Urlaubsanspruch in Baden-Württemberg
In einfacher Sprache geschrieben, um allgemeines Verständnis zu fördern. Dies ist ein Bildungsangebot und keine Rechtsberatung. Basierend auf deutschem Bundesrecht (Grundgesetz, BGB, StGB, Sozialgesetzbücher und weiteren Bundesgesetzen). Jeder Artikel wird vor der Veröffentlichung auf Richtigkeit geprüft. Unser redaktioneller Prozess
Was ist dieses Recht?
Bezahlter Urlaub ist in Deutschland kein Wohlwollen des Arbeitgebers, sondern ein gesetzlicher Mindestanspruch. Das Bundesurlaubsgesetz aus dem Jahr 1963 setzt das Minimum fest, das niemand unterschreiten darf — und auf das man auch nicht wirksam verzichten kann.
- Mindestens 24 Werktage pro Jahr bei einer 6-Tage-Woche — das entspricht 20 Arbeitstagen bei der heute üblichen 5-Tage-Woche. Viele Tarifverträge und Arbeitsverträge sehen großzügigere 25 bis 30 Urlaubstage vor.
- Der volle Urlaubsanspruch entsteht erst nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit (Wartezeit). Davor haben Sie nur einen anteiligen Anspruch von einem Zwölftel pro vollendetem Beschäftigungsmonat.
- Urlaubsentgelt: Während des Urlaubs erhalten Sie Ihr reguläres Gehalt, berechnet auf Basis der durchschnittlichen Vergütung der letzten 13 Wochen — inklusive Zuschläge und variabler Vergütungsbestandteile.
- Nicht genommener Urlaub verfällt grundsätzlich am 31. März des Folgejahres. Aber: Seit dem EuGH-Urteil vom 6. November 2018 (Rs. C-684/16) muss der Arbeitgeber Sie aktiv und rechtzeitig auf den drohenden Verfall hinweisen — sonst verfällt nichts. Ein wichtiger Hebel, wenn der Arbeitgeber Sie nicht ausdrücklich warnt.
Wann gilt es?
- Sie sind Arbeitnehmer — einschließlich Teilzeitkräfte, Minijobber und befristet Beschäftigte.
- Auch Auszubildende haben Urlaubsanspruch (mindestens 25 Werktage bis 16 Jahre, gestaffelt nach JArbSchG).
- Bei Teilzeit wird der Urlaub anteilig nach der Anzahl der Wochenarbeitstage berechnet.
Was tun, wenn Ihr Arbeitgeber Ihren Urlaub verweigert oder kürzt?
- Beantragen Sie Ihren Urlaub rechtzeitig schriftlich oder nach betrieblicher Übung.
- Der Arbeitgeber muss bei der Urlaubsfestlegung Ihre Wünsche berücksichtigen, es sei denn, dringende betriebliche Belange stehen entgegen (§ 7 BUrlG).
- Bei Kündigung haben Sie Anspruch auf Urlaubsabgeltung für nicht genommene Tage (§ 7 Abs. 4 BUrlG).
- Wenn Sie während des Urlaubs krank werden, werden die Krankheitstage mit ärztlichem Attest nicht auf den Urlaub angerechnet (§ 9 BUrlG).
Was sollten Sie NICHT tun?
- Verzichten Sie nicht auf Ihren gesetzlichen Mindesturlaub — ein solcher Verzicht ist unwirksam.
- Nehmen Sie sich nicht eigenmächtig Urlaub (Selbstbeurlaubung) — das kann eine fristlose Kündigung rechtfertigen.
- Warten Sie nicht bis Jahresende — der Arbeitgeber muss Sie zwar warnen, aber bei rechtzeitigem Hinweis verfällt der Urlaub tatsächlich.
Wie sich Baden-Württemberg vom Bundesrecht unterscheidet
Baden-Württemberg gewährt Arbeitnehmern 12 gesetzliche Feiertage pro Jahr — drei mehr als die neun bundesweiten Feiertage. Neben den bundeseinheitlichen Feiertagen (Neujahr 1.1., Karfreitag, Ostermontag, Tag der Arbeit 1.5., Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, Tag der Deutschen Einheit 3.10., 1. Weihnachtstag 25.12., 2. Weihnachtstag 26.12.) gelten in BW zusätzlich:
- Heilige Drei Könige — 6. Januar
- Fronleichnam — 60 Tage nach Ostern (beweglich, meist Juni)
- Allerheiligen — 1. November
An diesen Tagen besteht ein gesetzliches Arbeitsverbot nach dem Feiertagsgesetz BW. Arbeitnehmer erhalten ihr reguläres Entgelt, ohne arbeiten zu müssen.
