Eheschließung und Ehevertrag
In einfacher Sprache geschrieben, um allgemeines Verständnis zu fördern. Dies ist ein Bildungsangebot und keine Rechtsberatung. Basierend auf deutschem Bundesrecht (Grundgesetz, BGB, StGB, Sozialgesetzbücher und weiteren Bundesgesetzen).
Deutsches Bundesrecht
Was ist dieses Recht?
Die Ehe in Deutschland wird vor dem Standesbeamten geschlossen und ist an klare Voraussetzungen gebunden:
- Ehefähigkeit: Beide Partner müssen volljährig (18 Jahre) sein (§ 1303 BGB — seit 2017 keine Ausnahmen mehr für Minderjährige).
- Form: Die Ehe wird durch persönliche Erklärung vor dem Standesbeamten geschlossen (§ 1310 BGB). Eine nur kirchliche Trauung hat keine zivilrechtliche Wirkung.
- Güterstand: Ohne Ehevertrag gilt die Zugewinngemeinschaft (§ 1363 BGB) — jeder Ehepartner behält sein Vermögen, bei Scheidung wird der Zugewinn ausgeglichen.
- Ehevertrag: Eheleute können vor oder während der Ehe einen notariellen Ehevertrag schließen (§ 1410 BGB) — z. B. Gütertrennung, Modifikation des Versorgungsausgleichs oder Unterhaltsverzicht.
- Eingetragene Lebenspartnerschaft: Seit Oktober 2017 ist die Ehe für alle geöffnet — bestehende Lebenspartnerschaften können in Ehen umgewandelt werden.
Wann gilt es?
- Sie möchten in Deutschland heiraten.
- Sie und Ihr Partner überlegen, einen Ehevertrag abzuschließen.
- Sie haben eine eingetragene Lebenspartnerschaft und möchten sie in eine Ehe umwandeln.
Was sollten Sie tun?
- Melden Sie die Eheschließung beim Standesamt an — bringen Sie Geburtsurkunde, Meldebescheinigung und ggf. Nachweise über die Auflösung früherer Ehen mit.
- Prüfen Sie, ob ein Ehevertrag sinnvoll ist — insbesondere bei Unternehmensbeteiligung, großem Vermögensunterschied oder internationalen Bezügen.
- Lassen Sie einen Ehevertrag notariell beurkunden (§ 1410 BGB) — ohne Notar ist er unwirksam.
- Bei ausländischen Staatsangehörigen: Klären Sie, ob ein Ehefähigkeitszeugnis erforderlich ist.
Was sollten Sie NICHT tun?
- Schließen Sie keinen Ehevertrag unter Druck oder kurz vor der Hochzeit — sittenwidrige Verträge sind anfechtbar.
- Gehen Sie nicht davon aus, dass Ihr Vermögen bei Zugewinngemeinschaft automatisch geteilt wird — geteilt wird nur der Zugewinn (Vermögenszuwachs während der Ehe).
- Vergessen Sie nicht die Auswirkungen auf das Erbrecht — Güterstand und Ehevertrag beeinflussen die Erbquote.
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