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Eheschließung und Ehevertrag in Bayern

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Quelle: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) §§ 1303–1322 (Eheschließung), §§ 1408–1418 (Ehevertrag); Personenstandsgesetz (PStG)

In einfacher Sprache geschrieben, um allgemeines Verständnis zu fördern. Dies ist ein Bildungsangebot und keine Rechtsberatung. Basierend auf deutschem Bundesrecht (Grundgesetz, BGB, StGB, Sozialgesetzbücher und weiteren Bundesgesetzen). Jeder Artikel wird vor der Veröffentlichung auf Richtigkeit geprüft. Unser redaktioneller Prozess

Deutsches Bundesrecht

Was ist dieses Recht?

Die Ehe in Deutschland wird vor dem Standesbeamten geschlossen und ist an klare Voraussetzungen gebunden:

  • Ehefähigkeit: Beide Partner müssen volljährig (18 Jahre) sein (§ 1303 BGB — seit 2017 keine Ausnahmen mehr für Minderjährige).
  • Form: Die Ehe wird durch persönliche Erklärung vor dem Standesbeamten geschlossen (§ 1310 BGB). Eine nur kirchliche Trauung hat keine zivilrechtliche Wirkung.
  • Güterstand: Ohne Ehevertrag gilt die Zugewinngemeinschaft (§ 1363 BGB) — jeder Ehepartner behält sein Vermögen, bei Scheidung wird der Zugewinn ausgeglichen.
  • Ehevertrag: Eheleute können vor oder während der Ehe einen notariellen Ehevertrag schließen (§ 1410 BGB) — z. B. Gütertrennung, Modifikation des Versorgungsausgleichs oder Unterhaltsverzicht.
  • Eingetragene Lebenspartnerschaft: Seit Oktober 2017 ist die Ehe für alle geöffnet — bestehende Lebenspartnerschaften können in Ehen umgewandelt werden.

Wann gilt es?

  • Sie möchten in Deutschland heiraten.
  • Sie und Ihr Partner überlegen, einen Ehevertrag abzuschließen.
  • Sie haben eine eingetragene Lebenspartnerschaft und möchten sie in eine Ehe umwandeln.

Was tun, wenn Sie heiraten möchten und Fragen zur Anmeldung oder zum Ehevertrag haben?

  • Melden Sie die Eheschließung beim Standesamt an — bringen Sie Geburtsurkunde, Meldebescheinigung und ggf. Nachweise über die Auflösung früherer Ehen mit.
  • Prüfen Sie, ob ein Ehevertrag sinnvoll ist — insbesondere bei Unternehmensbeteiligung, großem Vermögensunterschied oder internationalen Bezügen.
  • Lassen Sie einen Ehevertrag notariell beurkunden (§ 1410 BGB) — ohne Notar ist er unwirksam.
  • Bei ausländischen Staatsangehörigen: Klären Sie, ob ein Ehefähigkeitszeugnis erforderlich ist.

Was sollten Sie NICHT tun?

  • Schließen Sie keinen Ehevertrag unter Druck oder kurz vor der Hochzeit — sittenwidrige Verträge sind anfechtbar.
  • Gehen Sie nicht davon aus, dass Ihr Vermögen bei Zugewinngemeinschaft automatisch geteilt wird — geteilt wird nur der Zugewinn (Vermögenszuwachs während der Ehe).
  • Vergessen Sie nicht die Auswirkungen auf das Erbrecht — Güterstand und Ehevertrag beeinflussen die Erbquote.
Bayern Landesrecht

Wie sich Bayern vom Bundesrecht unterscheidet

Bayern finanziert rund 130 Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstellen (EFL) über eine Rahmenvereinbarung mit Wohlfahrtsverbänden und Diözesen (2005). Es gibt keinen Rechtsanspruch — die Förderung hängt vom Haushalt ab (Art. 44 BayHO).

Das Angebot

  • Beratung für Ratsuchende meist kostenlos oder sehr günstig.
  • Konfessionsübergreifend offen für alle.
  • Für gehörlose Menschen: spezielle Stellen in München (Südbayern) und Nürnberg (Nordbayern).
  • Zuständig: ZBFS in Bayreuth.

Die Eheschließung selbst richtet sich bundeseinheitlich nach §§ 1297 ff. BGB; zuständig ist das Standesamt am Wohnort.

Weitere Schritte in Bayern

  • Stellenverzeichnis bei StMAS oder den Wohlfahrtsverbänden (Caritas, Diakonie, AWO).
  • Anmeldung zur Eheschließung 6 Monate im Voraus möglich.

Relevantes Gesetz: Rahmenvereinbarung EFL-Beratung 2005; Art. 44 BayHO; §§ 1297 ff. BGB

Häufige Fragen

Wann gilt es — eheschließung und ehevertrag?

Sie möchten in Deutschland heiraten.Sie und Ihr Partner überlegen, einen Ehevertrag abzuschließen.Sie haben eine eingetragene Lebenspartnerschaft und möchten sie in eine Ehe umwandeln.

Was soll ich tun, wenn ich in Deutschland heiraten möchte und nicht weiß, welche Unterlagen ich beim Standesamt einreichen muss?

Melden Sie die Eheschließung beim Standesamt an — bringen Sie Geburtsurkunde, Meldebescheinigung und ggf. Nachweise über die Auflösung früherer Ehen mit.Prüfen Sie, ob ein Ehevertrag sinnvoll ist — insbesondere bei Unternehmensbeteiligung, großem Vermögensunterschied oder internationalen Bezügen.Lassen Sie einen Ehevertrag notariell beurkunden (§ 1410 BGB) — ohne Notar ist er unwirksam.Bei ausländischen Staatsangehörigen: Klären Sie, ob ein Ehefähigkeitszeugnis erforderlich ist.

Was sollten Sie NICHT tun — eheschließung und ehevertrag?

Schließen Sie keinen Ehevertrag unter Druck oder kurz vor der Hochzeit — sittenwidrige Verträge sind anfechtbar.Gehen Sie nicht davon aus, dass Ihr Vermögen bei Zugewinngemeinschaft automatisch geteilt wird — geteilt wird nur der Zugewinn (Vermögenszuwachs während der Ehe).Vergessen Sie nicht die Auswirkungen auf das Erbrecht — Güterstand und Ehevertrag beeinflussen die Erbquote.

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