen vor Beginn beim Arbeitgeber schriftlich beantragt werden. Der Arbeitgeber kann den Antrag nur aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen. Die Anerkennung von Bildungsveranstaltungen erfolgt durch das Landesamt für Gesundheit und Soziales MV (LAGuS). Weitere Informationen unter lagus.mv-regierung.de.

Relevantes Gesetz: Feiertagsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (FTG MV); Bildungsfreistellungsgesetz MV (BfG MV) vom 7. Mai 2001; Kirchensteuergesetz MV

Häufige Fragen

Wann gilt es — urlaubsanspruch?

Sie sind Arbeitnehmer — einschließlich Teilzeitkräfte, Minijobber und befristet Beschäftigte.Auch Auszubildende haben Urlaubsanspruch (mindestens 25 Werktage bis 16 Jahre, gestaffelt nach JArbSchG).Bei Teilzeit wird der Urlaub anteilig nach der Anzahl der Wochenarbeitstage berechnet.

Was soll ich tun, wenn mein Arbeitgeber meinen Urlaubsantrag ablehnt?

Beantragen Sie Ihren Urlaub rechtzeitig schriftlich oder nach betrieblicher Übung.Der Arbeitgeber muss bei der Urlaubsfestlegung Ihre Wünsche berücksichtigen, es sei denn, dringende betriebliche Belange stehen entgegen (§ 7 BUrlG).Bei Kündigung haben Sie Anspruch auf Urlaubsabgeltung für nicht genommene Tage (§ 7 Abs. 4 BUrlG).Wenn Sie während des Urlaubs krank werden, werden die Krankheitstage mit ärztlichem Attest nicht auf den Urlaub angerechnet (§ 9 BUrlG).

Was sollten Sie NICHT tun — urlaubsanspruch?

Verzichten Sie nicht auf Ihren gesetzlichen Mindesturlaub — ein solcher Verzicht ist unwirksam.Nehmen Sie sich nicht eigenmächtig Urlaub (Selbstbeurlaubung) — das kann eine fristlose Kündigung rechtfertigen.Warten Sie nicht bis Jahresende — der Arbeitgeber muss Sie zwar warnen, aber bei rechtzeitigem Hinweis verfällt der Urlaub tatsächlich.

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