Psychische Gesundheit und Unterbringung in Hessen
In einfacher Sprache geschrieben, um allgemeines Verständnis zu fördern. Dies ist ein Bildungsangebot und keine Rechtsberatung. Basierend auf deutschem Bundesrecht (Grundgesetz, BGB, StGB, Sozialgesetzbücher und weiteren Bundesgesetzen). Jeder Artikel wird vor der Veröffentlichung auf Richtigkeit geprüft. Unser redaktioneller Prozess
Was ist dieses Recht?
Psychische Gesundheit ist dem körperlichen Gesundheitsschutz in Deutschland gleichgestellt:
- Anspruch auf Psychotherapie: Die GKV übernimmt die Kosten für Verhaltenstherapie, tiefenpsychologische Psychotherapie, analytische Psychotherapie und systemische Therapie (§ 27 SGB V).
- Probatorische Sitzungen: Sie haben Anspruch auf 2–4 probatorische Sitzungen, um zu prüfen, ob die Therapie und der Therapeut zu Ihnen passen.
- Zwangseinweisung: Eine Unterbringung gegen den Willen des Betroffenen ist nur bei akuter Selbst- oder Fremdgefährdung möglich — auf Grundlage des jeweiligen Landes-PsychKG. Richterliche Genehmigung ist spätestens bis zum Ende des Folgetags einzuholen.
- Betreuung (§§ 1814 ff. BGB): Wenn jemand seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann, bestellt das Betreuungsgericht einen rechtlichen Betreuer — nicht gleichbedeutend mit Entmündigung.
- Patientenverfügung (§ 1827 BGB): Sie können im Voraus festlegen, welche psychiatrischen Behandlungen Sie ablehnen oder wünschen.
Wann gilt es?
- Sie leiden unter psychischen Beschwerden und suchen professionelle Hilfe.
- Ein Angehöriger ist akut selbst- oder fremdgefährdend und benötigt Notfallhilfe.
- Sie möchten eine Patientenverfügung für psychiatrische Behandlungen erstellen.
Was tun, wenn Sie psychische Hilfe benötigen oder gegen eine Zwangseinweisung vorgehen möchten?
- Rufen Sie die Terminservicestelle Ihrer Krankenkasse an (116 117) — sie muss Ihnen innerhalb von 4 Wochen einen Termin vermitteln.
- In akuten Krisen: Telefonseelsorge (0800 111 0 111 oder 0800 111 0 222 — kostenlos, 24/7) oder psychiatrische Notaufnahme.
- Nutzen Sie die probatorischen Sitzungen, um den richtigen Therapeuten zu finden.
- Erstellen Sie eine Patientenverfügung, in der Sie Ihre Wünsche für den Krisenfall festhalten.
Was sollten Sie NICHT tun?
- Warten Sie nicht zu lange mit der Suche nach Hilfe — Wartezeiten für Therapieplätze sind oft lang, deshalb früh anfangen.
- Lehnen Sie psychotherapeutische Hilfe nicht aus Scham ab — psychische Erkrankungen sind genauso behandlungswürdig wie körperliche.
- Akzeptieren Sie eine Zwangseinweisung nicht ohne richterliche Überprüfung — Sie haben das Recht auf richterliche Genehmigung.
Wie sich Hessen vom Bundesrecht unterscheidet
Die psychiatrische Zwangsunterbringung in Hessen wird durch das Hessische Gesetz über Hilfen bei psychischen Krankheiten (PsychKHG Hessen) geregelt, das 2017 das ältere Freiheitsentziehungsgesetz ablöste.
