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Psychische Gesundheit und Unterbringung in Schleswig-Holstein

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Quelle: Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) § 27 (Psychotherapie); PsychKG der Länder (Unterbringung); Betreuungsrecht BGB §§ 1814 ff.

In einfacher Sprache geschrieben, um allgemeines Verständnis zu fördern. Dies ist ein Bildungsangebot und keine Rechtsberatung. Basierend auf deutschem Bundesrecht (Grundgesetz, BGB, StGB, Sozialgesetzbücher und weiteren Bundesgesetzen). Jeder Artikel wird vor der Veröffentlichung auf Richtigkeit geprüft. Unser redaktioneller Prozess

Deutsches Bundesrecht

Was ist dieses Recht?

Psychische Gesundheit ist dem körperlichen Gesundheitsschutz in Deutschland gleichgestellt:

  • Anspruch auf Psychotherapie: Die GKV übernimmt die Kosten für Verhaltenstherapie, tiefenpsychologische Psychotherapie, analytische Psychotherapie und systemische Therapie (§ 27 SGB V).
  • Probatorische Sitzungen: Sie haben Anspruch auf 2–4 probatorische Sitzungen, um zu prüfen, ob die Therapie und der Therapeut zu Ihnen passen.
  • Zwangseinweisung: Eine Unterbringung gegen den Willen des Betroffenen ist nur bei akuter Selbst- oder Fremdgefährdung möglich — auf Grundlage des jeweiligen Landes-PsychKG. Richterliche Genehmigung ist spätestens bis zum Ende des Folgetags einzuholen.
  • Betreuung (§§ 1814 ff. BGB): Wenn jemand seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann, bestellt das Betreuungsgericht einen rechtlichen Betreuer — nicht gleichbedeutend mit Entmündigung.
  • Patientenverfügung (§ 1827 BGB): Sie können im Voraus festlegen, welche psychiatrischen Behandlungen Sie ablehnen oder wünschen.

Wann gilt es?

  • Sie leiden unter psychischen Beschwerden und suchen professionelle Hilfe.
  • Ein Angehöriger ist akut selbst- oder fremdgefährdend und benötigt Notfallhilfe.
  • Sie möchten eine Patientenverfügung für psychiatrische Behandlungen erstellen.

Was tun, wenn Sie psychische Hilfe benötigen oder gegen eine Zwangseinweisung vorgehen möchten?

  • Rufen Sie die Terminservicestelle Ihrer Krankenkasse an (116 117) — sie muss Ihnen innerhalb von 4 Wochen einen Termin vermitteln.
  • In akuten Krisen: Telefonseelsorge (0800 111 0 111 oder 0800 111 0 222 — kostenlos, 24/7) oder psychiatrische Notaufnahme.
  • Nutzen Sie die probatorischen Sitzungen, um den richtigen Therapeuten zu finden.
  • Erstellen Sie eine Patientenverfügung, in der Sie Ihre Wünsche für den Krisenfall festhalten.

Was sollten Sie NICHT tun?

  • Warten Sie nicht zu lange mit der Suche nach Hilfe — Wartezeiten für Therapieplätze sind oft lang, deshalb früh anfangen.
  • Lehnen Sie psychotherapeutische Hilfe nicht aus Scham ab — psychische Erkrankungen sind genauso behandlungswürdig wie körperliche.
  • Akzeptieren Sie eine Zwangseinweisung nicht ohne richterliche Überprüfung — Sie haben das Recht auf richterliche Genehmigung.
Schleswig-Holstein Landesrecht

Wie sich Schleswig-Holstein vom Bundesrecht unterscheidet

Das Gesetz zur Hilfe und Unterbringung psychisch kranker Menschen (PsychHG SH) regelt in Schleswig-Holstein die Unterbringung und Behandlung von Menschen mit psychischen Erkrankungen, die sich selbst oder andere erheblich gefährden:

