Verbraucherinsolvenz (Privatinsolvenz)
In einfacher Sprache geschrieben, um allgemeines Verständnis zu fördern. Dies ist ein Bildungsangebot und keine Rechtsberatung. Basierend auf deutschem Bundesrecht (Grundgesetz, BGB, StGB, Sozialgesetzbücher und weiteren Bundesgesetzen).
Deutsches Bundesrecht
Was ist dieses Recht?
Die Verbraucherinsolvenz ermöglicht überschuldeten Privatpersonen einen finanziellen Neustart:
- Voraussetzung: Vor dem Insolvenzantrag müssen Sie eine außergerichtliche Einigung mit Ihren Gläubigern versucht haben — bescheinigt durch eine anerkannte Schuldnerberatungsstelle oder einen Rechtsanwalt.
- Verfahrensdauer: Das Verfahren dauert regulär 3 Jahre (Wohlverhaltensperiode), wenn der Antrag ab dem 01.10.2020 gestellt wurde (früher 6 Jahre).
- Restschuldbefreiung: Nach Ablauf der Wohlverhaltensperiode werden alle restlichen Schulden erlassen (§ 301 InsO).
- Pfändungsfreigrenzen: Während des Verfahrens behalten Sie Einkommen bis zur Pfändungsfreigrenze (§ 850c ZPO) — ab Juli 2023: ca. 1.402 € netto für eine Person ohne Unterhaltspflichten.
- Obliegenheiten: Sie müssen während der Wohlverhaltensperiode eine angemessene Erwerbstätigkeit ausüben (oder suchen), pfändbares Einkommen abführen und Veränderungen melden.
Wann gilt es?
- Sie sind überschuldet — Ihre Schulden übersteigen dauerhaft Ihr Vermögen und Einkommen.
- Sie sind Privatperson oder waren selbstständig mit weniger als 20 Gläubigern.
- Die außergerichtliche Einigung mit Ihren Gläubigern ist gescheitert.
Was sollten Sie tun?
- Suchen Sie eine anerkannte Schuldnerberatungsstelle auf — die Beratung ist in der Regel kostenlos (kommunale oder gemeinnützige Stellen).
- Versuchen Sie zunächst eine außergerichtliche Einigung — das ist gesetzlich vorgeschrieben.
- Bei Scheitern: Stellen Sie den Insolvenzantrag beim Amtsgericht — mit Bescheinigung der Beratungsstelle.
- Halten Sie sich strikt an Ihre Obliegenheiten — Verstöße können zur Versagung der Restschuldbefreiung führen.
Was sollten Sie NICHT tun?
- Nehmen Sie keine neuen Schulden auf während des Verfahrens — das gefährdet die Restschuldbefreiung.
- Verschweigen Sie kein Einkommen oder Vermögen — Unredlichkeit führt zur Versagung der Restschuldbefreiung (§ 290 InsO).
- Warten Sie nicht zu lange — je früher Sie professionelle Hilfe suchen, desto besser sind die Optionen.
Legal Resources
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