Psychische Gesundheit und Unterbringung in Mecklenburg-Vorpommern
In einfacher Sprache geschrieben, um allgemeines Verständnis zu fördern. Dies ist ein Bildungsangebot und keine Rechtsberatung. Basierend auf deutschem Bundesrecht (Grundgesetz, BGB, StGB, Sozialgesetzbücher und weiteren Bundesgesetzen). Jeder Artikel wird vor der Veröffentlichung auf Richtigkeit geprüft. Unser redaktioneller Prozess
Was ist dieses Recht?
Psychische Gesundheit ist dem körperlichen Gesundheitsschutz in Deutschland gleichgestellt:
- Anspruch auf Psychotherapie: Die GKV übernimmt die Kosten für Verhaltenstherapie, tiefenpsychologische Psychotherapie, analytische Psychotherapie und systemische Therapie (§ 27 SGB V).
- Probatorische Sitzungen: Sie haben Anspruch auf 2–4 probatorische Sitzungen, um zu prüfen, ob die Therapie und der Therapeut zu Ihnen passen.
- Zwangseinweisung: Eine Unterbringung gegen den Willen des Betroffenen ist nur bei akuter Selbst- oder Fremdgefährdung möglich — auf Grundlage des jeweiligen Landes-PsychKG. Richterliche Genehmigung ist spätestens bis zum Ende des Folgetags einzuholen.
- Betreuung (§§ 1814 ff. BGB): Wenn jemand seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann, bestellt das Betreuungsgericht einen rechtlichen Betreuer — nicht gleichbedeutend mit Entmündigung.
- Patientenverfügung (§ 1827 BGB): Sie können im Voraus festlegen, welche psychiatrischen Behandlungen Sie ablehnen oder wünschen.
Wann gilt es?
- Sie leiden unter psychischen Beschwerden und suchen professionelle Hilfe.
- Ein Angehöriger ist akut selbst- oder fremdgefährdend und benötigt Notfallhilfe.
- Sie möchten eine Patientenverfügung für psychiatrische Behandlungen erstellen.
Was tun, wenn Sie psychische Hilfe benötigen oder gegen eine Zwangseinweisung vorgehen möchten?
- Rufen Sie die Terminservicestelle Ihrer Krankenkasse an (116 117) — sie muss Ihnen innerhalb von 4 Wochen einen Termin vermitteln.
- In akuten Krisen: Telefonseelsorge (0800 111 0 111 oder 0800 111 0 222 — kostenlos, 24/7) oder psychiatrische Notaufnahme.
- Nutzen Sie die probatorischen Sitzungen, um den richtigen Therapeuten zu finden.
- Erstellen Sie eine Patientenverfügung, in der Sie Ihre Wünsche für den Krisenfall festhalten.
Was sollten Sie NICHT tun?
- Warten Sie nicht zu lange mit der Suche nach Hilfe — Wartezeiten für Therapieplätze sind oft lang, deshalb früh anfangen.
- Lehnen Sie psychotherapeutische Hilfe nicht aus Scham ab — psychische Erkrankungen sind genauso behandlungswürdig wie körperliche.
- Akzeptieren Sie eine Zwangseinweisung nicht ohne richterliche Überprüfung — Sie haben das Recht auf richterliche Genehmigung.
Wie sich Mecklenburg-Vorpommern vom Bundesrecht unterscheidet
In Mecklenburg-Vorpommern regelt das Psychischkrankengesetz MV (PsychKG MV) die Unterbringung und Behandlung von Menschen mit psychischen Erkrankungen. Eine zwangsweise Unterbringung ist nur zulässig, wenn eine Person infolge einer psychischen Krankheit oder geistigen Behinderung eine gegenwärtige erhebliche Gefahr für sich selbst oder andere darstellt und die Gefahr nicht auf andere Weise abgewendet werden kann.
