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Psychische Gesundheit und Unterbringung in Saarland

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Quelle: Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) § 27 (Psychotherapie); PsychKG der Länder (Unterbringung); Betreuungsrecht BGB §§ 1814 ff.

In einfacher Sprache geschrieben, um allgemeines Verständnis zu fördern. Dies ist ein Bildungsangebot und keine Rechtsberatung. Basierend auf deutschem Bundesrecht (Grundgesetz, BGB, StGB, Sozialgesetzbücher und weiteren Bundesgesetzen). Jeder Artikel wird vor der Veröffentlichung auf Richtigkeit geprüft. Unser redaktioneller Prozess

Deutsches Bundesrecht

Was ist dieses Recht?

Psychische Gesundheit ist dem körperlichen Gesundheitsschutz in Deutschland gleichgestellt:

  • Anspruch auf Psychotherapie: Die GKV übernimmt die Kosten für Verhaltenstherapie, tiefenpsychologische Psychotherapie, analytische Psychotherapie und systemische Therapie (§ 27 SGB V).
  • Probatorische Sitzungen: Sie haben Anspruch auf 2–4 probatorische Sitzungen, um zu prüfen, ob die Therapie und der Therapeut zu Ihnen passen.
  • Zwangseinweisung: Eine Unterbringung gegen den Willen des Betroffenen ist nur bei akuter Selbst- oder Fremdgefährdung möglich — auf Grundlage des jeweiligen Landes-PsychKG. Richterliche Genehmigung ist spätestens bis zum Ende des Folgetags einzuholen.
  • Betreuung (§§ 1814 ff. BGB): Wenn jemand seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann, bestellt das Betreuungsgericht einen rechtlichen Betreuer — nicht gleichbedeutend mit Entmündigung.
  • Patientenverfügung (§ 1827 BGB): Sie können im Voraus festlegen, welche psychiatrischen Behandlungen Sie ablehnen oder wünschen.

Wann gilt es?

  • Sie leiden unter psychischen Beschwerden und suchen professionelle Hilfe.
  • Ein Angehöriger ist akut selbst- oder fremdgefährdend und benötigt Notfallhilfe.
  • Sie möchten eine Patientenverfügung für psychiatrische Behandlungen erstellen.

Was tun, wenn Sie psychische Hilfe benötigen oder gegen eine Zwangseinweisung vorgehen möchten?

  • Rufen Sie die Terminservicestelle Ihrer Krankenkasse an (116 117) — sie muss Ihnen innerhalb von 4 Wochen einen Termin vermitteln.
  • In akuten Krisen: Telefonseelsorge (0800 111 0 111 oder 0800 111 0 222 — kostenlos, 24/7) oder psychiatrische Notaufnahme.
  • Nutzen Sie die probatorischen Sitzungen, um den richtigen Therapeuten zu finden.
  • Erstellen Sie eine Patientenverfügung, in der Sie Ihre Wünsche für den Krisenfall festhalten.

Was sollten Sie NICHT tun?

  • Warten Sie nicht zu lange mit der Suche nach Hilfe — Wartezeiten für Therapieplätze sind oft lang, deshalb früh anfangen.
  • Lehnen Sie psychotherapeutische Hilfe nicht aus Scham ab — psychische Erkrankungen sind genauso behandlungswürdig wie körperliche.
  • Akzeptieren Sie eine Zwangseinweisung nicht ohne richterliche Überprüfung — Sie haben das Recht auf richterliche Genehmigung.
Saarland Landesrecht

Wie sich Saarland vom Bundesrecht unterscheidet

Die Unterbringung psychisch kranker Personen gegen ihren Willen wird im Saarland durch das Gesetz über die Unterbringung psychisch Kranker (PsychKG SL) geregelt. Dieses Landesgesetz ergänzt die bundesrechtlichen Regelungen des Betreuungsrechts (BGB §§ 1896 ff.) und der Zivilprozessordnung.

