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Urlaubsanspruch in Sachsen

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Quelle: Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) vom 8. Januar 1963 (BGBl. I S. 2), zuletzt geändert durch Art. 3 Abs. 3 des Gesetzes vom 20. April 2013

In einfacher Sprache geschrieben, um allgemeines Verständnis zu fördern. Dies ist ein Bildungsangebot und keine Rechtsberatung. Basierend auf deutschem Bundesrecht (Grundgesetz, BGB, StGB, Sozialgesetzbücher und weiteren Bundesgesetzen). Jeder Artikel wird vor der Veröffentlichung auf Richtigkeit geprüft. Unser redaktioneller Prozess

Deutsches Bundesrecht

Was ist dieses Recht?

Bezahlter Urlaub ist in Deutschland kein Wohlwollen des Arbeitgebers, sondern ein gesetzlicher Mindestanspruch. Das Bundesurlaubsgesetz aus dem Jahr 1963 setzt das Minimum fest, das niemand unterschreiten darf — und auf das man auch nicht wirksam verzichten kann.

  • Mindestens 24 Werktage pro Jahr bei einer 6-Tage-Woche — das entspricht 20 Arbeitstagen bei der heute üblichen 5-Tage-Woche. Viele Tarifverträge und Arbeitsverträge sehen großzügigere 25 bis 30 Urlaubstage vor.
  • Der volle Urlaubsanspruch entsteht erst nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit (Wartezeit). Davor haben Sie nur einen anteiligen Anspruch von einem Zwölftel pro vollendetem Beschäftigungsmonat.
  • Urlaubsentgelt: Während des Urlaubs erhalten Sie Ihr reguläres Gehalt, berechnet auf Basis der durchschnittlichen Vergütung der letzten 13 Wochen — inklusive Zuschläge und variabler Vergütungsbestandteile.
  • Nicht genommener Urlaub verfällt grundsätzlich am 31. März des Folgejahres. Aber: Seit dem EuGH-Urteil vom 6. November 2018 (Rs. C-684/16) muss der Arbeitgeber Sie aktiv und rechtzeitig auf den drohenden Verfall hinweisen — sonst verfällt nichts. Ein wichtiger Hebel, wenn der Arbeitgeber Sie nicht ausdrücklich warnt.

Wann gilt es?

  • Sie sind Arbeitnehmer — einschließlich Teilzeitkräfte, Minijobber und befristet Beschäftigte.
  • Auch Auszubildende haben Urlaubsanspruch (mindestens 25 Werktage bis 16 Jahre, gestaffelt nach JArbSchG).
  • Bei Teilzeit wird der Urlaub anteilig nach der Anzahl der Wochenarbeitstage berechnet.

Was tun, wenn Ihr Arbeitgeber Ihren Urlaub verweigert oder kürzt?

  • Beantragen Sie Ihren Urlaub rechtzeitig schriftlich oder nach betrieblicher Übung.
  • Der Arbeitgeber muss bei der Urlaubsfestlegung Ihre Wünsche berücksichtigen, es sei denn, dringende betriebliche Belange stehen entgegen (§ 7 BUrlG).
  • Bei Kündigung haben Sie Anspruch auf Urlaubsabgeltung für nicht genommene Tage (§ 7 Abs. 4 BUrlG).
  • Wenn Sie während des Urlaubs krank werden, werden die Krankheitstage mit ärztlichem Attest nicht auf den Urlaub angerechnet (§ 9 BUrlG).

Was sollten Sie NICHT tun?

  • Verzichten Sie nicht auf Ihren gesetzlichen Mindesturlaub — ein solcher Verzicht ist unwirksam.
  • Nehmen Sie sich nicht eigenmächtig Urlaub (Selbstbeurlaubung) — das kann eine fristlose Kündigung rechtfertigen.
  • Warten Sie nicht bis Jahresende — der Arbeitgeber muss Sie zwar warnen, aber bei rechtzeitigem Hinweis verfällt der Urlaub tatsächlich.
Sachsen Landesrecht

Wie sich Sachsen vom Bundesrecht unterscheidet

Sachsen gewährt 11 gesetzliche Feiertage — mehr als die meisten anderen Bundesländer. Besonders bemerkenswert: Der Buß- und Bettag ist in Sachsen der einzige Ort in ganz Deutschland, wo er noch ein gesetzlicher Feiertag ist. Er wurde 1995 in allen anderen Ländern abgeschafft, um die Pflegeversicherung zu finanzieren.