Voraussetzungen der Unterbringung: Eine Unterbringung gegen den Willen des Betroffenen ist nur zulässig, wenn die Person aufgrund einer psychischen Erkrankung eine erhebliche Gefahr für sich selbst oder andere darstellt und weniger eingreifende Maßnahmen nicht ausreichen. Die Anordnung erfolgt durch das Amtsgericht (Betreuungsgericht). Vor der richterlichen Entscheidung muss der Betroffene persönlich angehört und ein psychiatrisches Gutachten eingeholt werden. Im Eilfall kann die Behörde (Ordnungsamt) eine vorläufige Unterbringung anordnen, die innerhalb von 24 Stunden richterlich bestätigt werden muss.
Sozialpsychiatrische Dienste (SpDi): Hessen unterhält ein flächendeckendes Netzwerk von Sozialpsychiatrischen Diensten an den Gesundheitsämtern aller Landkreise und kreisfreien Städte. Diese bieten kostenlose Beratung, Krisenintervention und Nachsorge für psychisch erkrankte Menschen und deren Angehörige. Die Mitarbeiter (Psychiater, Sozialarbeiter, Psychologen) führen auch Hausbesuche durch.
Krisendienst Frankfurt: Die Stadt Frankfurt am Main betreibt einen spezialisierten Psychiatrischen Krisendienst, der rund um die Uhr erreichbar ist. Dieser Dienst bietet telefonische Beratung und mobile Einsätze bei akuten psychischen Krisen, suizidalen Notlagen oder psychiatrischen Notfällen. Er ist als Ergänzung zu den Sozialpsychiatrischen Diensten konzipiert und kann direkte Vermittlung an stationäre Einrichtungen vornehmen.
Weitere Schritte in Hessen
Bei einer psychischen Krise wenden Sie sich an den Sozialpsychiatrischen Dienst Ihres Gesundheitsamtes (werktags zu Geschäftszeiten). In Frankfurt erreichen Sie den Psychiatrischen Krisendienst unter der zentralen Rufnummer (rund um die Uhr). Bei akuter Eigen- oder Fremdgefährdung rufen Sie den Notruf 112 an. Betroffene einer Zwangsunterbringung haben Anspruch auf anwaltliche Vertretung — das Amtsgericht bestellt bei Bedarf einen Verfahrenspfleger.
Relevantes Gesetz: Hessisches Gesetz über Hilfen bei psychischen Krankheiten (PsychKHG) vom 4. Mai 2017 (GVBl. S. 66); § 1906 BGB (zivilrechtliche Unterbringung)
Häufige Fragen
Wann gilt es — psychische gesundheit und unterbringung?
Sie leiden unter psychischen Beschwerden und suchen professionelle Hilfe.Ein Angehöriger ist akut selbst- oder fremdgefährdend und benötigt Notfallhilfe.Sie möchten eine Patientenverfügung für psychiatrische Behandlungen erstellen.
Was soll ich tun, wenn ich einen Psychotherapeuten suche oder mir jemand nahesteht, der psychiatrische Hilfe braucht?
Rufen Sie die Terminservicestelle Ihrer Krankenkasse an (116 117) — sie muss Ihnen innerhalb von 4 Wochen einen Termin vermitteln.In akuten Krisen: Telefonseelsorge (0800 111 0 111 oder 0800 111 0 222 — kostenlos, 24/7) oder psychiatrische Notaufnahme.Nutzen Sie die probatorischen Sitzungen, um den richtigen Therapeuten zu finden.Erstellen Sie eine Patientenverfügung, in der Sie Ihre Wünsche für den Krisenfall festhalten.
Was sollten Sie NICHT tun — psychische gesundheit und unterbringung?
Warten Sie nicht zu lange mit der Suche nach Hilfe — Wartezeiten für Therapieplätze sind oft lang, deshalb früh anfangen.Lehnen Sie psychotherapeutische Hilfe nicht aus Scham ab — psychische Erkrankungen sind genauso behandlungswürdig wie körperliche.Akzeptieren Sie eine Zwangseinweisung nicht ohne richterliche Überprüfung — Sie haben das Recht auf richterliche Genehmigung.
Landesrecht nach Bundesland
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