Krankenversicherungspflicht
In einfacher Sprache geschrieben, um allgemeines Verständnis zu fördern. Dies ist ein Bildungsangebot und keine Rechtsberatung. Basierend auf deutschem Bundesrecht (Grundgesetz, BGB, StGB, Sozialgesetzbücher und weiteren Bundesgesetzen).
Deutsches Bundesrecht
Was ist dieses Recht?
In Deutschland besteht eine allgemeine Krankenversicherungspflicht — jeder Einwohner muss versichert sein:
- Gesetzliche Krankenversicherung (GKV): Pflichtversicherung für Arbeitnehmer mit einem Bruttoeinkommen bis zur Jahresarbeitsentgeltgrenze (2024: 69.300 €). Beitragssatz: 14,6 % des Bruttoeinkommens plus kassenindividueller Zusatzbeitrag, je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
- Familienversicherung: Ehepartner und Kinder ohne eigenes Einkommen (bis 505 €/Monat) sind beitragsfrei mitversichert (§ 10 SGB V).
- Private Krankenversicherung (PKV): Möglich für Selbstständige, Beamte und Arbeitnehmer über der Jahresarbeitsentgeltgrenze — risikobezogene Beiträge.
- Basistarif PKV: Jede private Versicherung muss einen Basistarif anbieten, der dem GKV-Leistungsniveau entspricht — ohne Gesundheitsprüfung (§ 152 VAG).
- Nicht versichert: Wer ohne Versicherung ist, kann rückwirkend in die GKV oder den Basistarif der PKV aufgenommen werden — allerdings fallen Nachzahlungen an.
Wann gilt es?
- Sie leben in Deutschland — unabhängig von Staatsangehörigkeit oder Aufenthaltsstatus.
- Sie beginnen eine neue Beschäftigung und müssen eine Krankenkasse wählen.
- Sie sind nicht versichert und müssen wieder in die Versicherung aufgenommen werden.
Was sollten Sie tun?
- Wählen Sie eine gesetzliche Krankenkasse — Sie haben freie Kassenwahl. Vergleichen Sie die Zusatzbeiträge und Leistungen.
- Bei Lücken: Melden Sie sich bei Ihrer letzten Krankenkasse — Sie werden rückwirkend aufgenommen.
- Prüfen Sie, ob Familienversicherung für Ihren Ehepartner oder Ihre Kinder in Frage kommt.
- Wenn Sie selbstständig sind: Vergleichen Sie GKV (freiwillige Versicherung) und PKV sorgfältig.
Was sollten Sie NICHT tun?
- Bleiben Sie nicht unversichert — die Beitragsschulden laufen weiter und werden bei Wiederanmeldung nachgefordert.
- Wechseln Sie nicht leichtfertig in die PKV — ein Rückwechsel in die GKV ist ab 55 Jahren nahezu unmöglich.
- Kündigen Sie Ihre Versicherung nicht, bevor die neue Versicherung bestätigt hat — Lücken sind nicht erlaubt.
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