Psychische Gesundheit und Unterbringung in Brandenburg
In einfacher Sprache geschrieben, um allgemeines Verständnis zu fördern. Dies ist ein Bildungsangebot und keine Rechtsberatung. Basierend auf deutschem Bundesrecht (Grundgesetz, BGB, StGB, Sozialgesetzbücher und weiteren Bundesgesetzen). Jeder Artikel wird vor der Veröffentlichung auf Richtigkeit geprüft. Unser redaktioneller Prozess
Was ist dieses Recht?
Psychische Gesundheit ist dem körperlichen Gesundheitsschutz in Deutschland gleichgestellt:
- Anspruch auf Psychotherapie: Die GKV übernimmt die Kosten für Verhaltenstherapie, tiefenpsychologische Psychotherapie, analytische Psychotherapie und systemische Therapie (§ 27 SGB V).
- Probatorische Sitzungen: Sie haben Anspruch auf 2–4 probatorische Sitzungen, um zu prüfen, ob die Therapie und der Therapeut zu Ihnen passen.
- Zwangseinweisung: Eine Unterbringung gegen den Willen des Betroffenen ist nur bei akuter Selbst- oder Fremdgefährdung möglich — auf Grundlage des jeweiligen Landes-PsychKG. Richterliche Genehmigung ist spätestens bis zum Ende des Folgetags einzuholen.
- Betreuung (§§ 1814 ff. BGB): Wenn jemand seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann, bestellt das Betreuungsgericht einen rechtlichen Betreuer — nicht gleichbedeutend mit Entmündigung.
- Patientenverfügung (§ 1827 BGB): Sie können im Voraus festlegen, welche psychiatrischen Behandlungen Sie ablehnen oder wünschen.
Wann gilt es?
- Sie leiden unter psychischen Beschwerden und suchen professionelle Hilfe.
- Ein Angehöriger ist akut selbst- oder fremdgefährdend und benötigt Notfallhilfe.
- Sie möchten eine Patientenverfügung für psychiatrische Behandlungen erstellen.
Was tun, wenn Sie psychische Hilfe benötigen oder gegen eine Zwangseinweisung vorgehen möchten?
- Rufen Sie die Terminservicestelle Ihrer Krankenkasse an (116 117) — sie muss Ihnen innerhalb von 4 Wochen einen Termin vermitteln.
- In akuten Krisen: Telefonseelsorge (0800 111 0 111 oder 0800 111 0 222 — kostenlos, 24/7) oder psychiatrische Notaufnahme.
- Nutzen Sie die probatorischen Sitzungen, um den richtigen Therapeuten zu finden.
- Erstellen Sie eine Patientenverfügung, in der Sie Ihre Wünsche für den Krisenfall festhalten.
Was sollten Sie NICHT tun?
- Warten Sie nicht zu lange mit der Suche nach Hilfe — Wartezeiten für Therapieplätze sind oft lang, deshalb früh anfangen.
- Lehnen Sie psychotherapeutische Hilfe nicht aus Scham ab — psychische Erkrankungen sind genauso behandlungswürdig wie körperliche.
- Akzeptieren Sie eine Zwangseinweisung nicht ohne richterliche Überprüfung — Sie haben das Recht auf richterliche Genehmigung.
Wie sich Brandenburg vom Bundesrecht unterscheidet
Das Brandenburgische Psychisch-Kranken-Gesetz (BbgPsychKG) regelt die Unterbringung und Behandlung psychisch kranker Personen sowie den Schutz ihrer Grundrechte im Land Brandenburg.
- Eine Unterbringung gegen den Willen der betroffenen Person (Zwangseinweisung) ist nach dem BbgPsychKG nur zulässig, wenn die Person infolge einer psychischen Krankheit sich selbst oder andere erheblich gefährdet und die Gefahr nicht auf andere Weise abgewendet werden kann. Die Anordnung muss durch ein ärztliches Zeugnis gestützt werden.
- Die richterliche Überprüfung der Unterbringung muss unverzüglich erfolgen — spätestens bis zum Ablauf des Tages nach der Einlieferung. Das zuständige Amtsgericht (Betreuungsgericht) entscheidet über die Fortdauer. Die betroffene Person hat das Recht auf anwaltliche Vertretung; notfalls wird ein Verfahrenspfleger bestellt.
- Zwangsbehandlungen (insbesondere Zwangsmedikation) sind nur unter engen Voraussetzungen zulässig und bedürfen einer gesonderten richterlichen Genehmigung. Das Bundesverfassungsgericht hat die Hürden hierfür wiederholt erhöht.
- Die Sozialpsychiatrischen Dienste (SpDi) sind in allen brandenburgischen Landkreisen und kreisfreien Städten angesiedelt. Sie bieten niedrigschwellige Beratung, Krisenintervention und Nachsorge für Menschen mit psychischen Erkrankungen. Die Inanspruchnahme ist freiwillig und kostenlos.
Weitere Schritte in Brandenburg
Die Sozialpsychiatrischen Dienste sind über die Gesundheitsämter der Landkreise und kreisfreien Städte erreichbar. In akuten Krisen steht die Telefonseelsorge unter 0800 111 0 111 (kostenlos, 24/7) zur Verfügung. Gegen eine rechtswidrige Unterbringung kann sofortige Beschwerde beim Landgericht eingelegt werden. Die Beschwerdestellen der psychiatrischen Einrichtungen nehmen Hinweise auf Missstände in der Versorgung entgegen.
Relevantes Gesetz: Brandenburgisches Psychisch-Kranken-Gesetz (BbgPsychKG); §§ 312 ff. FamFG (Unterbringungsverfahren); Art. 2 Abs. 2 GG (Recht auf körperliche Unversehrtheit); Art. 104 GG (Freiheitsentziehung)
Häufige Fragen
Wann gilt es — psychische gesundheit und unterbringung?
Sie leiden unter psychischen Beschwerden und suchen professionelle Hilfe.Ein Angehöriger ist akut selbst- oder fremdgefährdend und benötigt Notfallhilfe.Sie möchten eine Patientenverfügung für psychiatrische Behandlungen erstellen.
Was soll ich tun, wenn ich einen Psychotherapeuten suche oder mir jemand nahesteht, der psychiatrische Hilfe braucht?
Rufen Sie die Terminservicestelle Ihrer Krankenkasse an (116 117) — sie muss Ihnen innerhalb von 4 Wochen einen Termin vermitteln.In akuten Krisen: Telefonseelsorge (0800 111 0 111 oder 0800 111 0 222 — kostenlos, 24/7) oder psychiatrische Notaufnahme.Nutzen Sie die probatorischen Sitzungen, um den richtigen Therapeuten zu finden.Erstellen Sie eine Patientenverfügung, in der Sie Ihre Wünsche für den Krisenfall festhalten.
Was sollten Sie NICHT tun — psychische gesundheit und unterbringung?
Warten Sie nicht zu lange mit der Suche nach Hilfe — Wartezeiten für Therapieplätze sind oft lang, deshalb früh anfangen.Lehnen Sie psychotherapeutische Hilfe nicht aus Scham ab — psychische Erkrankungen sind genauso behandlungswürdig wie körperliche.Akzeptieren Sie eine Zwangseinweisung nicht ohne richterliche Überprüfung — Sie haben das Recht auf richterliche Genehmigung.
Landesrecht nach Bundesland
Das Recht unterscheidet sich je nach Bundesland. Wählen Sie Ihr Bundesland, um lokale Unterschiede zum Bundesrecht zu sehen.
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