Psychische Gesundheit und Unterbringung

Quelle: Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) § 27 (Psychotherapie); PsychKG der Länder (Unterbringung); Betreuungsrecht BGB §§ 1814 ff.

In einfacher Sprache geschrieben, um allgemeines Verständnis zu fördern. Dies ist ein Bildungsangebot und keine Rechtsberatung. Basierend auf deutschem Bundesrecht (Grundgesetz, BGB, StGB, Sozialgesetzbücher und weiteren Bundesgesetzen).

Deutsches Bundesrecht

Was ist dieses Recht?

Psychische Gesundheit ist dem körperlichen Gesundheitsschutz in Deutschland gleichgestellt:

  • Anspruch auf Psychotherapie: Die GKV übernimmt die Kosten für Verhaltenstherapie, tiefenpsychologische Psychotherapie, analytische Psychotherapie und systemische Therapie (§ 27 SGB V).
  • Probatorische Sitzungen: Sie haben Anspruch auf 2–4 probatorische Sitzungen, um zu prüfen, ob die Therapie und der Therapeut zu Ihnen passen.
  • Zwangseinweisung: Eine Unterbringung gegen den Willen des Betroffenen ist nur bei akuter Selbst- oder Fremdgefährdung möglich — auf Grundlage des jeweiligen Landes-PsychKG. Richterliche Genehmigung ist spätestens bis zum Ende des Folgetags einzuholen.
  • Betreuung (§§ 1814 ff. BGB): Wenn jemand seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann, bestellt das Betreuungsgericht einen rechtlichen Betreuer — nicht gleichbedeutend mit Entmündigung.
  • Patientenverfügung (§ 1827 BGB): Sie können im Voraus festlegen, welche psychiatrischen Behandlungen Sie ablehnen oder wünschen.

Wann gilt es?

  • Sie leiden unter psychischen Beschwerden und suchen professionelle Hilfe.
  • Ein Angehöriger ist akut selbst- oder fremdgefährdend und benötigt Notfallhilfe.
  • Sie möchten eine Patientenverfügung für psychiatrische Behandlungen erstellen.

Was sollten Sie tun?

  • Rufen Sie die Terminservicestelle Ihrer Krankenkasse an (116 117) — sie muss Ihnen innerhalb von 4 Wochen einen Termin vermitteln.
  • In akuten Krisen: Telefonseelsorge (0800 111 0 111 oder 0800 111 0 222 — kostenlos, 24/7) oder psychiatrische Notaufnahme.
  • Nutzen Sie die probatorischen Sitzungen, um den richtigen Therapeuten zu finden.
  • Erstellen Sie eine Patientenverfügung, in der Sie Ihre Wünsche für den Krisenfall festhalten.

Was sollten Sie NICHT tun?

  • Warten Sie nicht zu lange mit der Suche nach Hilfe — Wartezeiten für Therapieplätze sind oft lang, deshalb früh anfangen.
  • Lehnen Sie psychotherapeutische Hilfe nicht aus Scham ab — psychische Erkrankungen sind genauso behandlungswürdig wie körperliche.
  • Akzeptieren Sie eine Zwangseinweisung nicht ohne richterliche Überprüfung — Sie haben das Recht auf richterliche Genehmigung.

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