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Urlaubsanspruch in Saarland

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Quelle: Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) vom 8. Januar 1963 (BGBl. I S. 2), zuletzt geändert durch Art. 3 Abs. 3 des Gesetzes vom 20. April 2013

In einfacher Sprache geschrieben, um allgemeines Verständnis zu fördern. Dies ist ein Bildungsangebot und keine Rechtsberatung. Basierend auf deutschem Bundesrecht (Grundgesetz, BGB, StGB, Sozialgesetzbücher und weiteren Bundesgesetzen). Jeder Artikel wird vor der Veröffentlichung auf Richtigkeit geprüft. Unser redaktioneller Prozess

Deutsches Bundesrecht

Was ist dieses Recht?

Bezahlter Urlaub ist in Deutschland kein Wohlwollen des Arbeitgebers, sondern ein gesetzlicher Mindestanspruch. Das Bundesurlaubsgesetz aus dem Jahr 1963 setzt das Minimum fest, das niemand unterschreiten darf — und auf das man auch nicht wirksam verzichten kann.

  • Mindestens 24 Werktage pro Jahr bei einer 6-Tage-Woche — das entspricht 20 Arbeitstagen bei der heute üblichen 5-Tage-Woche. Viele Tarifverträge und Arbeitsverträge sehen großzügigere 25 bis 30 Urlaubstage vor.
  • Der volle Urlaubsanspruch entsteht erst nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit (Wartezeit). Davor haben Sie nur einen anteiligen Anspruch von einem Zwölftel pro vollendetem Beschäftigungsmonat.
  • Urlaubsentgelt: Während des Urlaubs erhalten Sie Ihr reguläres Gehalt, berechnet auf Basis der durchschnittlichen Vergütung der letzten 13 Wochen — inklusive Zuschläge und variabler Vergütungsbestandteile.
  • Nicht genommener Urlaub verfällt grundsätzlich am 31. März des Folgejahres. Aber: Seit dem EuGH-Urteil vom 6. November 2018 (Rs. C-684/16) muss der Arbeitgeber Sie aktiv und rechtzeitig auf den drohenden Verfall hinweisen — sonst verfällt nichts. Ein wichtiger Hebel, wenn der Arbeitgeber Sie nicht ausdrücklich warnt.

Wann gilt es?

  • Sie sind Arbeitnehmer — einschließlich Teilzeitkräfte, Minijobber und befristet Beschäftigte.
  • Auch Auszubildende haben Urlaubsanspruch (mindestens 25 Werktage bis 16 Jahre, gestaffelt nach JArbSchG).
  • Bei Teilzeit wird der Urlaub anteilig nach der Anzahl der Wochenarbeitstage berechnet.

Was tun, wenn Ihr Arbeitgeber Ihren Urlaub verweigert oder kürzt?

  • Beantragen Sie Ihren Urlaub rechtzeitig schriftlich oder nach betrieblicher Übung.
  • Der Arbeitgeber muss bei der Urlaubsfestlegung Ihre Wünsche berücksichtigen, es sei denn, dringende betriebliche Belange stehen entgegen (§ 7 BUrlG).
  • Bei Kündigung haben Sie Anspruch auf Urlaubsabgeltung für nicht genommene Tage (§ 7 Abs. 4 BUrlG).
  • Wenn Sie während des Urlaubs krank werden, werden die Krankheitstage mit ärztlichem Attest nicht auf den Urlaub angerechnet (§ 9 BUrlG).

Was sollten Sie NICHT tun?

  • Verzichten Sie nicht auf Ihren gesetzlichen Mindesturlaub — ein solcher Verzicht ist unwirksam.
  • Nehmen Sie sich nicht eigenmächtig Urlaub (Selbstbeurlaubung) — das kann eine fristlose Kündigung rechtfertigen.
  • Warten Sie nicht bis Jahresende — der Arbeitgeber muss Sie zwar warnen, aber bei rechtzeitigem Hinweis verfällt der Urlaub tatsächlich.
Saarland Landesrecht

Wie sich Saarland vom Bundesrecht unterscheidet

Das Saarland gewährt seinen Beschäftigten 12 gesetzliche Feiertage pro Jahr und zählt damit zu den Bundesländern mit den meisten freien Tagen. Neben den neun bundeseinheitlichen Feiertagen gelten drei zusätzliche Tage:

