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Psychische Gesundheit und Unterbringung in Thüringen

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Quelle: Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) § 27 (Psychotherapie); PsychKG der Länder (Unterbringung); Betreuungsrecht BGB §§ 1814 ff.

In einfacher Sprache geschrieben, um allgemeines Verständnis zu fördern. Dies ist ein Bildungsangebot und keine Rechtsberatung. Basierend auf deutschem Bundesrecht (Grundgesetz, BGB, StGB, Sozialgesetzbücher und weiteren Bundesgesetzen). Jeder Artikel wird vor der Veröffentlichung auf Richtigkeit geprüft. Unser redaktioneller Prozess

Deutsches Bundesrecht

Was ist dieses Recht?

Psychische Gesundheit ist dem körperlichen Gesundheitsschutz in Deutschland gleichgestellt:

  • Anspruch auf Psychotherapie: Die GKV übernimmt die Kosten für Verhaltenstherapie, tiefenpsychologische Psychotherapie, analytische Psychotherapie und systemische Therapie (§ 27 SGB V).
  • Probatorische Sitzungen: Sie haben Anspruch auf 2–4 probatorische Sitzungen, um zu prüfen, ob die Therapie und der Therapeut zu Ihnen passen.
  • Zwangseinweisung: Eine Unterbringung gegen den Willen des Betroffenen ist nur bei akuter Selbst- oder Fremdgefährdung möglich — auf Grundlage des jeweiligen Landes-PsychKG. Richterliche Genehmigung ist spätestens bis zum Ende des Folgetags einzuholen.
  • Betreuung (§§ 1814 ff. BGB): Wenn jemand seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann, bestellt das Betreuungsgericht einen rechtlichen Betreuer — nicht gleichbedeutend mit Entmündigung.
  • Patientenverfügung (§ 1827 BGB): Sie können im Voraus festlegen, welche psychiatrischen Behandlungen Sie ablehnen oder wünschen.

Wann gilt es?

  • Sie leiden unter psychischen Beschwerden und suchen professionelle Hilfe.
  • Ein Angehöriger ist akut selbst- oder fremdgefährdend und benötigt Notfallhilfe.
  • Sie möchten eine Patientenverfügung für psychiatrische Behandlungen erstellen.

Was tun, wenn Sie psychische Hilfe benötigen oder gegen eine Zwangseinweisung vorgehen möchten?

  • Rufen Sie die Terminservicestelle Ihrer Krankenkasse an (116 117) — sie muss Ihnen innerhalb von 4 Wochen einen Termin vermitteln.
  • In akuten Krisen: Telefonseelsorge (0800 111 0 111 oder 0800 111 0 222 — kostenlos, 24/7) oder psychiatrische Notaufnahme.
  • Nutzen Sie die probatorischen Sitzungen, um den richtigen Therapeuten zu finden.
  • Erstellen Sie eine Patientenverfügung, in der Sie Ihre Wünsche für den Krisenfall festhalten.

Was sollten Sie NICHT tun?

  • Warten Sie nicht zu lange mit der Suche nach Hilfe — Wartezeiten für Therapieplätze sind oft lang, deshalb früh anfangen.
  • Lehnen Sie psychotherapeutische Hilfe nicht aus Scham ab — psychische Erkrankungen sind genauso behandlungswürdig wie körperliche.
  • Akzeptieren Sie eine Zwangseinweisung nicht ohne richterliche Überprüfung — Sie haben das Recht auf richterliche Genehmigung.
Thüringen Landesrecht

Wie sich Thüringen vom Bundesrecht unterscheidet

Die psychiatrische Unterbringung gegen den Willen eines Betroffenen wird in Thüringen durch das Thüringer Gesetz zur Hilfe und Unterbringung psychisch kranker Menschen (ThürPsychKG) geregelt. Es stellt sicher, dass Freiheitsentziehungen nur unter strengen rechtsstaatlichen Voraussetzungen erfolgen.

