Adoption
In einfacher Sprache geschrieben, um allgemeines Verständnis zu fördern. Dies ist ein Bildungsangebot und keine Rechtsberatung. Basierend auf deutschem Bundesrecht (Grundgesetz, BGB, StGB, Sozialgesetzbücher und weiteren Bundesgesetzen).
Deutsches Bundesrecht
Was ist dieses Recht?
Die Adoption (Annahme als Kind) begründet ein vollwertiges Eltern-Kind-Verhältnis:
- Voraussetzungen: Der Annehmende muss mindestens 25 Jahre alt sein (bei Ehepaaren einer 25, der andere 21). Die Adoption muss dem Kindeswohl dienen und ein Eltern-Kind-Verhältnis muss zu erwarten sein (§ 1741 BGB).
- Einwilligung: Erforderlich sind die Einwilligung beider leiblichen Eltern und des Kindes (ab 14 Jahren selbst, darunter durch den gesetzlichen Vertreter).
- Adoptionspflegezeit: Das Kind lebt in der Regel eine angemessene Zeit (mindestens 1 Jahr) in der Familie des Annehmenden, bevor das Gericht die Adoption ausspricht.
- Wirkung: Das Kind erhält die rechtliche Stellung eines leiblichen Kindes — einschließlich Erbrecht, Unterhaltsansprüche und Namensrecht. Die Verwandtschaft zu den leiblichen Eltern erlischt.
- Stiefkindadoption: Seit 2020 ist die Stiefkindadoption auch für unverheiratete Paare möglich (§ 1766a BGB).
Wann gilt es?
- Sie möchten ein Kind adoptieren — Inlands- oder Auslandsadoption.
- Sie sind Stiefmutter oder Stiefvater und möchten das Kind Ihres Partners adoptieren.
- Sie sind adoptiert und möchten Ihre Herkunft erfahren.
Was sollten Sie tun?
- Wenden Sie sich an die Adoptionsvermittlungsstelle des Jugendamts oder eine anerkannte Vermittlungsstelle.
- Durchlaufen Sie das Eignungsprüfungsverfahren — Hausbericht, Gespräche, Seminare.
- Der Adoptionsantrag wird beim Familiengericht gestellt — es bedarf der notariellen Beurkundung.
- Bei Auslandsadoptionen: Beauftragen Sie eine anerkannte Auslandsvermittlungsstelle — private Vermittlung ist unzulässig.
Was sollten Sie NICHT tun?
- Versuchen Sie keine Adoption ohne offizielle Vermittlungsstelle — private Vermittlung kann strafbar sein.
- Verschweigen Sie im Eignungsverfahren keine relevanten Umstände — Ehrlichkeit ist entscheidend.
- Halten Sie die Adoption nicht vor dem Kind geheim — Studien zeigen, dass frühe Aufklärung dem Kindeswohl dient. Seit 2021 erhalten Adoptierte ab 16 Jahren einen Rechtsanspruch auf Kenntnis ihrer Herkunft.
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