Urlaubsanspruch in Rheinland-Pfalz
In einfacher Sprache geschrieben, um allgemeines Verständnis zu fördern. Dies ist ein Bildungsangebot und keine Rechtsberatung. Basierend auf deutschem Bundesrecht (Grundgesetz, BGB, StGB, Sozialgesetzbücher und weiteren Bundesgesetzen). Jeder Artikel wird vor der Veröffentlichung auf Richtigkeit geprüft. Unser redaktioneller Prozess
Was ist dieses Recht?
Bezahlter Urlaub ist in Deutschland kein Wohlwollen des Arbeitgebers, sondern ein gesetzlicher Mindestanspruch. Das Bundesurlaubsgesetz aus dem Jahr 1963 setzt das Minimum fest, das niemand unterschreiten darf — und auf das man auch nicht wirksam verzichten kann.
- Mindestens 24 Werktage pro Jahr bei einer 6-Tage-Woche — das entspricht 20 Arbeitstagen bei der heute üblichen 5-Tage-Woche. Viele Tarifverträge und Arbeitsverträge sehen großzügigere 25 bis 30 Urlaubstage vor.
- Der volle Urlaubsanspruch entsteht erst nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit (Wartezeit). Davor haben Sie nur einen anteiligen Anspruch von einem Zwölftel pro vollendetem Beschäftigungsmonat.
- Urlaubsentgelt: Während des Urlaubs erhalten Sie Ihr reguläres Gehalt, berechnet auf Basis der durchschnittlichen Vergütung der letzten 13 Wochen — inklusive Zuschläge und variabler Vergütungsbestandteile.
- Nicht genommener Urlaub verfällt grundsätzlich am 31. März des Folgejahres. Aber: Seit dem EuGH-Urteil vom 6. November 2018 (Rs. C-684/16) muss der Arbeitgeber Sie aktiv und rechtzeitig auf den drohenden Verfall hinweisen — sonst verfällt nichts. Ein wichtiger Hebel, wenn der Arbeitgeber Sie nicht ausdrücklich warnt.
Wann gilt es?
- Sie sind Arbeitnehmer — einschließlich Teilzeitkräfte, Minijobber und befristet Beschäftigte.
- Auch Auszubildende haben Urlaubsanspruch (mindestens 25 Werktage bis 16 Jahre, gestaffelt nach JArbSchG).
- Bei Teilzeit wird der Urlaub anteilig nach der Anzahl der Wochenarbeitstage berechnet.
Was tun, wenn Ihr Arbeitgeber Ihren Urlaub verweigert oder kürzt?
- Beantragen Sie Ihren Urlaub rechtzeitig schriftlich oder nach betrieblicher Übung.
- Der Arbeitgeber muss bei der Urlaubsfestlegung Ihre Wünsche berücksichtigen, es sei denn, dringende betriebliche Belange stehen entgegen (§ 7 BUrlG).
- Bei Kündigung haben Sie Anspruch auf Urlaubsabgeltung für nicht genommene Tage (§ 7 Abs. 4 BUrlG).
- Wenn Sie während des Urlaubs krank werden, werden die Krankheitstage mit ärztlichem Attest nicht auf den Urlaub angerechnet (§ 9 BUrlG).
Was sollten Sie NICHT tun?
- Verzichten Sie nicht auf Ihren gesetzlichen Mindesturlaub — ein solcher Verzicht ist unwirksam.
- Nehmen Sie sich nicht eigenmächtig Urlaub (Selbstbeurlaubung) — das kann eine fristlose Kündigung rechtfertigen.
- Warten Sie nicht bis Jahresende — der Arbeitgeber muss Sie zwar warnen, aber bei rechtzeitigem Hinweis verfällt der Urlaub tatsächlich.
Wie sich Rheinland-Pfalz vom Bundesrecht unterscheidet
Arbeitnehmer in Rheinland-Pfalz haben Anspruch auf 11 gesetzliche Feiertage pro Jahr — zwei mehr als die neun bundesweiten Feiertage. Neben den neun nationalen Feiertagen gelten in RP zusätzlich Fronleichnam und Allerheiligen.