Unterbringung nach ThürPsychKG

  • Eine Unterbringung ist nur zulässig, wenn eine Person aufgrund einer psychischen Krankheit oder Störung eine erhebliche Gefahr für sich selbst oder andere darstellt und diese Gefahr nicht anders abgewendet werden kann.
  • Die Unterbringung bedarf grundsätzlich einer richterlichen Anordnung. Bei Gefahr im Verzug kann die zuständige Behörde (Ordnungsamt, Polizei) die sofortige Unterbringung veranlassen — die richterliche Bestätigung muss dann bis zum Ende des Folgetages eingeholt werden.
  • Der Betroffene hat das Recht auf anwaltliche Vertretung. Das Gericht bestellt bei Bedarf einen Verfahrenspfleger, der die Interessen des Betroffenen wahrnimmt.
  • Die Unterbringung ist regelmäßig gerichtlich zu überprüfen — spätestens nach 6 Wochen und danach in angemessenen Abständen.

Sozialpsychiatrische Dienste

Jeder Landkreis und jede kreisfreie Stadt in Thüringen unterhält einen Sozialpsychiatrischen Dienst (SpDi). Diese bieten:

  • Beratung und Krisenintervention für psychisch erkrankte Menschen und deren Angehörige — kostenfrei und niedrigschwellig.
  • Nachsorge nach psychiatrischer Behandlung und Unterstützung bei der Wiedereingliederung.
  • Koordination zwischen Ärzten, Therapeuten, Betreuten Wohnen und anderen Hilfsangeboten.
  • Der SpDi kann auch die zugehende Hilfe (Hausbesuche) leisten, wenn Betroffene nicht in der Lage sind, selbst eine Beratungsstelle aufzusuchen.

Zusätzlich fördert Thüringen gemeindepsychiatrische Verbünde, die ambulante, teilstationäre und stationäre Angebote vernetzen, um stationäre Aufenthalte möglichst zu vermeiden.

Weitere Schritte in Thüringen

Den zuständigen Sozialpsychiatrischen Dienst finden Sie über das Gesundheitsamt Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt. Bei akuter Krise ist die Telefonseelsorge (0800 111 0 111 oder 0800 111 0 222, kostenlos, 24/7) erreichbar. Rechtliche Beratung zur Unterbringung erteilt die Rechtsanwaltskammer Thüringen.

Relevantes Gesetz: Thüringer Gesetz zur Hilfe und Unterbringung psychisch kranker Menschen (ThürPsychKG); Art. 2 Abs. 2, Art. 104 GG (Freiheit der Person); §§ 1831 ff. BGB (Betreuungsrecht)

Häufige Fragen

Wann gilt es — psychische gesundheit und unterbringung?

Sie leiden unter psychischen Beschwerden und suchen professionelle Hilfe.Ein Angehöriger ist akut selbst- oder fremdgefährdend und benötigt Notfallhilfe.Sie möchten eine Patientenverfügung für psychiatrische Behandlungen erstellen.

Was soll ich tun, wenn ich einen Psychotherapeuten suche oder mir jemand nahesteht, der psychiatrische Hilfe braucht?

Rufen Sie die Terminservicestelle Ihrer Krankenkasse an (116 117) — sie muss Ihnen innerhalb von 4 Wochen einen Termin vermitteln.In akuten Krisen: Telefonseelsorge (0800 111 0 111 oder 0800 111 0 222 — kostenlos, 24/7) oder psychiatrische Notaufnahme.Nutzen Sie die probatorischen Sitzungen, um den richtigen Therapeuten zu finden.Erstellen Sie eine Patientenverfügung, in der Sie Ihre Wünsche für den Krisenfall festhalten.

Was sollten Sie NICHT tun — psychische gesundheit und unterbringung?

Warten Sie nicht zu lange mit der Suche nach Hilfe — Wartezeiten für Therapieplätze sind oft lang, deshalb früh anfangen.Lehnen Sie psychotherapeutische Hilfe nicht aus Scham ab — psychische Erkrankungen sind genauso behandlungswürdig wie körperliche.Akzeptieren Sie eine Zwangseinweisung nicht ohne richterliche Überprüfung — Sie haben das Recht auf richterliche Genehmigung.

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