Räumungsschutz und Zwangsräumung

Quelle: Zivilprozessordnung (ZPO) §§ 721, 765a, 794; Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 574 (Härtefallwiderspruch)

In einfacher Sprache geschrieben, um allgemeines Verständnis zu fördern. Dies ist ein Bildungsangebot und keine Rechtsberatung. Basierend auf deutschem Bundesrecht (Grundgesetz, BGB, StGB, Sozialgesetzbücher und weiteren Bundesgesetzen).

Deutsches Bundesrecht

Was ist dieses Recht?

Auch nach einer wirksamen Kündigung genießen Mieter erheblichen Räumungsschutz:

  • Kein Auszug ohne Räumungstitel: Der Vermieter kann Sie nicht eigenmächtig aus der Wohnung setzen. Er braucht ein Räumungsurteil und einen Gerichtsvollzieher.
  • Räumungsfrist: Das Gericht kann dem Mieter auf Antrag eine Räumungsfrist von bis zu einem Jahr gewähren (§ 721 ZPO).
  • Vollstreckungsschutz: Bei sittenwidrigen Härten kann die Zwangsräumung ganz oder teilweise ausgesetzt werden (§ 765a ZPO) — z. B. bei Suizidgefahr, schwerer Krankheit oder Obdachlosigkeit.
  • Berliner Räumung: Bei der sog. Berliner Räumung wird nur der Besitz an der Wohnung entzogen, das Inventar bleibt — kostengünstiger für den Vermieter, aber Ihre Habseligkeiten werden nicht entsorgt.
  • Verbotene Eigenmacht: Wenn der Vermieter Sie ohne Gerichtsvollzieher aussperrt, Schlösser austauscht oder Ihre Sachen entfernt, ist das strafbar (§ 858 BGB, § 123 StGB).

Wann gilt es?

  • Sie haben eine Räumungsklage oder ein Räumungsurteil erhalten.
  • Ein Gerichtsvollzieher hat sich mit einem Räumungstermin angekündigt.
  • Ihr Vermieter versucht, Sie ohne Gerichtsverfahren zum Auszug zu zwingen.

Was sollten Sie tun?

  • Beantragen Sie eine Räumungsfrist (§ 721 ZPO) — das Gericht kann Ihnen bis zu einem Jahr zusätzliche Zeit gewähren.
  • Bei besonderer Härte: Stellen Sie einen Antrag nach § 765a ZPO auf Vollstreckungsschutz.
  • Wenden Sie sich an das Sozialamt oder eine Schuldnerberatung — bei drohender Obdachlosigkeit muss die Gemeinde helfen.
  • Wenn der Vermieter Sie illegal aussperrt: Rufen Sie die Polizei und lassen Sie sich von einem Anwalt in Ihren Besitz wieder einsetzen.

Was sollten Sie NICHT tun?

  • Ignorieren Sie eine Räumungsklage nicht — erscheinen Sie zum Gerichtstermin, sonst ergeht ein Versäumnisurteil.
  • Lassen Sie den Gerichtsvollzieher nicht vor verschlossener Tür stehen — er darf die Wohnung mit Hilfe eines Schlüsseldienstes öffnen.
  • Akzeptieren Sie keine eigenmächtige Räumung durch den Vermieter — das ist verbotene Eigenmacht und Sie können sofort wieder einziehen.

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