  • Neujahr — 1. Januar
  • Karfreitag — beweglich (März/April)
  • Ostermontag — beweglich (März/April)
  • Tag der Arbeit — 1. Mai
  • Christi Himmelfahrt — beweglich (Mai/Juni)
  • Pfingstmontag — beweglich (Mai/Juni)
  • Fronleichnam — beweglich (Mai/Juni) (Saarland-spezifisch)
  • Mariä Himmelfahrt — 15. August (Saarland-spezifisch, auch in Bayern katholische Gemeinden)
  • Tag der Deutschen Einheit — 3. Oktober
  • Allerheiligen — 1. November (Saarland-spezifisch, auch BW, BY, NW, RP)
  • 1. Weihnachtsfeiertag — 25. Dezember
  • 2. Weihnachtsfeiertag — 26. Dezember

Im Bereich Bildungsurlaub hat das Saarland mit dem Saarländischen Bildungsfreistellungsgesetz (SBFG) den kürzesten Anspruch aller Bundesländer: Beschäftigte erhalten 3 Tage pro Kalenderjahr. Der Anspruch aus zwei aufeinanderfolgenden Jahren kann zusammengefasst werden, sodass alle zwei Jahre bis zu 6 Tage am Stück genommen werden können. Zum Vergleich: Die meisten Bundesländer gewähren 5 Tage pro Jahr. Der Anspruch besteht ab dem 1. Tag des Arbeitsverhältnisses, sofern der Betrieb mehr als 10 Beschäftigte hat.

Die Kirchensteuer im Saarland beträgt 9 % der Einkommensteuer (wie in den meisten Bundesländern, nur Bayern und Baden-Württemberg erheben 8 %). Sie wird bei Arbeitnehmern automatisch über die Lohnabrechnung eingezogen.

Weitere Schritte in Saarland

Fragen zum Bildungsurlaub beantwortet das Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit des Saarlandes. Die Liste der anerkannten Bildungsveranstaltungen finden Sie auf der Website des Ministeriums. Anträge auf Bildungsfreistellung müssen mindestens 6 Wochen vor Beginn schriftlich beim Arbeitgeber eingereicht werden. Der Arbeitgeber kann die Freistellung nur bei dringenden betrieblichen Gründen ablehnen.

Relevantes Gesetz: Saarländisches Bildungsfreistellungsgesetz (SBFG) vom 11. März 2010; Saarländisches Feiertagsgesetz (SFG); Kirchensteuergesetz Saarland (KiStG SL)

Häufige Fragen

Wann gilt es — urlaubsanspruch?

Sie sind Arbeitnehmer — einschließlich Teilzeitkräfte, Minijobber und befristet Beschäftigte.Auch Auszubildende haben Urlaubsanspruch (mindestens 25 Werktage bis 16 Jahre, gestaffelt nach JArbSchG).Bei Teilzeit wird der Urlaub anteilig nach der Anzahl der Wochenarbeitstage berechnet.

Was soll ich tun, wenn mein Arbeitgeber meinen Urlaubsantrag ablehnt?

Beantragen Sie Ihren Urlaub rechtzeitig schriftlich oder nach betrieblicher Übung.Der Arbeitgeber muss bei der Urlaubsfestlegung Ihre Wünsche berücksichtigen, es sei denn, dringende betriebliche Belange stehen entgegen (§ 7 BUrlG).Bei Kündigung haben Sie Anspruch auf Urlaubsabgeltung für nicht genommene Tage (§ 7 Abs. 4 BUrlG).Wenn Sie während des Urlaubs krank werden, werden die Krankheitstage mit ärztlichem Attest nicht auf den Urlaub angerechnet (§ 9 BUrlG).

Was sollten Sie NICHT tun — urlaubsanspruch?

Verzichten Sie nicht auf Ihren gesetzlichen Mindesturlaub — ein solcher Verzicht ist unwirksam.Nehmen Sie sich nicht eigenmächtig Urlaub (Selbstbeurlaubung) — das kann eine fristlose Kündigung rechtfertigen.Warten Sie nicht bis Jahresende — der Arbeitgeber muss Sie zwar warnen, aber bei rechtzeitigem Hinweis verfällt der Urlaub tatsächlich.

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