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Psychische Gesundheit und Unterbringung in Baden-Württemberg

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Quelle: Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) § 27 (Psychotherapie); PsychKG der Länder (Unterbringung); Betreuungsrecht BGB §§ 1814 ff.

In einfacher Sprache geschrieben, um allgemeines Verständnis zu fördern. Dies ist ein Bildungsangebot und keine Rechtsberatung. Basierend auf deutschem Bundesrecht (Grundgesetz, BGB, StGB, Sozialgesetzbücher und weiteren Bundesgesetzen). Jeder Artikel wird vor der Veröffentlichung auf Richtigkeit geprüft. Unser redaktioneller Prozess

Deutsches Bundesrecht

Was ist dieses Recht?

Psychische Gesundheit ist dem körperlichen Gesundheitsschutz in Deutschland gleichgestellt:

  • Anspruch auf Psychotherapie: Die GKV übernimmt die Kosten für Verhaltenstherapie, tiefenpsychologische Psychotherapie, analytische Psychotherapie und systemische Therapie (§ 27 SGB V).
  • Probatorische Sitzungen: Sie haben Anspruch auf 2–4 probatorische Sitzungen, um zu prüfen, ob die Therapie und der Therapeut zu Ihnen passen.
  • Zwangseinweisung: Eine Unterbringung gegen den Willen des Betroffenen ist nur bei akuter Selbst- oder Fremdgefährdung möglich — auf Grundlage des jeweiligen Landes-PsychKG. Richterliche Genehmigung ist spätestens bis zum Ende des Folgetags einzuholen.
  • Betreuung (§§ 1814 ff. BGB): Wenn jemand seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann, bestellt das Betreuungsgericht einen rechtlichen Betreuer — nicht gleichbedeutend mit Entmündigung.
  • Patientenverfügung (§ 1827 BGB): Sie können im Voraus festlegen, welche psychiatrischen Behandlungen Sie ablehnen oder wünschen.

Wann gilt es?

  • Sie leiden unter psychischen Beschwerden und suchen professionelle Hilfe.
  • Ein Angehöriger ist akut selbst- oder fremdgefährdend und benötigt Notfallhilfe.
  • Sie möchten eine Patientenverfügung für psychiatrische Behandlungen erstellen.

Was tun, wenn Sie psychische Hilfe benötigen oder gegen eine Zwangseinweisung vorgehen möchten?

  • Rufen Sie die Terminservicestelle Ihrer Krankenkasse an (116 117) — sie muss Ihnen innerhalb von 4 Wochen einen Termin vermitteln.
  • In akuten Krisen: Telefonseelsorge (0800 111 0 111 oder 0800 111 0 222 — kostenlos, 24/7) oder psychiatrische Notaufnahme.
  • Nutzen Sie die probatorischen Sitzungen, um den richtigen Therapeuten zu finden.
  • Erstellen Sie eine Patientenverfügung, in der Sie Ihre Wünsche für den Krisenfall festhalten.

Was sollten Sie NICHT tun?

  • Warten Sie nicht zu lange mit der Suche nach Hilfe — Wartezeiten für Therapieplätze sind oft lang, deshalb früh anfangen.
  • Lehnen Sie psychotherapeutische Hilfe nicht aus Scham ab — psychische Erkrankungen sind genauso behandlungswürdig wie körperliche.
  • Akzeptieren Sie eine Zwangseinweisung nicht ohne richterliche Überprüfung — Sie haben das Recht auf richterliche Genehmigung.
Baden-Württemberg Landesrecht

Wie sich Baden-Württemberg vom Bundesrecht unterscheidet

Das Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz Baden-Württemberg (PsychKHG BW) regelt die Unterbringung und Behandlung psychisch erkrankter Personen gegen ihren Willen. Das Gesetz wurde 2015 grundlegend reformiert und stärkt die Rechte der Betroffenen deutlich.

Eine Zwangsunterbringung ist nur zulässig, wenn eine Person aufgrund einer psychischen Erkrankung sich selbst oder andere erheblich gefährdet und weniger eingreifende Maßnahmen nicht ausreichen. Die Unterbringung bedarf einer richterlichen Genehmigung innerhalb von 24 Stunden — eine der kürzesten Fristen in Deutschland. Bei Gefahr im Verzug kann die Unterbringung zunächst durch die Ortspolizeibehörde angeordnet werden, aber die richterliche Überprüfung muss unverzüglich erfolgen.

Das PsychKHG BW schreibt eine lückenlose Dokumentation aller Zwangsmaßnahmen vor. Jede Fixierung, Isolierung oder Zwangsmedikation muss mit Begründung, Dauer und ärztlicher Anordnung dokumentiert werden. Die Einrichtung muss diese Dokumentation der Aufsichtsbehörde regelmäßig vorlegen.

Betroffene haben das Recht auf Patientenfürsprecher in jeder psychiatrischen Einrichtung. Diese ehrenamtlichen Vertrauenspersonen sind unabhängig vom Klinikpersonal und unterstützen Patienten bei Beschwerden. Außerdem können Betroffene eine Patientenverfügung und eine Vorsorgevollmacht erstellen, die bei einer zukünftigen Krise berücksichtigt werden müssen.

Weitere Schritte in Baden-Württemberg

Bei einer Zwangsunterbringung können Sie oder Ihre Angehörigen sofort Beschwerde beim Amtsgericht einlegen. Der Patientenfürsprecher der Einrichtung kann helfen. Die Beschwerdestelle Psychiatrie beim Sozialministerium BW nimmt Beschwerden über Missstände entgegen. Für rechtliche Beratung wenden Sie sich an den Sozialpsychiatrischen Dienst Ihres Landkreises oder an eine Beratungsstelle der Landesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie BW.

Relevantes Gesetz: Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz Baden-Württemberg (PsychKHG BW) vom 25. November 2014, insb. §§13-21 (Unterbringung), §§22-28 (Zwangsmaßnahmen); Grundgesetz Art. 2 Abs. 2 (Freiheit der Person); BVerfG Urteil vom 24.7.2018 — 2 BvR 309/15 (Fixierung)

Häufige Fragen

Wann gilt es — psychische gesundheit und unterbringung?

Sie leiden unter psychischen Beschwerden und suchen professionelle Hilfe.Ein Angehöriger ist akut selbst- oder fremdgefährdend und benötigt Notfallhilfe.Sie möchten eine Patientenverfügung für psychiatrische Behandlungen erstellen.

Was soll ich tun, wenn ich einen Psychotherapeuten suche oder mir jemand nahesteht, der psychiatrische Hilfe braucht?

Rufen Sie die Terminservicestelle Ihrer Krankenkasse an (116 117) — sie muss Ihnen innerhalb von 4 Wochen einen Termin vermitteln.In akuten Krisen: Telefonseelsorge (0800 111 0 111 oder 0800 111 0 222 — kostenlos, 24/7) oder psychiatrische Notaufnahme.Nutzen Sie die probatorischen Sitzungen, um den richtigen Therapeuten zu finden.Erstellen Sie eine Patientenverfügung, in der Sie Ihre Wünsche für den Krisenfall festhalten.

Was sollten Sie NICHT tun — psychische gesundheit und unterbringung?

Warten Sie nicht zu lange mit der Suche nach Hilfe — Wartezeiten für Therapieplätze sind oft lang, deshalb früh anfangen.Lehnen Sie psychotherapeutische Hilfe nicht aus Scham ab — psychische Erkrankungen sind genauso behandlungswürdig wie körperliche.Akzeptieren Sie eine Zwangseinweisung nicht ohne richterliche Überprüfung — Sie haben das Recht auf richterliche Genehmigung.

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