Alle 11 gesetzlichen Feiertage in Sachsen

  1. Neujahr — 1. Januar
  2. Karfreitag — beweglich (Freitag vor Ostern)
  3. Ostermontag — beweglich (Montag nach Ostern)
  4. Tag der Arbeit — 1. Mai
  5. Christi Himmelfahrt — beweglich (39 Tage nach Ostern)
  6. Pfingstmontag — beweglich (50 Tage nach Ostern)
  7. Tag der Deutschen Einheit — 3. Oktober
  8. Reformationstag — 31. Oktober
  9. Buß- und Bettag — Mittwoch vor dem 23. November (einziges Bundesland!)
  10. 1. Weihnachtstag — 25. Dezember
  11. 2. Weihnachtstag — 26. Dezember

In einigen überwiegend katholischen Gemeinden Sachsens (z. B. Teile des Landkreises Bautzen) ist zusätzlich Fronleichnam (60 Tage nach Ostern) als Feiertag anerkannt — dort gelten dann sogar 12 Feiertage.

Kein Bildungsurlaub in Sachsen

Sachsen hat kein Bildungsurlaubsgesetz. Zusammen mit Bayern ist es eines von nur zwei Bundesländern, in denen Arbeitnehmer keinen gesetzlichen Anspruch auf bezahlte Freistellung für Weiterbildung haben. In den 14 anderen Ländern stehen Beschäftigten in der Regel 5 Tage Bildungsurlaub pro Jahr zu. Sächsische Arbeitnehmer sind auf freiwillige Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber oder tarifvertragliche Regelungen angewiesen.

Kirchensteuer

Die Kirchensteuer beträgt in Sachsen 9 % der Einkommensteuer (wie in den meisten Bundesländern). Sie wird automatisch vom Finanzamt eingezogen, wenn Sie Mitglied einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft sind.

Weitere Schritte in Sachsen

Prüfen Sie in Ihrem Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag, ob Ihr Arbeitgeber freiwillig Bildungsfreistellung gewährt. Die Sächsische Aufbaubank (SAB) fördert berufliche Weiterbildung mit Zuschüssen. Informationen erhalten Sie beim Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (smwa.sachsen.de).

Relevantes Gesetz: Sächsisches Gesetz über Sonn- und Feiertage (SächsSFG), § 1; Verordnung über den Schutz der Sonn- und Feiertage im Freistaat Sachsen; BUrlG (Bundesurlaubsgesetz) — kein sächsisches Bildungsurlaubsgesetz vorhanden

Häufige Fragen

Wann gilt es — urlaubsanspruch?

Sie sind Arbeitnehmer — einschließlich Teilzeitkräfte, Minijobber und befristet Beschäftigte.Auch Auszubildende haben Urlaubsanspruch (mindestens 25 Werktage bis 16 Jahre, gestaffelt nach JArbSchG).Bei Teilzeit wird der Urlaub anteilig nach der Anzahl der Wochenarbeitstage berechnet.

Was soll ich tun, wenn mein Arbeitgeber meinen Urlaubsantrag ablehnt?

Beantragen Sie Ihren Urlaub rechtzeitig schriftlich oder nach betrieblicher Übung.Der Arbeitgeber muss bei der Urlaubsfestlegung Ihre Wünsche berücksichtigen, es sei denn, dringende betriebliche Belange stehen entgegen (§ 7 BUrlG).Bei Kündigung haben Sie Anspruch auf Urlaubsabgeltung für nicht genommene Tage (§ 7 Abs. 4 BUrlG).Wenn Sie während des Urlaubs krank werden, werden die Krankheitstage mit ärztlichem Attest nicht auf den Urlaub angerechnet (§ 9 BUrlG).

Was sollten Sie NICHT tun — urlaubsanspruch?

Verzichten Sie nicht auf Ihren gesetzlichen Mindesturlaub — ein solcher Verzicht ist unwirksam.Nehmen Sie sich nicht eigenmächtig Urlaub (Selbstbeurlaubung) — das kann eine fristlose Kündigung rechtfertigen.Warten Sie nicht bis Jahresende — der Arbeitgeber muss Sie zwar warnen, aber bei rechtzeitigem Hinweis verfällt der Urlaub tatsächlich.

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