Die Unterbringung bedarf einer richterlichen Anordnung durch das zuständige Amtsgericht. Nur bei Gefahr im Verzug darf die Ordnungsbehörde eine vorläufige Unterbringung veranlassen — die richterliche Bestätigung muss dann bis zum Ablauf des folgenden Tages eingeholt werden. Das Gericht bestellt einen Verfahrenspfleger, der die Interessen der betroffenen Person vertritt. Die Unterbringung ist regelmäßig auf ihre Fortdauer zu überprüfen.
Mecklenburg-Vorpommern unterhält ein Netz von Sozialpsychiatrischen Diensten (SpDi) in jedem Landkreis und jeder kreisfreien Stadt. Diese Dienste bieten kostenlose und niedrigschwellige Beratung, Krisenintervention und Nachsorge. Sie sind beim jeweiligen Gesundheitsamt angesiedelt und können auch von Angehörigen kontaktiert werden. Die SpDi arbeiten eng mit den psychiatrischen Kliniken in Rostock, Stralsund, Schwerin, Neubrandenburg und Ueckermünde zusammen.
Besonderheit in MV: Aufgrund der dünn besiedelten ländlichen Regionen hat das Land die ambulante psychiatrische Versorgung gestärkt. Psychiatrische Institutsambulanzen (PIA) sichern die wohnortnahe Versorgung auch außerhalb der großen Städte.
Weitere Schritte in Mecklenburg-Vorpommern
In akuten Krisen wenden Sie sich an den Sozialpsychiatrischen Dienst Ihres Landkreises (erreichbar über das Gesundheitsamt) oder an den ärztlichen Bereitschaftsdienst (Tel. 116 117). Die Telefonseelsorge ist rund um die Uhr erreichbar unter 0800 111 0 111 oder 0800 111 0 222 (kostenlos). Bei Zwangsunterbringung: Die betroffene Person hat das Recht auf einen Anwalt und auf Überprüfung der Maßnahme durch das Amtsgericht. Beschwerden über die Behandlung in psychiatrischen Einrichtungen können an die Besuchskommission nach PsychKG MV gerichtet werden.
Relevantes Gesetz: Psychischkrankengesetz Mecklenburg-Vorpommern (PsychKG MV); SGB V, §118 — Psychiatrische Institutsambulanzen; SOG MV, §55 — Unterbringung bei Gefahr im Verzug
Häufige Fragen
Wann gilt es — psychische gesundheit und unterbringung?
Sie leiden unter psychischen Beschwerden und suchen professionelle Hilfe.Ein Angehöriger ist akut selbst- oder fremdgefährdend und benötigt Notfallhilfe.Sie möchten eine Patientenverfügung für psychiatrische Behandlungen erstellen.
Was soll ich tun, wenn ich einen Psychotherapeuten suche oder mir jemand nahesteht, der psychiatrische Hilfe braucht?
Rufen Sie die Terminservicestelle Ihrer Krankenkasse an (116 117) — sie muss Ihnen innerhalb von 4 Wochen einen Termin vermitteln.In akuten Krisen: Telefonseelsorge (0800 111 0 111 oder 0800 111 0 222 — kostenlos, 24/7) oder psychiatrische Notaufnahme.Nutzen Sie die probatorischen Sitzungen, um den richtigen Therapeuten zu finden.Erstellen Sie eine Patientenverfügung, in der Sie Ihre Wünsche für den Krisenfall festhalten.
Was sollten Sie NICHT tun — psychische gesundheit und unterbringung?
Warten Sie nicht zu lange mit der Suche nach Hilfe — Wartezeiten für Therapieplätze sind oft lang, deshalb früh anfangen.Lehnen Sie psychotherapeutische Hilfe nicht aus Scham ab — psychische Erkrankungen sind genauso behandlungswürdig wie körperliche.Akzeptieren Sie eine Zwangseinweisung nicht ohne richterliche Überprüfung — Sie haben das Recht auf richterliche Genehmigung.
Landesrecht nach Bundesland
Das Recht unterscheidet sich je nach Bundesland. Wählen Sie Ihr Bundesland, um lokale Unterschiede zum Bundesrecht zu sehen.
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