  • Unterbringung nur mit richterlicher Genehmigung: Eine Unterbringung gegen den Willen des Betroffenen erfordert grundsätzlich einen richterlichen Beschluss. Nur bei unmittelbarer Gefahr kann die zuständige Ordnungsbehörde eine vorläufige Unterbringung anordnen — die richterliche Überprüfung muss dann unverzüglich, spätestens bis zum Ende des folgenden Tages erfolgen.
  • Verhältnismäßigkeitsprinzip: Vor einer Unterbringung müssen alle weniger einschneidenden Maßnahmen ausgeschöpft sein. Die Unterbringung darf nur so lange dauern, wie die Voraussetzungen vorliegen. Eine regelmäßige Überprüfung durch das Gericht ist gesetzlich vorgeschrieben.
  • Patientenrechte während der Unterbringung: Betroffene haben das Recht auf angemessene Behandlung, Kontakt zu Angehörigen und einem Rechtsanwalt sowie auf Beschwerde gegen Behandlungsmaßnahmen. Fixierungen und Zwangsmedikation unterliegen besonderen Dokumentations- und Genehmigungspflichten.
  • Sozialpsychiatrische Dienste (SpDi): Jeder Kreis und jede kreisfreie Stadt in Schleswig-Holstein unterhält einen Sozialpsychiatrischen Dienst. Diese Dienste bieten niedrigschwellige Beratung, Krisenintervention und ambulante Betreuung an — kostenlos und ohne Überweisung. Die SpDi sind oft die erste Anlaufstelle bei psychischen Krisen und können auch Angehörige beraten.

Im Vergleich zu anderen Bundesländern zeichnet sich das schleswig-holsteinische PsychHG durch eine stärkere Betonung ambulanter Hilfen und des Grundsatzes der Selbstbestimmung aus.

Weitere Schritte in Schleswig-Holstein

Wenden Sie sich bei psychischen Krisen an den Sozialpsychiatrischen Dienst Ihres Kreises oder Ihrer kreisfreien Stadt (Kontaktdaten über die Kreisverwaltung oder schleswig-holstein.de). In akuten Notfällen rufen Sie den Notruf 112 oder die Telefonseelsorge (0800 111 0 111 / 0800 111 0 222, kostenlos, rund um die Uhr). Bei Fragen zur Rechtmäßigkeit einer Unterbringung wenden Sie sich an einen Fachanwalt für Medizinrecht oder das zuständige Amtsgericht.

Relevantes Gesetz: Gesetz zur Hilfe und Unterbringung psychisch kranker Menschen (PsychHG SH), Art. 2 Abs. 2 GG (Freiheit der Person), BVerfG-Rechtsprechung zu Fixierungen (2 BvR 309/15, 2 BvR 502/16)

Häufige Fragen

Wann gilt es — psychische gesundheit und unterbringung?

Sie leiden unter psychischen Beschwerden und suchen professionelle Hilfe.Ein Angehöriger ist akut selbst- oder fremdgefährdend und benötigt Notfallhilfe.Sie möchten eine Patientenverfügung für psychiatrische Behandlungen erstellen.

Was soll ich tun, wenn ich einen Psychotherapeuten suche oder mir jemand nahesteht, der psychiatrische Hilfe braucht?

Rufen Sie die Terminservicestelle Ihrer Krankenkasse an (116 117) — sie muss Ihnen innerhalb von 4 Wochen einen Termin vermitteln.In akuten Krisen: Telefonseelsorge (0800 111 0 111 oder 0800 111 0 222 — kostenlos, 24/7) oder psychiatrische Notaufnahme.Nutzen Sie die probatorischen Sitzungen, um den richtigen Therapeuten zu finden.Erstellen Sie eine Patientenverfügung, in der Sie Ihre Wünsche für den Krisenfall festhalten.

Was sollten Sie NICHT tun — psychische gesundheit und unterbringung?

Warten Sie nicht zu lange mit der Suche nach Hilfe — Wartezeiten für Therapieplätze sind oft lang, deshalb früh anfangen.Lehnen Sie psychotherapeutische Hilfe nicht aus Scham ab — psychische Erkrankungen sind genauso behandlungswürdig wie körperliche.Akzeptieren Sie eine Zwangseinweisung nicht ohne richterliche Überprüfung — Sie haben das Recht auf richterliche Genehmigung.

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