Behandlungsfehler (Arzthaftung)
In einfacher Sprache geschrieben, um allgemeines Verständnis zu fördern. Dies ist ein Bildungsangebot und keine Rechtsberatung. Basierend auf deutschem Bundesrecht (Grundgesetz, BGB, StGB, Sozialgesetzbücher und weiteren Bundesgesetzen).
Deutsches Bundesrecht
Was ist dieses Recht?
Bei einem ärztlichen Behandlungsfehler haben Sie Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld:
- Behandlungsfehler: Ein Verstoß gegen den anerkannten medizinischen Standard — z. B. Fehldiagnose, falsche Medikation, Operationsfehler, unzureichende Hygiene.
- Aufklärungsfehler: Wenn Sie nicht ausreichend über Risiken aufgeklärt wurden und die Behandlung bei ordnungsgemäßer Aufklärung abgelehnt hätten.
- Beweislast: Grundsätzlich muss der Patient den Fehler beweisen. Bei einem groben Behandlungsfehler kehrt sich die Beweislast um — der Arzt muss beweisen, dass der Fehler den Schaden nicht verursacht hat (§ 630h Abs. 5 BGB).
- Ansprüche: Schadensersatz (Behandlungskosten, Verdienstausfall, Pflegekosten) und Schmerzensgeld.
- Verjährung: 3 Jahre ab Kenntnis des Fehlers und des Schädigers (§ 199 BGB).
Wann gilt es?
- Sie glauben, dass eine ärztliche Behandlung fehlerhaft war.
- Nach einer Behandlung sind unerwartete Komplikationen aufgetreten.
- Sie wurden vor einer Operation nicht über Risiken aufgeklärt.
Was sollten Sie tun?
- Fordern Sie Ihre vollständige Patientenakte an (§ 630g BGB) — das ist Ihr wichtigstes Beweismittel.
- Beauftragen Sie ein medizinisches Gutachten — über die Gutachterkommission/Schlichtungsstelle der Ärztekammer (kostenlos) oder über den MDK (über Ihre Krankenkasse).
- Wenden Sie sich an einen Fachanwalt für Medizinrecht — viele bieten eine kostenlose Ersteinschätzung.
- Dokumentieren Sie alles: Symptome, Behandlungsverlauf, Arztbesuche und Gespräche.
Was sollten Sie NICHT tun?
- Warten Sie nicht zu lange — Beweise gehen verloren und die 3-jährige Verjährungsfrist läuft.
- Unterschreiben Sie keinen Vergleich ohne anwaltliche Beratung — Krankenhäuser und Versicherungen bieten oft zu wenig.
- Vertrauen Sie nicht blind auf Ihre eigene Einschätzung — lassen Sie den Fall durch einen medizinischen Sachverständigen bewerten.
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