Seit 2015 haben Beschäftigte in Baden-Württemberg Anspruch auf Bildungsurlaub (Bildungszeit) nach dem Bildungszeitgesetz BW (BzG BW). Pro Kalenderjahr stehen 5 Arbeitstage für anerkannte Weiterbildungsmaßnahmen zur Verfügung — berufliche, politische oder ehrenamtliche Qualifizierung. Der Arbeitgeber zahlt während der Bildungszeit das reguläre Gehalt weiter. Baden-Württemberg war eines der letzten Bundesländer, das Bildungsurlaub eingeführt hat.
Die Kirchensteuer beträgt in Baden-Württemberg 8 % der Einkommensteuer — im Gegensatz zu 9 % in den meisten anderen Bundesländern. Nur Bayern hat ebenfalls den niedrigeren Satz von 8 %.
Weitere Schritte in Baden-Württemberg
Bildungszeit muss spätestens 9 Wochen vor Beginn beim Arbeitgeber schriftlich beantragt werden. Der Arbeitgeber kann den Antrag nur aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen. Anerkannte Bildungsträger sind beim Regierungspräsidium Karlsruhe gelistet. Weitere Informationen unter rp.baden-wuerttemberg.de.
Relevantes Gesetz: Feiertagsgesetz Baden-Württemberg (FTG BW); Bildungszeitgesetz BW (BzG BW) vom 17. März 2015; Kirchensteuergesetz BW
Häufige Fragen
Wann gilt es — urlaubsanspruch?
Sie sind Arbeitnehmer — einschließlich Teilzeitkräfte, Minijobber und befristet Beschäftigte.Auch Auszubildende haben Urlaubsanspruch (mindestens 25 Werktage bis 16 Jahre, gestaffelt nach JArbSchG).Bei Teilzeit wird der Urlaub anteilig nach der Anzahl der Wochenarbeitstage berechnet.
Was soll ich tun, wenn mein Arbeitgeber meinen Urlaubsantrag ablehnt?
Beantragen Sie Ihren Urlaub rechtzeitig schriftlich oder nach betrieblicher Übung.Der Arbeitgeber muss bei der Urlaubsfestlegung Ihre Wünsche berücksichtigen, es sei denn, dringende betriebliche Belange stehen entgegen (§ 7 BUrlG).Bei Kündigung haben Sie Anspruch auf Urlaubsabgeltung für nicht genommene Tage (§ 7 Abs. 4 BUrlG).Wenn Sie während des Urlaubs krank werden, werden die Krankheitstage mit ärztlichem Attest nicht auf den Urlaub angerechnet (§ 9 BUrlG).
Was sollten Sie NICHT tun — urlaubsanspruch?
Verzichten Sie nicht auf Ihren gesetzlichen Mindesturlaub — ein solcher Verzicht ist unwirksam.Nehmen Sie sich nicht eigenmächtig Urlaub (Selbstbeurlaubung) — das kann eine fristlose Kündigung rechtfertigen.Warten Sie nicht bis Jahresende — der Arbeitgeber muss Sie zwar warnen, aber bei rechtzeitigem Hinweis verfällt der Urlaub tatsächlich.
Landesrecht nach Bundesland
Das Recht unterscheidet sich je nach Bundesland. Wählen Sie Ihr Bundesland, um lokale Unterschiede zum Bundesrecht zu sehen.
Urlaubsanspruch in other states
Same topic, different jurisdiction. Pick the one that applies to you.
- Nordrhein-WestfalenUrlaubsanspruch
- BayernUrlaubsanspruch
- NiedersachsenUrlaubsanspruch
- HessenUrlaubsanspruch
- SachsenUrlaubsanspruch
- Rheinland-PfalzUrlaubsanspruch
- BerlinUrlaubsanspruch
- Schleswig-HolsteinUrlaubsanspruch
- BrandenburgUrlaubsanspruch
- Sachsen-AnhaltUrlaubsanspruch
- ThüringenUrlaubsanspruch
- HamburgUrlaubsanspruch
- Mecklenburg-VorpommernUrlaubsanspruch
- SaarlandUrlaubsanspruch
- BremenUrlaubsanspruch