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Psychische Gesundheit und Unterbringung in Sachsen

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Quelle: Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) § 27 (Psychotherapie); PsychKG der Länder (Unterbringung); Betreuungsrecht BGB §§ 1814 ff.

In einfacher Sprache geschrieben, um allgemeines Verständnis zu fördern. Dies ist ein Bildungsangebot und keine Rechtsberatung. Basierend auf deutschem Bundesrecht (Grundgesetz, BGB, StGB, Sozialgesetzbücher und weiteren Bundesgesetzen). Jeder Artikel wird vor der Veröffentlichung auf Richtigkeit geprüft. Unser redaktioneller Prozess

Deutsches Bundesrecht

Was ist dieses Recht?

Psychische Gesundheit ist dem körperlichen Gesundheitsschutz in Deutschland gleichgestellt:

  • Anspruch auf Psychotherapie: Die GKV übernimmt die Kosten für Verhaltenstherapie, tiefenpsychologische Psychotherapie, analytische Psychotherapie und systemische Therapie (§ 27 SGB V).
  • Probatorische Sitzungen: Sie haben Anspruch auf 2–4 probatorische Sitzungen, um zu prüfen, ob die Therapie und der Therapeut zu Ihnen passen.
  • Zwangseinweisung: Eine Unterbringung gegen den Willen des Betroffenen ist nur bei akuter Selbst- oder Fremdgefährdung möglich — auf Grundlage des jeweiligen Landes-PsychKG. Richterliche Genehmigung ist spätestens bis zum Ende des Folgetags einzuholen.
  • Betreuung (§§ 1814 ff. BGB): Wenn jemand seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann, bestellt das Betreuungsgericht einen rechtlichen Betreuer — nicht gleichbedeutend mit Entmündigung.
  • Patientenverfügung (§ 1827 BGB): Sie können im Voraus festlegen, welche psychiatrischen Behandlungen Sie ablehnen oder wünschen.

Wann gilt es?

  • Sie leiden unter psychischen Beschwerden und suchen professionelle Hilfe.
  • Ein Angehöriger ist akut selbst- oder fremdgefährdend und benötigt Notfallhilfe.
  • Sie möchten eine Patientenverfügung für psychiatrische Behandlungen erstellen.

Was tun, wenn Sie psychische Hilfe benötigen oder gegen eine Zwangseinweisung vorgehen möchten?

  • Rufen Sie die Terminservicestelle Ihrer Krankenkasse an (116 117) — sie muss Ihnen innerhalb von 4 Wochen einen Termin vermitteln.
  • In akuten Krisen: Telefonseelsorge (0800 111 0 111 oder 0800 111 0 222 — kostenlos, 24/7) oder psychiatrische Notaufnahme.
  • Nutzen Sie die probatorischen Sitzungen, um den richtigen Therapeuten zu finden.
  • Erstellen Sie eine Patientenverfügung, in der Sie Ihre Wünsche für den Krisenfall festhalten.

Was sollten Sie NICHT tun?

  • Warten Sie nicht zu lange mit der Suche nach Hilfe — Wartezeiten für Therapieplätze sind oft lang, deshalb früh anfangen.
  • Lehnen Sie psychotherapeutische Hilfe nicht aus Scham ab — psychische Erkrankungen sind genauso behandlungswürdig wie körperliche.
  • Akzeptieren Sie eine Zwangseinweisung nicht ohne richterliche Überprüfung — Sie haben das Recht auf richterliche Genehmigung.
Sachsen Landesrecht

Wie sich Sachsen vom Bundesrecht unterscheidet

Die psychiatrische Unterbringung gegen den Willen eines Patienten wird in Sachsen durch das Sächsische Gesetz über die Hilfen und die Unterbringung bei psychischen Krankheiten (SächsPsychKG) geregelt.