Die wichtigsten Bestimmungen des PsychKG Saarland:

  • Richterliche Überprüfung — Jede Zwangsunterbringung muss richterlich angeordnet oder bestätigt werden. Bei Gefahr im Verzug kann die Unterbringung zunächst durch die zuständige Ordnungsbehörde (Landkreis oder Regionalverband Saarbrücken) veranlasst werden, die richterliche Bestätigung muss jedoch unverzüglich (spätestens bis zum Ende des folgenden Tages) eingeholt werden.
  • Voraussetzungen — Eine Unterbringung ist nur zulässig, wenn eine Person infolge einer psychischen Erkrankung eine erhebliche Gefahr für sich selbst oder andere darstellt und die Gefahr nicht anders abgewendet werden kann (Verhältnismäßigkeit).
  • Ärztliches Gutachten — Vor der Anordnung muss ein fachpsychiatrisches Gutachten eingeholt werden. Der Gutachter darf nicht der behandelnde Arzt sein.
  • Patientenrechte — Untergebrachte Personen behalten ihre Grundrechte. Zwangsbehandlung (medikamentöse Behandlung gegen den Willen) ist nur unter strengen Voraussetzungen und mit gesonderter richterlicher Genehmigung zulässig (BVerfG-Rechtsprechung).

Die Sozialpsychiatrischen Dienste (SpDi) sind in jedem saarländischen Landkreis und im Regionalverband Saarbrücken angesiedelt. Sie bieten kostenlose und vertrauliche Beratung, Krisenintervention und Nachsorge an. Die SpDi sind beim jeweiligen Gesundheitsamt organisiert und arbeiten multiprofessionell (Psychiater, Sozialarbeiter, Pflegefachkräfte).

Das Saarland beteiligt sich am Gemeindepsychiatrischen Verbund, der ambulante, teilstationäre und stationäre Angebote vernetzt. Ziel ist es, stationäre Aufenthalte zu vermeiden oder zu verkürzen und Betroffene möglichst in ihrem gewohnten Umfeld zu versorgen.

Weitere Schritte in Saarland

In akuten Krisensituationen wenden Sie sich an den Sozialpsychiatrischen Dienst Ihres Landkreises (erreichbar über das Gesundheitsamt) oder an die Telefonseelsorge (0800 111 0 111 oder 0800 111 0 222, kostenlos, rund um die Uhr). Bei unmittelbarer Gefahr rufen Sie den Notruf 112. Gegen eine Zwangsunterbringung kann beim zuständigen Amtsgericht (Betreuungsgericht) Beschwerde eingelegt werden; Betroffene haben Anspruch auf einen Verfahrenspfleger, der ihre Interessen vertritt.

Relevantes Gesetz: Gesetz über die Unterbringung psychisch Kranker (PsychKG SL); BGB §§ 1896 ff. (Betreuungsrecht); FamFG §§ 312 ff. (Unterbringungsverfahren); Grundgesetz Art. 2 Abs. 2 (Freiheit der Person)

Häufige Fragen

Wann gilt es — psychische gesundheit und unterbringung?

Sie leiden unter psychischen Beschwerden und suchen professionelle Hilfe.Ein Angehöriger ist akut selbst- oder fremdgefährdend und benötigt Notfallhilfe.Sie möchten eine Patientenverfügung für psychiatrische Behandlungen erstellen.

Was soll ich tun, wenn ich einen Psychotherapeuten suche oder mir jemand nahesteht, der psychiatrische Hilfe braucht?

Rufen Sie die Terminservicestelle Ihrer Krankenkasse an (116 117) — sie muss Ihnen innerhalb von 4 Wochen einen Termin vermitteln.In akuten Krisen: Telefonseelsorge (0800 111 0 111 oder 0800 111 0 222 — kostenlos, 24/7) oder psychiatrische Notaufnahme.Nutzen Sie die probatorischen Sitzungen, um den richtigen Therapeuten zu finden.Erstellen Sie eine Patientenverfügung, in der Sie Ihre Wünsche für den Krisenfall festhalten.

Was sollten Sie NICHT tun — psychische gesundheit und unterbringung?

Warten Sie nicht zu lange mit der Suche nach Hilfe — Wartezeiten für Therapieplätze sind oft lang, deshalb früh anfangen.Lehnen Sie psychotherapeutische Hilfe nicht aus Scham ab — psychische Erkrankungen sind genauso behandlungswürdig wie körperliche.Akzeptieren Sie eine Zwangseinweisung nicht ohne richterliche Überprüfung — Sie haben das Recht auf richterliche Genehmigung.

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