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Behandlungsfehler (Arzthaftung) in Nordrhein-Westfalen

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Quelle: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) §§ 630a–630h (Behandlungsvertrag); § 823 (Deliktische Haftung)

In einfacher Sprache geschrieben, um allgemeines Verständnis zu fördern. Dies ist ein Bildungsangebot und keine Rechtsberatung. Basierend auf deutschem Bundesrecht (Grundgesetz, BGB, StGB, Sozialgesetzbücher und weiteren Bundesgesetzen). Jeder Artikel wird vor der Veröffentlichung auf Richtigkeit geprüft. Unser redaktioneller Prozess

Deutsches Bundesrecht

Was ist dieses Recht?

Bei einem ärztlichen Behandlungsfehler haben Sie Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld:

  • Behandlungsfehler: Ein Verstoß gegen den anerkannten medizinischen Standard — z. B. Fehldiagnose, falsche Medikation, Operationsfehler, unzureichende Hygiene.
  • Aufklärungsfehler: Wenn Sie nicht ausreichend über Risiken aufgeklärt wurden und die Behandlung bei ordnungsgemäßer Aufklärung abgelehnt hätten.
  • Beweislast: Grundsätzlich muss der Patient den Fehler beweisen. Bei einem groben Behandlungsfehler kehrt sich die Beweislast um — der Arzt muss beweisen, dass der Fehler den Schaden nicht verursacht hat (§ 630h Abs. 5 BGB).
  • Ansprüche: Schadensersatz (Behandlungskosten, Verdienstausfall, Pflegekosten) und Schmerzensgeld.
  • Verjährung: 3 Jahre ab Kenntnis des Fehlers und des Schädigers (§ 199 BGB).

Wann gilt es?

  • Sie glauben, dass eine ärztliche Behandlung fehlerhaft war.
  • Nach einer Behandlung sind unerwartete Komplikationen aufgetreten.
  • Sie wurden vor einer Operation nicht über Risiken aufgeklärt.

Was tun, wenn Sie einen Behandlungsfehler vermuten und Schadensersatz geltend machen möchten?

  • Fordern Sie Ihre vollständige Patientenakte an (§ 630g BGB) — das ist Ihr wichtigstes Beweismittel.
  • Beauftragen Sie ein medizinisches Gutachten — über die Gutachterkommission/Schlichtungsstelle der Ärztekammer (kostenlos) oder über den MDK (über Ihre Krankenkasse).
  • Wenden Sie sich an einen Fachanwalt für Medizinrecht — viele bieten eine kostenlose Ersteinschätzung.
  • Dokumentieren Sie alles: Symptome, Behandlungsverlauf, Arztbesuche und Gespräche.

Was sollten Sie NICHT tun?

  • Warten Sie nicht zu lange — Beweise gehen verloren und die 3-jährige Verjährungsfrist läuft.
  • Unterschreiben Sie keinen Vergleich ohne anwaltliche Beratung — Krankenhäuser und Versicherungen bieten oft zu wenig.
  • Vertrauen Sie nicht blind auf Ihre eigene Einschätzung — lassen Sie den Fall durch einen medizinischen Sachverständigen bewerten.
Nordrhein-Westfalen Landesrecht

Wie sich Nordrhein-Westfalen vom Bundesrecht unterscheidet

NRW hat zwei eigene Ärztekammern: Nordrhein (Düsseldorf) für die Regierungsbezirke Düsseldorf und Köln, Westfalen-Lippe (Münster) für den Rest. Jede Kammer hat eine Gutachterkommission für ärztliche Behandlungsfehler — Verfahren kostenlos, außergerichtlich.

Voraussetzungen

  • Frist: nicht älter als 5 Jahre seit der beanstandeten Behandlung.
  • Arzt muss Mitglied der Kammer sein oder gewesen sein.
  • Keine parallelen Verfahren bei Gericht oder Staatsanwaltschaft in derselben Sache.
  • Gutachten ist unverbindlich, aber eine gute Grundlage für spätere Ansprüche.

Zivilrechtliche Verjährung (3 Jahre, § 195 BGB) läuft parallel weiter. Sichern Sie Ansprüche gegebenenfalls frühzeitig anwaltlich ab.

Weitere Schritte in Nordrhein-Westfalen

  • Antrag schriftlich mit Einwilligung und Schweigepflicht-Entbindung (Formular: aekno.de / aekwl.de).
  • Befunde, Entlassungsbrief, Bilder, Rechnungen beifügen.
  • Parallel kostenlose MDK-Begutachtung über die Krankenkasse (§ 66 SGB V).

Relevantes Gesetz: §§ 6, 8, 10 Verfahrensordnung Gutachterkommission (Ärztekammer Nordrhein, in Kraft seit 01.12.2020); § 4a HeilBerG NRW

Häufige Fragen

Wann gilt es — behandlungsfehler (arzthaftung)?

Sie glauben, dass eine ärztliche Behandlung fehlerhaft war.Nach einer Behandlung sind unerwartete Komplikationen aufgetreten.Sie wurden vor einer Operation nicht über Risiken aufgeklärt.

Was soll ich tun, wenn ich glaube, dass ein Arzt oder eine Klinik einen Fehler begangen hat, der meiner Gesundheit geschadet hat?

Fordern Sie Ihre vollständige Patientenakte an (§ 630g BGB) — das ist Ihr wichtigstes Beweismittel.Beauftragen Sie ein medizinisches Gutachten — über die Gutachterkommission/Schlichtungsstelle der Ärztekammer (kostenlos) oder über den MDK (über Ihre Krankenkasse).Wenden Sie sich an einen Fachanwalt für Medizinrecht — viele bieten eine kostenlose Ersteinschätzung.Dokumentieren Sie alles: Symptome, Behandlungsverlauf, Arztbesuche und Gespräche.

Was sollten Sie NICHT tun — behandlungsfehler (arzthaftung)?

Warten Sie nicht zu lange — Beweise gehen verloren und die 3-jährige Verjährungsfrist läuft.Unterschreiben Sie keinen Vergleich ohne anwaltliche Beratung — Krankenhäuser und Versicherungen bieten oft zu wenig.Vertrauen Sie nicht blind auf Ihre eigene Einschätzung — lassen Sie den Fall durch einen medizinischen Sachverständigen bewerten.

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