Zwangsunterbringung — Voraussetzungen und Verfahren

Eine Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung ist nur zulässig, wenn:

  • Die Person an einer psychischen Krankheit oder Störung leidet
  • Sie infolge der Erkrankung eine erhebliche Gefahr für sich selbst oder andere darstellt
  • Die Gefahr nicht anders abgewendet werden kann (Verhältnismäßigkeit)

Das Verfahren sieht eine strenge richterliche Kontrolle vor:

  • Die sofortige Unterbringung kann durch die Ordnungsbehörde (Gesundheitsamt) bei Gefahr im Verzug angeordnet werden — die richterliche Genehmigung muss unverzüglich, spätestens bis zum Ende des folgenden Tages, eingeholt werden.
  • Das Amtsgericht (Betreuungsgericht) entscheidet nach persönlicher Anhörung des Betroffenen und einem ärztlichen Gutachten.
  • Der Untergebrachte hat das Recht auf einen Verfahrenspfleger, der seine Interessen vertritt.
  • Regelmäßige Überprüfungen der Unterbringung finden statt — spätestens nach 6 Wochen und danach in festgelegten Abständen.

Sozialpsychiatrische Dienste (SpDi)

Jeder Landkreis und jede kreisfreie Stadt in Sachsen unterhält einen Sozialpsychiatrischen Dienst beim Gesundheitsamt. Dieser bietet:

  • Kostenlose Beratung für psychisch erkrankte Menschen und deren Angehörige
  • Krisenintervention bei akuten psychischen Notfällen
  • Nachsorge nach stationärer psychiatrischer Behandlung
  • Vermittlung an Fachärzte, Therapeuten und Selbsthilfegruppen

In Dresden ist der SpDi über das Gesundheitsamt Dresden erreichbar, in Leipzig über das Gesundheitsamt Leipzig. Die Beratung ist vertraulich und kostenfrei.

Weitere Schritte in Sachsen

Im Notfall rufen Sie die Telefonseelsorge an: 0800 111 0 111 oder 0800 111 0 222 (24/7, kostenfrei). Den Sozialpsychiatrischen Dienst erreichen Sie über das Gesundheitsamt Ihres Landkreises. Bei Beschwerden über eine Zwangsunterbringung wenden Sie sich an das zuständige Amtsgericht oder die Sächsische Landesärztekammer.

Relevantes Gesetz: Sächsisches Gesetz über die Hilfen und die Unterbringung bei psychischen Krankheiten (SächsPsychKG) vom 10. Oktober 2007, zuletzt geändert 2022; FamFG §§ 312 ff. (Verfahren in Unterbringungssachen); Art. 2 Abs. 2, Art. 104 GG (Freiheit der Person)

Häufige Fragen

Wann gilt es — psychische gesundheit und unterbringung?

Sie leiden unter psychischen Beschwerden und suchen professionelle Hilfe.Ein Angehöriger ist akut selbst- oder fremdgefährdend und benötigt Notfallhilfe.Sie möchten eine Patientenverfügung für psychiatrische Behandlungen erstellen.

Was soll ich tun, wenn ich einen Psychotherapeuten suche oder mir jemand nahesteht, der psychiatrische Hilfe braucht?

Rufen Sie die Terminservicestelle Ihrer Krankenkasse an (116 117) — sie muss Ihnen innerhalb von 4 Wochen einen Termin vermitteln.In akuten Krisen: Telefonseelsorge (0800 111 0 111 oder 0800 111 0 222 — kostenlos, 24/7) oder psychiatrische Notaufnahme.Nutzen Sie die probatorischen Sitzungen, um den richtigen Therapeuten zu finden.Erstellen Sie eine Patientenverfügung, in der Sie Ihre Wünsche für den Krisenfall festhalten.

Was sollten Sie NICHT tun — psychische gesundheit und unterbringung?

Warten Sie nicht zu lange mit der Suche nach Hilfe — Wartezeiten für Therapieplätze sind oft lang, deshalb früh anfangen.Lehnen Sie psychotherapeutische Hilfe nicht aus Scham ab — psychische Erkrankungen sind genauso behandlungswürdig wie körperliche.Akzeptieren Sie eine Zwangseinweisung nicht ohne richterliche Überprüfung — Sie haben das Recht auf richterliche Genehmigung.

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