Alle 11 Feiertage in Rheinland-Pfalz
- Neujahr — 1. Januar
- Karfreitag — beweglich (März/April)
- Ostermontag — beweglich (März/April)
- Tag der Arbeit — 1. Mai
- Christi Himmelfahrt — beweglich (Mai/Juni, 39 Tage nach Ostern)
- Pfingstmontag — beweglich (Mai/Juni, 50 Tage nach Ostern)
- Fronleichnam — beweglich (Mai/Juni, 60 Tage nach Ostern) (Landesfeiertag)
- Tag der Deutschen Einheit — 3. Oktober
- Allerheiligen — 1. November (Landesfeiertag)
- 1. Weihnachtstag — 25. Dezember
- 2. Weihnachtstag — 26. Dezember
Bildungsurlaub (Bildungsfreistellung)
Nach dem Bildungsfreistellungsgesetz Rheinland-Pfalz (BFG) haben Beschäftigte Anspruch auf 10 Tage Bildungsurlaub in zwei Kalenderjahren. Dieser kann auf 5 Tage pro Jahr aufgeteilt werden. Der Anspruch gilt für Arbeitnehmer, Auszubildende und arbeitnehmerähnliche Personen — der Arbeitgeber zahlt das Gehalt während der Freistellung weiter. Anerkannte Veranstaltungen müssen bei der zuständigen Behörde registriert sein.
Ergänzend: Die Kirchensteuer in Rheinland-Pfalz beträgt 9 % der Einkommensteuer — wie in den meisten Bundesländern (Bayern und Baden-Württemberg erheben nur 8 %).
Weitere Schritte in Rheinland-Pfalz
Bildungsurlaub muss mindestens 6 Wochen vor Beginn beim Arbeitgeber schriftlich beantragt werden. Bei Ablehnung können Sie sich an das Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz wenden. Eine Liste anerkannter Veranstaltungen finden Sie auf der Website des Ministeriums.
Relevantes Gesetz: Bildungsfreistellungsgesetz Rheinland-Pfalz (BFG) vom 30.03.1993, zuletzt geändert 2020; Feiertagsgesetz Rheinland-Pfalz (LFtG)
Häufige Fragen
Wann gilt es — urlaubsanspruch?
Sie sind Arbeitnehmer — einschließlich Teilzeitkräfte, Minijobber und befristet Beschäftigte.Auch Auszubildende haben Urlaubsanspruch (mindestens 25 Werktage bis 16 Jahre, gestaffelt nach JArbSchG).Bei Teilzeit wird der Urlaub anteilig nach der Anzahl der Wochenarbeitstage berechnet.
Was soll ich tun, wenn mein Arbeitgeber meinen Urlaubsantrag ablehnt?
Beantragen Sie Ihren Urlaub rechtzeitig schriftlich oder nach betrieblicher Übung.Der Arbeitgeber muss bei der Urlaubsfestlegung Ihre Wünsche berücksichtigen, es sei denn, dringende betriebliche Belange stehen entgegen (§ 7 BUrlG).Bei Kündigung haben Sie Anspruch auf Urlaubsabgeltung für nicht genommene Tage (§ 7 Abs. 4 BUrlG).Wenn Sie während des Urlaubs krank werden, werden die Krankheitstage mit ärztlichem Attest nicht auf den Urlaub angerechnet (§ 9 BUrlG).
Was sollten Sie NICHT tun — urlaubsanspruch?
Verzichten Sie nicht auf Ihren gesetzlichen Mindesturlaub — ein solcher Verzicht ist unwirksam.Nehmen Sie sich nicht eigenmächtig Urlaub (Selbstbeurlaubung) — das kann eine fristlose Kündigung rechtfertigen.Warten Sie nicht bis Jahresende — der Arbeitgeber muss Sie zwar warnen, aber bei rechtzeitigem Hinweis verfällt der Urlaub tatsächlich.
Landesrecht nach Bundesland
Das Recht unterscheidet sich je nach Bundesland. Wählen Sie Ihr Bundesland, um lokale Unterschiede zum Bundesrecht zu sehen.
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